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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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Damit gewinnen die Budgets eher einen Charakter, der dem eines „Gehaltes“ vergleichbar<br />

ist. Das hat natürlich auch sein Gutes: Gehaltsempfänger lassen sich in der Regel<br />

auch nicht vorschreiben, wie und wozu sie ihr Geld verwenden werden.<br />

Niemand wird bestreiten, dass Gehälter zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der<br />

Gesellschaft nicht unwesentlich beitragen. Wie die Teilhabe dann aussieht, ist eine rein<br />

individuelle Angelegenheit. Es wäre sicher aberwitzig, wenn der, der das Gehalt auszahlt,<br />

vorschreiben würde, wie oft und wann und mit wem der Gehaltsempfänger ins<br />

Kino oder ins Restaurant oder nach Mallorca zu gehen hat. Gehälter werden ohne Festschreibung<br />

eines Verwendungszwecks ausgezahlt. Die Zielorientierung festzulegen ist<br />

nicht Angelegenheit dessen, der zahlt.<br />

Genau hierin besteht der gravierende Unterschied zu persönlichen Budgets. Sie werden<br />

vom Kostenträger in Rheinland-Pfalz als Mittel zur ambulanten Eingliederungshilfe verstanden.<br />

Zielorientierung und Erfolgskontrolle<br />

Damit ist eine Zweckbindung und Zielorientierung der Mittel vorgegeben, die überprüft<br />

werden muss.<br />

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: überprüft werden muss die Zielorientierung.<br />

Das heißt, eine Überprüfung darf sich nicht auf die freie Wahl der Mittel beziehen.<br />

Wie der Budgetinhaber seine Ziele erreichen möchte, ist seiner Selbstbestimmung<br />

zu überlassen.<br />

Da es aber bei der Auszahlung der Budgets um die Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe<br />

geht , kann es keine Entscheidungsfreiheit geben zwischen einer Verausgabung<br />

der Budgets im Sinne der Eingliederungshilfeziele oder einer völlig anderen,<br />

dem Belieben anheimgestellten Bestimmung.<br />

Wenn das wirklich gewünscht wäre, dann müssen behinderte Menschen auskömmliche<br />

Grundrenten oder tatsächlich bedarfsdeckende Gehälter bekommen, nicht aber persönliche<br />

Budgets.<br />

In der Arbeitsgruppe war man sich einig, dass damit in jedem Fall Verfahren zum Berichtswesen<br />

und zur Dokumentation notwendig werden, die eine zielorientierte Erfolgskontrolle<br />

ermöglichen.<br />

Mit dieser Erfolgskontrolle schließt sich der Zirkel in einer erneuten Indikationsstellung<br />

entweder mit der Gewährung eines erneuten Budgets oder aber mit der Feststellung,<br />

dass vielleicht keine Bedarf mehr besteht.<br />

Fazit:<br />

Persönliche Budgets werden sehr dazu beitragen können, den betroffenen Menschen<br />

ihre Selbstbestimmung zu ermöglichen. Sie werden helfen, die Angebote professioneller<br />

Hilfen bedarfsorientierter und zielbestimmter an den Interessen der Klienten auszurichten.<br />

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