Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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Damit gewinnen die Budgets eher einen Charakter, der dem eines „Gehaltes“ vergleichbar<br />
ist. Das hat natürlich auch sein Gutes: Gehaltsempfänger lassen sich in der Regel<br />
auch nicht vorschreiben, wie und wozu sie ihr Geld verwenden werden.<br />
Niemand wird bestreiten, dass Gehälter zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der<br />
Gesellschaft nicht unwesentlich beitragen. Wie die Teilhabe dann aussieht, ist eine rein<br />
individuelle Angelegenheit. Es wäre sicher aberwitzig, wenn der, der das Gehalt auszahlt,<br />
vorschreiben würde, wie oft und wann und mit wem der Gehaltsempfänger ins<br />
Kino oder ins Restaurant oder nach Mallorca zu gehen hat. Gehälter werden ohne Festschreibung<br />
eines Verwendungszwecks ausgezahlt. Die Zielorientierung festzulegen ist<br />
nicht Angelegenheit dessen, der zahlt.<br />
Genau hierin besteht der gravierende Unterschied zu persönlichen Budgets. Sie werden<br />
vom Kostenträger in Rheinland-Pfalz als Mittel zur ambulanten Eingliederungshilfe verstanden.<br />
Zielorientierung und Erfolgskontrolle<br />
Damit ist eine Zweckbindung und Zielorientierung der Mittel vorgegeben, die überprüft<br />
werden muss.<br />
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: überprüft werden muss die Zielorientierung.<br />
Das heißt, eine Überprüfung darf sich nicht auf die freie Wahl der Mittel beziehen.<br />
Wie der Budgetinhaber seine Ziele erreichen möchte, ist seiner Selbstbestimmung<br />
zu überlassen.<br />
Da es aber bei der Auszahlung der Budgets um die Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe<br />
geht , kann es keine Entscheidungsfreiheit geben zwischen einer Verausgabung<br />
der Budgets im Sinne der Eingliederungshilfeziele oder einer völlig anderen,<br />
dem Belieben anheimgestellten Bestimmung.<br />
Wenn das wirklich gewünscht wäre, dann müssen behinderte Menschen auskömmliche<br />
Grundrenten oder tatsächlich bedarfsdeckende Gehälter bekommen, nicht aber persönliche<br />
Budgets.<br />
In der Arbeitsgruppe war man sich einig, dass damit in jedem Fall Verfahren zum Berichtswesen<br />
und zur Dokumentation notwendig werden, die eine zielorientierte Erfolgskontrolle<br />
ermöglichen.<br />
Mit dieser Erfolgskontrolle schließt sich der Zirkel in einer erneuten Indikationsstellung<br />
entweder mit der Gewährung eines erneuten Budgets oder aber mit der Feststellung,<br />
dass vielleicht keine Bedarf mehr besteht.<br />
Fazit:<br />
Persönliche Budgets werden sehr dazu beitragen können, den betroffenen Menschen<br />
ihre Selbstbestimmung zu ermöglichen. Sie werden helfen, die Angebote professioneller<br />
Hilfen bedarfsorientierter und zielbestimmter an den Interessen der Klienten auszurichten.<br />
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