29.01.2013 Aufrufe

pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg

pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg

pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

esondere bei den Vorstellungen über das Verhältnis von zentraler Staatsmacht zu den<br />

föderalen Teilen eines zukünftigen westdeutschen Staats gab es deutliche Differenzen.<br />

Frankreich, das entgegen dem eigenen Staatsprinzip für Deutschland einen weitrei-<br />

chenden Föderalismus forderte, stand den Positionen von USA und Großbritannien gegen-<br />

über. USA und Großbritannien reagierten auf diese Positionierung mit der konkreten Pla-<br />

nung des Umbaus der Bizonenverwaltung. »Frankreich konnte hiergegen nichts<br />

unternehmen und musste erkennen, dass die amerikanisch-britische Allianz langsam, aber<br />

zunehmend kraftvoller, vollendete Tatsachen schuf, denen sich die angegliederte franzö-<br />

sische Zone nicht hätte entziehen können.« 185 Aufgrund dieser Kontroversen einigte sich<br />

die Konferenz in ihrem Schlusskommuniqué nur auf die notwendigsten Punkte, die sich<br />

ungefähr so zusammenfassen lassen: »angemessene Zentralinstanz«, »Regierungsform<br />

föderalistischen Typs« und »Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten.« Daraus<br />

entsprangen später weitere Probleme, wie Blank hervorhebt: »Der Auftrag, eine Re-<br />

gierungsform zu schaffen, die sowohl die Rechte der Länder sicherte als auch eine ange-<br />

messene Zentralinstanz vorsah, beschwor nicht nur in der Frage der Ausgestaltung der<br />

künftigen Ordnung den alten Gegensatz zwischen Unitarismus/Zentralismus und Föde-<br />

ralismus wieder herauf, [...] sondern führte mehr noch dazu, dass beide Richtungen sich<br />

mit der gleichen Berechtigung auf den Inhalt des Dokuments berufen konnten.« 186 Neben<br />

der Schaffung eines dergestalt umrissenen politischen Körpers und einer deutschen<br />

Verfassung beschäftigten sich die Beschlüsse mit der territorialen Gliederung der Länder<br />

sowie der Zusammenarbeit der drei Zonen »zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik und<br />

Praxis in der britisch-amerikanischen und der französischen Zone.« 187 Dies ist die Ge-<br />

burtsstunde der westdeutschen Verfassungspolitik, wenn sie auch Vorläufer in den<br />

Länderverfassungen hat.<br />

▌ Frankfurter Dokumente<br />

Am 1. Juli 1948 überreichten die drei Westalliierten den deutschen Ministerpräsidenten<br />

die aus den Londoner Beschlüssen resultierenden Handlungsaufträge. Dies geschah in<br />

einem formellen Akt und im Nachfolgenden wurden sie als die »Frankfurter Dokumente«<br />

bezeichnet.<br />

Das erste Dokument beinhaltete den Auftrag zur Schaffung einer Verfassung föderalis-<br />

tischen Typs. Hierbei wurden die Formeln des Londoner Kommuniqués wiederholt: So sei<br />

eine verfassungsgebende Versammlung zu berufen. Auftrag ist erstens »die gegenwärtig<br />

zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen« 188 nebst Schaffung einer<br />

185 Wilms (1999); S. 56<br />

186 Blank (1995); S. 319<br />

187 Wilms (1999); S. 58<br />

71

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!