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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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Gründen verwehrt bleiben. Das dadurch bedingte Nichterreichen eines objektiven Zieles<br />

ist bei der Messung zu berücksichtigen, und die Leistung entsprechend anzupassen und<br />

zu bewerten<br />

Durch die Festlegung von quantifizierbaren Kriterien und das Setzen von zeitlichen und<br />

inhaltlichen Eckpunkten wird ein permanentes Controlling ermöglicht. Es muss den Akteuren<br />

bekannt sein, welche Konsequenzen zu erwarten sind, wenn festgelegte Ziele<br />

nicht erreicht werden.<br />

Nach klarer Benennung von Zielen kann die monetäre Bewertung erfolgen. Hier ist darauf<br />

abzuzielen, dass zunächst der Leistungserbringer definiert, wie er die Leistung vergütet<br />

haben möchte. Durch die gegebene Transparenz wird ein vergleichbarer Wettbewerb<br />

gefördert. Grundlage muss allerdings sein, dass private Anbieter den gleichen Zugang<br />

bekommen wie Wohlfahrtsverbände oder ähnliche Institutionen. Letztendlich fördert<br />

dieses System eine Grundlage zur inhaltlichen Diskussion. Die Politik wird in die<br />

Lage versetzt, Vorgaben hinsichtlich der sozialpolitischen Schritte und der Ergebnisse<br />

zu erarbeiten. Zudem wird sie mit der Frage konfrontiert, welchen Wert sie der Erreichung<br />

der von ihr gesteckten Ziele beimisst. Durch diese monetäre Bewertung wird die<br />

Leistungsbeschreibung geprägt sein. Da, wie oben bereits beschrieben, das Erreichen<br />

von Zielen in der sozialen Arbeit von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängt ist auch<br />

die Vergütung daraufhin auszurichten. Dies kann durch entsprechende finanzielle Anreize,<br />

z.B. externe Ressourcen einzubinden, oder durch ein Bonussystem vielleicht ein<br />

höheres als nur kostendeckendes Entgelt erzielen zu können, erreicht werden. Starre<br />

Vergütungsmodelle die sich ausschließlich an den Kosten der Leistung orientieren, finden<br />

in der beschriebenen Weise der Leistungsvereinbarung keinen Platz mehr. Eine<br />

Frage muss jedoch im Vorfeld geklärt sein. Trägt der Leistungserbringer bei dieser vielschichtigen<br />

Problematik das alleinige finanzielle Risiko bei der Nichterreichung von Zielen?<br />

Im Sinne der Gewährung einer Planungssicherheit, aus dessen erzeugter Ruhe nur<br />

optimale Arbeit gestaltet werden kann, ist auch hier im Vorfeld Einigkeit und Klarheit, so<br />

die Arbeitsgruppe, zu erzielen.<br />

Anforderungen an Gesetze und Akteure<br />

Durchaus konträr wurde die Frage behandelt, ob zur Erreichung der Ziele in der Altenhilfe<br />

weitere gesetzliche Vorgaben notwendig seien. Erfreulich hierbei war die Einigkeit<br />

von Vertretern der Kommunen und der Träger, dass hierauf verzichtet werden könne,<br />

wenn man die Verhandlungen als gemeinsame Aufgabe verstehe. Die hierdurch ausgedrückte<br />

Zuversicht, zeugt von einer Annäherung der Vertragspartner. Diesen Weg erfolgreich<br />

zu beschreiten bedarf einer hohen persönlichen Motivation aller Beteiligten. Die<br />

Motivation zu fördern und zu erhalten wird eine zukünftige Herausforderung darstellen.<br />

Als Fazit der Arbeitsgruppe bleibt festzuhalten, dass die Gruppenmitglieder grundsätzlich<br />

den Abschluss von Leistungsvereinbarungen begrüßen und <strong>für</strong> ihren jeweiligen Bereich<br />

anstreben. Hierbei sind sicherlich die regionalen und trägerspezifischen Unterschiede<br />

und Besonderheiten zu berücksichtigen. Dieser Veränderungsprozess braucht<br />

jedoch Zeit. Es muss deutlich werden, dass nicht jedes gesteckte Ziel zu erreichen ist.<br />

Aber es stellt schon einen Erfolg dar, wenn analysiert werden kann, warum das Ziel<br />

nicht erreicht werden konnte.<br />

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