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pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg

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einigen Fleiß und einige gute Reden und durch loyales Verhalten für die Menschen Figur<br />

geworden bin.« 231 Wie dem auch sei, so kann man Pikart folgen, wenn er das Amt des<br />

Bundespräsidenten als einen untergeordneten Teil der Koalitionsfrage sieht. »Die Prä-<br />

sidentschaftsfrage wurde einbezogen in die Koalitionsfrage, das geringe politische Gewicht<br />

des Bundespräsidentenamts konnte den Ehrgeiz von Politikern wie Schuhmacher und Ade-<br />

nauer nicht auf sich lenken.« 232<br />

Nach der Wahl zum Bundespräsidenten legte <strong>Heuss</strong> Partei- und Ehrenämter nieder, bis<br />

auf die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des Germanischen Nationalmuseums in Nürn-<br />

berg. Die Mitgliedschaft in der FDP ruhte und auch seine Beteiligung an der Rhein-Neckar-<br />

Zeitung veräußerte er.<br />

▌ VerfassungsRahmen und persönliche Ausweitung<br />

Verfassungsmäßig wurde das Amt vor allem durch repräsentative Aufgaben be-<br />

schrieben. Zunächst ist die Ausübung des Amts an erhöhte Anforderungen geknüpft: Der<br />

Bundespräsident darf weder ein parlamentarisches noch ein Regierungsamt innehaben<br />

und muss das vierzigste Lebensjahr überschritten haben. Er kann nur einmal wiederge-<br />

wählt werden. Auch die Legitimation des Präsidentenamts wurde durch die Konstruktion<br />

der Bundesversammlung (wie bereits dargestellt eine <strong>Heuss</strong>-Erfindung) auf eine andere<br />

Basis gestellt als zu Weimarer Zeiten: Um zu verhindern, dass der Präsident unmittelbarer<br />

legitimiert wird als der Bundeskanzler, wurde diese besondere nur alle fünf Jahre zur Wahl<br />

zusammenkommende Versammlung gebildet. Sie setzt sich zur Hälfte aus den Abgeordne-<br />

ten des Bundestags und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Länder zusammen. Der<br />

Stellvertreter des Präsidenten ist der aktuelle Bundesratspräsident, also einer der Minis-<br />

terpräsidenten.<br />

Vor allem wurde der Einfluss des Präsidentenamts auf die Tagespolitik beschränkt: An-<br />

ordnungen und Verfügungen des Präsidenten bedürfen der Gegenzeichnung durch den zu-<br />

ständigen Minister oder den Bundeskanzler. Bundesgesetze werden vom Bundes-<br />

präsidenten unterzeichnet, müssen jedoch vorher vom Bundestag beschlossen sein. Dies<br />

ist der wesentliche Punkt, bei dem der Bundespräsident mit Tagespolitik verfassungsmä-<br />

ßig in Kontakt kommt. Auch bei der Ernennung von Kanzler und Ministern spielt er eine le-<br />

diglich formale Rolle. Das Recht, regulär an Bundestagssitzungen teilzunehmen, wurde<br />

ihm von Anfang an verwehrt.<br />

Vor allem in Ausnahmesituationen agiert der Präsident im Zentrum der politischen Auf-<br />

merksamkeit: Sei es, dass er den Bundestag nach einer gescheiterten Vertrauensfrage<br />

auflösen darf (Ermessensentscheidung) oder dass er an der Feststellung des Verteidi-<br />

gungsfalls beteiligt ist (wenn der Bundestag nicht zusammentreffen kann, können<br />

231 Pikart (1976) ; S. 163<br />

232 Pikart (1976); S. 28<br />

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