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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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9. AG 3 Jugendhilfe - Qualitätsentwicklungsverfahren nach<br />

§78 a ff. SGB VIII als Unterstützung der Selbststeuerung<br />

von Einrichtungen? - Rainer Kröger, Jutta Lanfermann-<br />

Verweyen<br />

Moderation: Rainer Kröger, AFET, Hannover<br />

Jutta Lanferman-Verweyen, Essen<br />

Inhalte der AG:<br />

1. Zum Instrument der Qualitätsentwicklungsvereinbarung, Input<br />

2. Stand der Umsetzung sowie der mit der Einführung gesammelten Erfahrungen,<br />

Austausch<br />

3. Qualitätsentwicklungsverfahren als Unterstützung der Selbststeuerung von Einrichtungen?<br />

4. Kritische Würdigung des Instrumentes Qualitätsentwicklungsvereinbarung aus<br />

Sicht der wirkungsorientierten Steuerung,<br />

5. Notwendige künftige Entwicklungen bei den Akteuren,<br />

Erstellen eines Anforderungsprofils.<br />

Zentrale Ergebnisse der Diskussion:<br />

Die Frage der Selbststeuerung wirft weitere Fragen auf, die da sind: Wem dient das?<br />

Wozu Selbststeuerung? Wer steuert wen? Wer steuert auf welcher Ebene? Wie sieht<br />

der Bezugsrahmen aus?<br />

Die Leistungsberechtigten, Kinder, Jugendliche und Eltern, sind immer noch Objekt der<br />

Vereinbarungen zwischen Trägern von Einrichtungen der Erziehungshilfe und Trägern<br />

der öffentlichen Jugendhilfe. Die Betroffenen sowie die Praxis mit ihrem<br />

Erfahrungswissen sind in einem hochentwickelten System nicht an den (Dach) Vertragsverhandlungen<br />

beteiligt.<br />

Partizipation muss demzufolge als ein Kriterium <strong>für</strong> die Qualität des vorzuhaltenden<br />

Leistungsangebotes benannt und umgesetzt werden.<br />

Gefordert wird eine Diskussion zur Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe auf breitester<br />

Ebene, an der Betroffene und Beschäftigte sowie Politik beteiligt sind. An dieser Stelle<br />

ist zu betonen, dass auch der Jugendhilfeausschuss in die kommunale Qualitätsdiskussion<br />

einzubinden ist aufgrund seiner Zuständigkeit <strong>für</strong> Grundsatz- und Strukturfragen der<br />

örtlichen Jugendhilfe.<br />

Gegenstand der Qualitätsentwicklungsvereinbarung sind die Grundsätze und Maßstäbe<br />

<strong>für</strong> die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie geeignete Maßnahmen zu<br />

ihrer Gewährleistung. Die Kombination einer prozessbezogenen Fachdiskussion zum<br />

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