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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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6.3 Das Organisieren der eigenen Pflegeleistungen<br />

Mit dem Indikationsbeschluss wendet man sich an einen Hilfs- und Pflegedienst, an eine<br />

Hauspflegestation, eine andere Einrichtung oder an einen selbständig arbeitenden Pfleger<br />

oder an eine Maatschaft.<br />

Will der Antragsteller seine Hilfe mit einem Persönlichen Budget verwirklichen, muss er<br />

mit einer selbständig arbeitenden Person einen Pflegevertrag abschliessen.<br />

Benötigt man andere Maßnahmen, zum Beispiel Transport, Hilfsmittel, Änderungen in<br />

der Wohnung, einen Rollstuhl oder Rollator, dann wendet man sich an die entsprechende<br />

Stelle der Gemeindeverwaltung, wo diese Leistungen aus Mitteln des eher erwähnten<br />

Behindertengesetzes (WVG) realisiert werden.<br />

Wie Sie sehen, müssen Leistungsberechtigte noch immer viele Behördengänge machen,<br />

ehe sie endlich ihren Leistungsanspruch erfüllt kriegen.<br />

Nach- und Neuindikation<br />

Periodisch müssen Indikationen neu beurteilt werden. Treten beim Betroffenen zwischenzeitlich<br />

Veränderungen im Leistungsbedürfnis ein, kann er eine Neuindikation beantragen.<br />

Da der Zugang zu den Hilfeleistungen durch alle Regelungen von der Indikation bis zum<br />

Leistungsvertrag ziemlich lang ist, hat man <strong>für</strong> Notfälle gesondert Absprachen mit den<br />

Versicherungen und den Gemeinden gemacht.<br />

Beschwerde und Berufung<br />

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, gegen eine Indikationsempfehlung oder einen Indikationsbeschluss<br />

bei einer unabhängigen Kommission in Berufung zu gehen. Gegen<br />

den Spruch der Berufungskommission kann innerhalb von sechs Wochen beim Amtsrichter<br />

Beschwerde eingereicht werden.<br />

Die Urteile der Amtsgerichte werden von Juristen mit großem Interesse registriert und<br />

ausführlich in der Fachpresse besprochen.<br />

Ob dem Antragsteller letztendlich mit diesen langen Prozeduren gedient ist, ist eine offene<br />

Frage. Häufig sieht er davon ab, weil ihm der Mut, die Energie und das Durchhaltevermögen<br />

<strong>für</strong> den langen Rechtsgang fehlen.<br />

6.4 Das Prinzip des Persönlichen Budgets<br />

Körperbehinderte, chronisch Kranke, geistig Behinderte und <strong>Senioren</strong>, die <strong>für</strong> mehr als<br />

drei Monate ein Pflege- und Betreuungsbedürfnis haben, wollen Hilfe, die ihren persönlichen<br />

Umständen gerecht wird: selbst seine Kinder erziehen, arbeiten oder erneut in ein<br />

Arbeitsverhältnis eintreten, studieren, Hobbys und ehrenamtlicher Tätigkeit nachgehen,<br />

zum Beispiel in einer Patientenorganisation.<br />

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