Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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9. AG 3 Jugendhilfe - Qualitätsentwicklungsverfahren nach<br />
§78 a ff. SGB VIII als Unterstützung der Selbststeuerung<br />
von Einrichtungen? - Rainer Kröger, Jutta Lanfermann-<br />
Verweyen<br />
Moderation: Rainer Kröger, AFET, Hannover<br />
Jutta Lanferman-Verweyen, Essen<br />
Inhalte der AG:<br />
1. Zum Instrument der Qualitätsentwicklungsvereinbarung, Input<br />
2. Stand der Umsetzung sowie der mit der Einführung gesammelten Erfahrungen,<br />
Austausch<br />
3. Qualitätsentwicklungsverfahren als Unterstützung der Selbststeuerung von Einrichtungen?<br />
4. Kritische Würdigung des Instrumentes Qualitätsentwicklungsvereinbarung aus<br />
Sicht der wirkungsorientierten Steuerung,<br />
5. Notwendige künftige Entwicklungen bei den Akteuren,<br />
Erstellen eines Anforderungsprofils.<br />
Zentrale Ergebnisse der Diskussion:<br />
Die Frage der Selbststeuerung wirft weitere Fragen auf, die da sind: Wem dient das?<br />
Wozu Selbststeuerung? Wer steuert wen? Wer steuert auf welcher Ebene? Wie sieht<br />
der Bezugsrahmen aus?<br />
Die Leistungsberechtigten, Kinder, Jugendliche und Eltern, sind immer noch Objekt der<br />
Vereinbarungen zwischen Trägern von Einrichtungen der Erziehungshilfe und Trägern<br />
der öffentlichen Jugendhilfe. Die Betroffenen sowie die Praxis mit ihrem<br />
Erfahrungswissen sind in einem hochentwickelten System nicht an den (Dach) Vertragsverhandlungen<br />
beteiligt.<br />
Partizipation muss demzufolge als ein Kriterium <strong>für</strong> die Qualität des vorzuhaltenden<br />
Leistungsangebotes benannt und umgesetzt werden.<br />
Gefordert wird eine Diskussion zur Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe auf breitester<br />
Ebene, an der Betroffene und Beschäftigte sowie Politik beteiligt sind. An dieser Stelle<br />
ist zu betonen, dass auch der Jugendhilfeausschuss in die kommunale Qualitätsdiskussion<br />
einzubinden ist aufgrund seiner Zuständigkeit <strong>für</strong> Grundsatz- und Strukturfragen der<br />
örtlichen Jugendhilfe.<br />
Gegenstand der Qualitätsentwicklungsvereinbarung sind die Grundsätze und Maßstäbe<br />
<strong>für</strong> die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie geeignete Maßnahmen zu<br />
ihrer Gewährleistung. Die Kombination einer prozessbezogenen Fachdiskussion zum<br />
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