Chronik der Gemeinde Zimmerschied als PDF - Verbandsgemeinde ...
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Eine Heirat zwischen Leibeigenen 1531<br />
Ich, Johann von Elmingen, Keller zu Nassau des wohlgeborenen Herrn,<br />
Herrn Wilhelm Grafen zu Nassau zu Katzenelnbogen, Vianden und<br />
Diez etc., bekenne ich und tue kund in Kraft dieses Briefes, dass ich<br />
Gewillt ein Wechsel und Kut (Tausch) zugelassen habe mit dem<br />
achtbaren Emmerich Selgen, Keller zu Nassau des wohlgeborenen Herrn<br />
Herrn Philipp Grafen zu Nassau, Herr zu Wiesbaden und Idstein<br />
und Thönges Beysiegel, Keller zu Nassau zu Saarbrücken etc., <strong>als</strong>o und<br />
<strong>der</strong> maß, dass Pauls, Scheffer hen Sohn von Misselberg, <strong>der</strong> dann bisher<br />
zum halben Teil angehörig gewesen um meiner gn. Herrn, soll hinfür<br />
Eigentumslehen sein meiner gn. Herrn obgenannt.<br />
Dagegen ist beredet, dass Stina Scheffer hen Tochter, die zum halben<br />
Teil bei<strong>der</strong> meiner gn. Herrn Philipps und Herrn Phillips angehörig gewesen<br />
ist, solle hinfür wohlgemeldet meines Herrn sein und bleiben mit<br />
<strong>der</strong> ganz Leibeigenschaft angehören. Darüber Teilbrief gemacht werden<br />
soll. Der obgen. Pauls soll zu <strong>der</strong> heiligen Ehe nehmen Elsen, Hermanns<br />
Tochter von <strong>Zimmerschied</strong> (Zymerscheit), welche angehörig des<br />
Wohlgeborenen Herrn, Herrn Wilhelms, meine gn. Herrn eigen angehörig.<br />
Mit solchem Pakt und Geding waß Kin<strong>der</strong> von ihrer beiden Leiber meines<br />
Gn. Herrn obgenannt und des an<strong>der</strong>en halb Teil <strong>der</strong> wohlgeborenen beiden<br />
Meinen gn. Herrn angehören. Und soll solches Kind Geding gehalten werden<br />
nach Landesgewohnheit abgeschieden Arglist und Gierde. Zur Urkund habe<br />
Ich Johann, amtshalben mein eigen Insiegel unten an diesen Brief gehangen.<br />
Datum Freitags nach den H. drei Könige<br />
Anno XV und XXXI moretr<br />
(Treverensi) 1531