pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg
pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg
pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
lung sich nicht zu sehr von den Londoner Beschlüssen entfernen dürfe. Nach einigem hin<br />
und her der Positionen unter Deutschen sowie unter Deutschen und Alliierten wurde<br />
schließlich am 26.Juli 1948 den Deutschen weitgehende Zugeständnisse gemacht. Das<br />
Werk durfte »Grundgesetz« heißen (mit dem Zusatz »Verfassung«), darüber hinaus wurde<br />
signalisiert, dass man eine Ratifizierung der Verfassung durch die Landtage statt durch<br />
Volksabstimmung akzeptieren würde. Bedingung dafür war jedoch die Akzeptanz der<br />
Frankfurter Dokumente. 199<br />
▌ Neuordnung der Ländergrenzen<br />
Ein den westlichen Alliierten wichtiger Punkt betraf die Neuordnung der Länder-<br />
grenzen, wie sie in Dokument 2 angemahnt wurden. Die Ministerpräsidenten wollten dies<br />
jedoch hintanstellen. Eindeutiger belegt als zu Dokument 1 sind <strong>Heuss</strong> Einstellungen zu<br />
dieser Frage. Bereits im Juli 1945 nimmt er in einem Gutachten Stellung zur Schaffung<br />
eines neuen Landes Württemberg-Baden: Vor allem Gründe der materiellen Versorgung<br />
und der staatlichen Effizienz spielten hierbei eine Rolle: »Nach dem Wegfall der Dynastien<br />
(1918) wurden die Möglichkeiten einer ökonomischen Bedürfnissen entsprechenden Neu-<br />
gliederung versäumt; die Rücksicht auf den eingespielten Verwaltungsapparat und auch<br />
Machtpositionen in den parlamentarischen Länderregierungen war stärker als das rationell<br />
Gebotene.« 200 Dies trug zur Schaffung eines gemeinsamen nordwürttembergisch-nord-<br />
badischen Landes maßgeblich bei (innerhalb der amerikanischen Besatzungszone). Blank<br />
weist auf die später vorgenommene de facto »verfassungsmäßige Verankerung« der<br />
Vereinigung des Landes mit Südwürttemberg und Südbaden hin, die im Geiste dieser Ide-<br />
en folgt (einfache Mehrheit für diese Schaffung des Südweststaats, Landesverfassung Art<br />
107). <strong>Heuss</strong> wie Maier sind aktive Förderer dieser Vereinigungspolitik.<br />
▌ Verhältnis Zentralstaat - Länder<br />
Die von den Frankfurter Dokumenten so unklar definierte Frage des Verhältnisses von<br />
Zentralgewalt zu Ländern spielte in Koblenz eine untergeordnete Rolle. Gleichwohl hatten<br />
Länder, Ministerpräsidenten und Parteien durchaus eigene Vorstellungen davon, wie das<br />
aussehen soll. Von den Ländern der amerikanischen Besatzungszone wünschte Hessen<br />
eine stärker zentralistische Verfassung mit präsidialem Charakter, dagegen übernahm<br />
Bayern bereits sehr früh die Rolle des Fürsprechers starker föderaler Elemente. In der<br />
amerikanischen Zone wurde die Diskussion darüber seit 1947 maßgeblich durch das<br />
»Deutsche Büro für Friedensfragen« koordiniert. Schnabel verortet Württemberg-Baden<br />
zwischen diesen Polen: »Im Vorfeld des Parlamentarischen Rats stand Württemberg-<br />
199 Die Details und Chronologien sind auch für die Haltungen der verschiedenen Bundesländer ausführ-<br />
lich beschrieben bei: Blank (1995); v.a. S. 33-58<br />
200 Pikart (1966); S. 92<br />
75