Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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6.3 Das Organisieren der eigenen Pflegeleistungen<br />
Mit dem Indikationsbeschluss wendet man sich an einen Hilfs- und Pflegedienst, an eine<br />
Hauspflegestation, eine andere Einrichtung oder an einen selbständig arbeitenden Pfleger<br />
oder an eine Maatschaft.<br />
Will der Antragsteller seine Hilfe mit einem Persönlichen Budget verwirklichen, muss er<br />
mit einer selbständig arbeitenden Person einen Pflegevertrag abschliessen.<br />
Benötigt man andere Maßnahmen, zum Beispiel Transport, Hilfsmittel, Änderungen in<br />
der Wohnung, einen Rollstuhl oder Rollator, dann wendet man sich an die entsprechende<br />
Stelle der Gemeindeverwaltung, wo diese Leistungen aus Mitteln des eher erwähnten<br />
Behindertengesetzes (WVG) realisiert werden.<br />
Wie Sie sehen, müssen Leistungsberechtigte noch immer viele Behördengänge machen,<br />
ehe sie endlich ihren Leistungsanspruch erfüllt kriegen.<br />
Nach- und Neuindikation<br />
Periodisch müssen Indikationen neu beurteilt werden. Treten beim Betroffenen zwischenzeitlich<br />
Veränderungen im Leistungsbedürfnis ein, kann er eine Neuindikation beantragen.<br />
Da der Zugang zu den Hilfeleistungen durch alle Regelungen von der Indikation bis zum<br />
Leistungsvertrag ziemlich lang ist, hat man <strong>für</strong> Notfälle gesondert Absprachen mit den<br />
Versicherungen und den Gemeinden gemacht.<br />
Beschwerde und Berufung<br />
Der Antragsteller hat die Möglichkeit, gegen eine Indikationsempfehlung oder einen Indikationsbeschluss<br />
bei einer unabhängigen Kommission in Berufung zu gehen. Gegen<br />
den Spruch der Berufungskommission kann innerhalb von sechs Wochen beim Amtsrichter<br />
Beschwerde eingereicht werden.<br />
Die Urteile der Amtsgerichte werden von Juristen mit großem Interesse registriert und<br />
ausführlich in der Fachpresse besprochen.<br />
Ob dem Antragsteller letztendlich mit diesen langen Prozeduren gedient ist, ist eine offene<br />
Frage. Häufig sieht er davon ab, weil ihm der Mut, die Energie und das Durchhaltevermögen<br />
<strong>für</strong> den langen Rechtsgang fehlen.<br />
6.4 Das Prinzip des Persönlichen Budgets<br />
Körperbehinderte, chronisch Kranke, geistig Behinderte und <strong>Senioren</strong>, die <strong>für</strong> mehr als<br />
drei Monate ein Pflege- und Betreuungsbedürfnis haben, wollen Hilfe, die ihren persönlichen<br />
Umständen gerecht wird: selbst seine Kinder erziehen, arbeiten oder erneut in ein<br />
Arbeitsverhältnis eintreten, studieren, Hobbys und ehrenamtlicher Tätigkeit nachgehen,<br />
zum Beispiel in einer Patientenorganisation.<br />
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