Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ich hoffe, Ihnen so in großen Zügen einen Einblick in das niederländische Gesundheitswesen<br />
gewährt zu haben, in die jüngsten Entwicklungen und die Erwartungen <strong>für</strong> die<br />
Zukunft.<br />
Im Folgenden gehe ich näher auf die Regelungen ein, <strong>für</strong> den Zugang zu Gesundheitseinrichtungen<br />
im Allgemeinen und zum Erwerb des Persönlichen Budgets im Besonderen.<br />
6.2 Indikation - Zugang zu den Pflegeleistungen<br />
Die Indikation<br />
Ehe man Langzeitpflege beanspruchen kann, muss nach dem AWBZ (Allgemeines Gesetz<br />
zu Sonderleistungen) und dem WVG (Gesetz zu Sonderleistungen <strong>für</strong> Behinderte)<br />
durch eine Indikationskommission geprüft werden, ob eine Pflegeleistung oder ein<br />
Hilfsmittel zugewiesen werden kann. Die Kommission erstellt eine Indikationsempfehlung.<br />
Dabei wird vom Antragsteller angegeben, ob er Hilfe in Form von Sachleistungen<br />
oder ein Persönliches Budget in Anspruch nehmen will. Im zweiten Fall wird er über<br />
Möglichkeiten und Regeln des PB unterrichtet.<br />
Die Organisation der Ausführung<br />
Im Augenblick liegt die Verantwortung <strong>für</strong> die Indikationskommissionen bei den Gemeinden.<br />
Häufig fehlt es da an der nötigen Kenntnis der Materie, und man delegiert die Aufgaben<br />
an Pflegeeinrichtungen. Man ist sehr bemüht, die Indikationsregeln besser zu<br />
gestalten. Gesprächsprotokolle wurden erstellt, und Personal wurde hierzu geschult.<br />
Wissenszentren wurden eingerichtet, wo man Informationen über Hilfsmittel, Krankheiten<br />
und ihre Folgen und vieles mehr einholen kann. Indikationsorgane sollen in Zukunft<br />
größere Gebiete bedienen. Noch nicht voll geklärt ist die Frage nach der zuletzt verantwortlichen<br />
Instanz <strong>für</strong> diese kräftigen Indikationsorgane. Bis jetzt sind es nach dem Gesetz<br />
noch die Gemeinden. Man denkt <strong>für</strong> die Zukunft eher an größere Verbände.<br />
Warum all diese Reformen?<br />
Ganz zu Anfang war die Indikation eine Aufgabe der Pflege- und Hilfsorganisationen.<br />
Die Folgen lassen sich raten: dem Antragsteller wurde zugewiesen, was die Organisation<br />
gerade an Leistung zu bieten hatte, die wirklichen Bedürfnisse wurden hintangestellt,<br />
während sie doch Ausgangspunkt einer unabhängigen, objektiven und umfassenden<br />
Indikation sein sollten. Die Indikation sollte, um es mit ein paar Modewörtern zu sagen,<br />
"fragegesteuert" und "fragegerecht" durchgeführt werden.<br />
Der Indikationsbeschluss<br />
Mit der Indikationsempfehlung geht der Antragsteller zur Verwaltungsstelle seiner Krankenversicherung,<br />
wo ein Indikationsbeschluss gefasst wird.<br />
52