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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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Ich hoffe, Ihnen so in großen Zügen einen Einblick in das niederländische Gesundheitswesen<br />

gewährt zu haben, in die jüngsten Entwicklungen und die Erwartungen <strong>für</strong> die<br />

Zukunft.<br />

Im Folgenden gehe ich näher auf die Regelungen ein, <strong>für</strong> den Zugang zu Gesundheitseinrichtungen<br />

im Allgemeinen und zum Erwerb des Persönlichen Budgets im Besonderen.<br />

6.2 Indikation - Zugang zu den Pflegeleistungen<br />

Die Indikation<br />

Ehe man Langzeitpflege beanspruchen kann, muss nach dem AWBZ (Allgemeines Gesetz<br />

zu Sonderleistungen) und dem WVG (Gesetz zu Sonderleistungen <strong>für</strong> Behinderte)<br />

durch eine Indikationskommission geprüft werden, ob eine Pflegeleistung oder ein<br />

Hilfsmittel zugewiesen werden kann. Die Kommission erstellt eine Indikationsempfehlung.<br />

Dabei wird vom Antragsteller angegeben, ob er Hilfe in Form von Sachleistungen<br />

oder ein Persönliches Budget in Anspruch nehmen will. Im zweiten Fall wird er über<br />

Möglichkeiten und Regeln des PB unterrichtet.<br />

Die Organisation der Ausführung<br />

Im Augenblick liegt die Verantwortung <strong>für</strong> die Indikationskommissionen bei den Gemeinden.<br />

Häufig fehlt es da an der nötigen Kenntnis der Materie, und man delegiert die Aufgaben<br />

an Pflegeeinrichtungen. Man ist sehr bemüht, die Indikationsregeln besser zu<br />

gestalten. Gesprächsprotokolle wurden erstellt, und Personal wurde hierzu geschult.<br />

Wissenszentren wurden eingerichtet, wo man Informationen über Hilfsmittel, Krankheiten<br />

und ihre Folgen und vieles mehr einholen kann. Indikationsorgane sollen in Zukunft<br />

größere Gebiete bedienen. Noch nicht voll geklärt ist die Frage nach der zuletzt verantwortlichen<br />

Instanz <strong>für</strong> diese kräftigen Indikationsorgane. Bis jetzt sind es nach dem Gesetz<br />

noch die Gemeinden. Man denkt <strong>für</strong> die Zukunft eher an größere Verbände.<br />

Warum all diese Reformen?<br />

Ganz zu Anfang war die Indikation eine Aufgabe der Pflege- und Hilfsorganisationen.<br />

Die Folgen lassen sich raten: dem Antragsteller wurde zugewiesen, was die Organisation<br />

gerade an Leistung zu bieten hatte, die wirklichen Bedürfnisse wurden hintangestellt,<br />

während sie doch Ausgangspunkt einer unabhängigen, objektiven und umfassenden<br />

Indikation sein sollten. Die Indikation sollte, um es mit ein paar Modewörtern zu sagen,<br />

"fragegesteuert" und "fragegerecht" durchgeführt werden.<br />

Der Indikationsbeschluss<br />

Mit der Indikationsempfehlung geht der Antragsteller zur Verwaltungsstelle seiner Krankenversicherung,<br />

wo ein Indikationsbeschluss gefasst wird.<br />

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