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pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg

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lung sich nicht zu sehr von den Londoner Beschlüssen entfernen dürfe. Nach einigem hin<br />

und her der Positionen unter Deutschen sowie unter Deutschen und Alliierten wurde<br />

schließlich am 26.Juli 1948 den Deutschen weitgehende Zugeständnisse gemacht. Das<br />

Werk durfte »Grundgesetz« heißen (mit dem Zusatz »Verfassung«), darüber hinaus wurde<br />

signalisiert, dass man eine Ratifizierung der Verfassung durch die Landtage statt durch<br />

Volksabstimmung akzeptieren würde. Bedingung dafür war jedoch die Akzeptanz der<br />

Frankfurter Dokumente. 199<br />

▌ Neuordnung der Ländergrenzen<br />

Ein den westlichen Alliierten wichtiger Punkt betraf die Neuordnung der Länder-<br />

grenzen, wie sie in Dokument 2 angemahnt wurden. Die Ministerpräsidenten wollten dies<br />

jedoch hintanstellen. Eindeutiger belegt als zu Dokument 1 sind <strong>Heuss</strong> Einstellungen zu<br />

dieser Frage. Bereits im Juli 1945 nimmt er in einem Gutachten Stellung zur Schaffung<br />

eines neuen Landes Württemberg-Baden: Vor allem Gründe der materiellen Versorgung<br />

und der staatlichen Effizienz spielten hierbei eine Rolle: »Nach dem Wegfall der Dynastien<br />

(1918) wurden die Möglichkeiten einer ökonomischen Bedürfnissen entsprechenden Neu-<br />

gliederung versäumt; die Rücksicht auf den eingespielten Verwaltungsapparat und auch<br />

Machtpositionen in den parlamentarischen Länderregierungen war stärker als das rationell<br />

Gebotene.« 200 Dies trug zur Schaffung eines gemeinsamen nordwürttembergisch-nord-<br />

badischen Landes maßgeblich bei (innerhalb der amerikanischen Besatzungszone). Blank<br />

weist auf die später vorgenommene de facto »verfassungsmäßige Verankerung« der<br />

Vereinigung des Landes mit Südwürttemberg und Südbaden hin, die im Geiste dieser Ide-<br />

en folgt (einfache Mehrheit für diese Schaffung des Südweststaats, Landesverfassung Art<br />

107). <strong>Heuss</strong> wie Maier sind aktive Förderer dieser Vereinigungspolitik.<br />

▌ Verhältnis Zentralstaat - Länder<br />

Die von den Frankfurter Dokumenten so unklar definierte Frage des Verhältnisses von<br />

Zentralgewalt zu Ländern spielte in Koblenz eine untergeordnete Rolle. Gleichwohl hatten<br />

Länder, Ministerpräsidenten und Parteien durchaus eigene Vorstellungen davon, wie das<br />

aussehen soll. Von den Ländern der amerikanischen Besatzungszone wünschte Hessen<br />

eine stärker zentralistische Verfassung mit präsidialem Charakter, dagegen übernahm<br />

Bayern bereits sehr früh die Rolle des Fürsprechers starker föderaler Elemente. In der<br />

amerikanischen Zone wurde die Diskussion darüber seit 1947 maßgeblich durch das<br />

»Deutsche Büro für Friedensfragen« koordiniert. Schnabel verortet Württemberg-Baden<br />

zwischen diesen Polen: »Im Vorfeld des Parlamentarischen Rats stand Württemberg-<br />

199 Die Details und Chronologien sind auch für die Haltungen der verschiedenen Bundesländer ausführ-<br />

lich beschrieben bei: Blank (1995); v.a. S. 33-58<br />

200 Pikart (1966); S. 92<br />

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