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pdf | 1MB - Theodor-Heuss - Kolleg

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die sich ihm boten für eine Profilierung in Richtung Kanzlerschaft: »Als Ratspräsident<br />

wurde er [...] zum alleinigen Sprecher der (west-)deutschen Seite mit den drei Besatz-<br />

ungsmächten. Auch fasst er sein Amt als höchste Repräsentanz der (west-)deutschen<br />

Kräfte oberhalb der Länderebene auf. [...] Schließlich festigte er die eigene Führungsrolle<br />

in der CDU/CSU, obschon er sich um die Details der Grundsatzberatungen nur in wenigen<br />

Ausnahmefällen kümmerte, und wurde für die breitere Öffentlichkeit neben Kurt Schuh-<br />

macher, in dem viele den zukünftigen Kanzler sahen, eine 'Figur'.« 218 <strong>Heuss</strong> kritisierte<br />

diese wenig auf die Details der eigentlichen Arbeit konzentrierte Politikstrategie, gleichfalls<br />

bot der Parlamentarische Rat auch ihm das Feld, sich zu profilieren, gerade als Gegen-<br />

modell zu Adenauer, als der Intellektuelle in der Politik.<br />

Mit anhaltender Arbeit veränderte sich das Verhältnis der Abgeordneten zum Arbeits-<br />

auftrag, eine Verfassung für ein »Provisorium« zu schaffen. »Für die meisten Parlamenta-<br />

rier stand jedoch bald fest – und mit zunehmenden Gedeihen des Werkes mag die<br />

Erwartung gewachsen sein, den Aufwand für mehr als ein Provisorium zu betreiben -,<br />

dass das Grundgesetz 'vor allem im geografischen Sinne' [<strong>Heuss</strong>] als Provisorium zu ver-<br />

stehen sei, 'strukturell' aber etwas geschaffen werden sollte, was den Staat neu zu<br />

organisieren vermochte und die 'Tore zu einer besseren Zukunft Deutschlands' [Schmid]<br />

öffnete.« 219 Bauer-Kirsch zitiert hier <strong>Theodor</strong> <strong>Heuss</strong>, der nüchtern mit Blick auf die Ko-<br />

blenzer Beschlüsse feststellt: »Es ist beschlossen worden, keine Verfassung zu machen.<br />

Tatsächlich machen wir eine Verfassung.« 220<br />

Die Themenfelder, in denen <strong>Heuss</strong> sich in besonderer Weise eingebracht hat, hier dar-<br />

stellen zu wollen, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Schließlich gehörte er den<br />

wichtigsten Gremien an, dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Grundsatzfragen. In<br />

dieser Perspektive ist alles relevant – und <strong>Heuss</strong> hat intensiv von seinem Recht Gebrauch<br />

gemacht, sich an Debatten zu beteiligen.<br />

Von hervorgehobenen Interesse sind auch aus der Verfassungstradition die Grundrech-<br />

te. Im Grundsatzfragen-Ausschuss einigte man sich darauf, der Verfassung wieder einen<br />

Katalog von Grundrechten voranzustellen. Diese sollten allerdings vom Umfang her<br />

beschränkt werden und nicht die sozialen oder wirtschaftlichen Grundrechte umfassen.<br />

Dafür sollten sie eine möglichst konkrete Rechtswirkung statt eine symbolischen Wirkung<br />

entfalten können, was noch in Weimar anders war. 221 »Der Ausschuss wollte, dass die<br />

Grundrechte soweit wie möglich konkretisiert und für Verwaltung, Rechtsprechung und<br />

Gesetzgeber bindend werden, also ihrer Substanz nach unverlierbar werden.« 222<br />

218 Pikart (1976); S. 23<br />

219 Bauer-Kirsch (2002); S.176f.<br />

220 Bauer-Kirsch (2002); <strong>Heuss</strong> im Ausschuss für Grundsatzfragen am 9.November 1948 ; S. 177<br />

221 Llanque (2000); S. 131<br />

222 Feldkamp (1998); S. 63<br />

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