Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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Gründen verwehrt bleiben. Das dadurch bedingte Nichterreichen eines objektiven Zieles<br />
ist bei der Messung zu berücksichtigen, und die Leistung entsprechend anzupassen und<br />
zu bewerten<br />
Durch die Festlegung von quantifizierbaren Kriterien und das Setzen von zeitlichen und<br />
inhaltlichen Eckpunkten wird ein permanentes Controlling ermöglicht. Es muss den Akteuren<br />
bekannt sein, welche Konsequenzen zu erwarten sind, wenn festgelegte Ziele<br />
nicht erreicht werden.<br />
Nach klarer Benennung von Zielen kann die monetäre Bewertung erfolgen. Hier ist darauf<br />
abzuzielen, dass zunächst der Leistungserbringer definiert, wie er die Leistung vergütet<br />
haben möchte. Durch die gegebene Transparenz wird ein vergleichbarer Wettbewerb<br />
gefördert. Grundlage muss allerdings sein, dass private Anbieter den gleichen Zugang<br />
bekommen wie Wohlfahrtsverbände oder ähnliche Institutionen. Letztendlich fördert<br />
dieses System eine Grundlage zur inhaltlichen Diskussion. Die Politik wird in die<br />
Lage versetzt, Vorgaben hinsichtlich der sozialpolitischen Schritte und der Ergebnisse<br />
zu erarbeiten. Zudem wird sie mit der Frage konfrontiert, welchen Wert sie der Erreichung<br />
der von ihr gesteckten Ziele beimisst. Durch diese monetäre Bewertung wird die<br />
Leistungsbeschreibung geprägt sein. Da, wie oben bereits beschrieben, das Erreichen<br />
von Zielen in der sozialen Arbeit von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängt ist auch<br />
die Vergütung daraufhin auszurichten. Dies kann durch entsprechende finanzielle Anreize,<br />
z.B. externe Ressourcen einzubinden, oder durch ein Bonussystem vielleicht ein<br />
höheres als nur kostendeckendes Entgelt erzielen zu können, erreicht werden. Starre<br />
Vergütungsmodelle die sich ausschließlich an den Kosten der Leistung orientieren, finden<br />
in der beschriebenen Weise der Leistungsvereinbarung keinen Platz mehr. Eine<br />
Frage muss jedoch im Vorfeld geklärt sein. Trägt der Leistungserbringer bei dieser vielschichtigen<br />
Problematik das alleinige finanzielle Risiko bei der Nichterreichung von Zielen?<br />
Im Sinne der Gewährung einer Planungssicherheit, aus dessen erzeugter Ruhe nur<br />
optimale Arbeit gestaltet werden kann, ist auch hier im Vorfeld Einigkeit und Klarheit, so<br />
die Arbeitsgruppe, zu erzielen.<br />
Anforderungen an Gesetze und Akteure<br />
Durchaus konträr wurde die Frage behandelt, ob zur Erreichung der Ziele in der Altenhilfe<br />
weitere gesetzliche Vorgaben notwendig seien. Erfreulich hierbei war die Einigkeit<br />
von Vertretern der Kommunen und der Träger, dass hierauf verzichtet werden könne,<br />
wenn man die Verhandlungen als gemeinsame Aufgabe verstehe. Die hierdurch ausgedrückte<br />
Zuversicht, zeugt von einer Annäherung der Vertragspartner. Diesen Weg erfolgreich<br />
zu beschreiten bedarf einer hohen persönlichen Motivation aller Beteiligten. Die<br />
Motivation zu fördern und zu erhalten wird eine zukünftige Herausforderung darstellen.<br />
Als Fazit der Arbeitsgruppe bleibt festzuhalten, dass die Gruppenmitglieder grundsätzlich<br />
den Abschluss von Leistungsvereinbarungen begrüßen und <strong>für</strong> ihren jeweiligen Bereich<br />
anstreben. Hierbei sind sicherlich die regionalen und trägerspezifischen Unterschiede<br />
und Besonderheiten zu berücksichtigen. Dieser Veränderungsprozess braucht<br />
jedoch Zeit. Es muss deutlich werden, dass nicht jedes gesteckte Ziel zu erreichen ist.<br />
Aber es stellt schon einen Erfolg dar, wenn analysiert werden kann, warum das Ziel<br />
nicht erreicht werden konnte.<br />
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