pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg
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esondere bei den Vorstellungen über das Verhältnis von zentraler Staatsmacht zu den<br />
föderalen Teilen eines zukünftigen westdeutschen Staats gab es deutliche Differenzen.<br />
Frankreich, das entgegen dem eigenen Staatsprinzip für Deutschland einen weitrei-<br />
chenden Föderalismus forderte, stand den Positionen von USA und Großbritannien gegen-<br />
über. USA und Großbritannien reagierten auf diese Positionierung mit der konkreten Pla-<br />
nung des Umbaus der Bizonenverwaltung. »Frankreich konnte hiergegen nichts<br />
unternehmen und musste erkennen, dass die amerikanisch-britische Allianz langsam, aber<br />
zunehmend kraftvoller, vollendete Tatsachen schuf, denen sich die angegliederte franzö-<br />
sische Zone nicht hätte entziehen können.« 185 Aufgrund dieser Kontroversen einigte sich<br />
die Konferenz in ihrem Schlusskommuniqué nur auf die notwendigsten Punkte, die sich<br />
ungefähr so zusammenfassen lassen: »angemessene Zentralinstanz«, »Regierungsform<br />
föderalistischen Typs« und »Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten.« Daraus<br />
entsprangen später weitere Probleme, wie Blank hervorhebt: »Der Auftrag, eine Re-<br />
gierungsform zu schaffen, die sowohl die Rechte der Länder sicherte als auch eine ange-<br />
messene Zentralinstanz vorsah, beschwor nicht nur in der Frage der Ausgestaltung der<br />
künftigen Ordnung den alten Gegensatz zwischen Unitarismus/Zentralismus und Föde-<br />
ralismus wieder herauf, [...] sondern führte mehr noch dazu, dass beide Richtungen sich<br />
mit der gleichen Berechtigung auf den Inhalt des Dokuments berufen konnten.« 186 Neben<br />
der Schaffung eines dergestalt umrissenen politischen Körpers und einer deutschen<br />
Verfassung beschäftigten sich die Beschlüsse mit der territorialen Gliederung der Länder<br />
sowie der Zusammenarbeit der drei Zonen »zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik und<br />
Praxis in der britisch-amerikanischen und der französischen Zone.« 187 Dies ist die Ge-<br />
burtsstunde der westdeutschen Verfassungspolitik, wenn sie auch Vorläufer in den<br />
Länderverfassungen hat.<br />
▌ Frankfurter Dokumente<br />
Am 1. Juli 1948 überreichten die drei Westalliierten den deutschen Ministerpräsidenten<br />
die aus den Londoner Beschlüssen resultierenden Handlungsaufträge. Dies geschah in<br />
einem formellen Akt und im Nachfolgenden wurden sie als die »Frankfurter Dokumente«<br />
bezeichnet.<br />
Das erste Dokument beinhaltete den Auftrag zur Schaffung einer Verfassung föderalis-<br />
tischen Typs. Hierbei wurden die Formeln des Londoner Kommuniqués wiederholt: So sei<br />
eine verfassungsgebende Versammlung zu berufen. Auftrag ist erstens »die gegenwärtig<br />
zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen« 188 nebst Schaffung einer<br />
185 Wilms (1999); S. 56<br />
186 Blank (1995); S. 319<br />
187 Wilms (1999); S. 58<br />
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