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Geniebegriffe - Hans-Joachim Lenger

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Wie sollen wir uns nun aber eine solche Anschauung transzendental<br />

erklären, in welcher die bewußtlose Tätigkeit durch die bewußte bis<br />

zur vollkommenen Identität mit ihr gleichsam hindurchwirkt? – Wir<br />

reflektieren vorerst darauf, daß die Tätigkeit eine bewußte sein soll.<br />

Nun ist es aber schlechthin unmöglich, daß mit Bewußtsein etwas<br />

Objektives hervorgebracht werde, was doch hier verlangt wird. Objektiv<br />

ist nur, was bewußtlos entsteht, das eigentlich Objektive in jener<br />

Anschauung muß also auch nicht mit Bewußtsein hinzugebracht<br />

werden können. Wir können uns hierüber unmittelbar auf die Beweise<br />

berufen, die schon wegen des freien Handelns geführt worden sind,<br />

daß nämlich das Objektive in demselben durch etwas von der Freiheit<br />

Unabhängiges hinzukomme. Der Unterschied ist nur der, [a)] daß<br />

im freien Handeln die Identität beider Tätigkeiten aufgehoben sein<br />

muß, eben darum, damit das Handeln als frei erscheine, [hier dagegen<br />

im Bewußtsein selbst ohne Negation desselben beide als Eins<br />

erscheinen sollen]. Auch [b)] können die beiden Tätigkeiten im freien<br />

Handeln nie absolut identisch werden, weshalb auch das Objekt des<br />

freien Handelns notwendig ein unendliches, nie vollständig realisiertes<br />

ist, denn wäre es vollständig realisiert, so fielen die bewußte und<br />

objektive Tätigkeit in Eins zusammen, d.h. die Erscheinung der Freiheit<br />

hörte auf. Was nun durch die Freiheit schlechthin unmöglich war,<br />

soll durch das jetzt postulierte Handeln möglich sein, welches aber<br />

eben um diesen Preis aufhören muß ein freies Handeln zu sein, und<br />

ein solches wird, in welchem Freiheit und Notwendigkeit<br />

/288/<br />

absolut vereinigt sind. Nun sollte aber doch die Produktion mit Bewußtsein<br />

geschehen, welches unmöglich ist, ohne daß beide [Tätigkeiten]<br />

getrennt seien. Hier ist also ein offenbarer Widerspruch. [Ich<br />

stelle ihn nochmals dar]. Bewußte und bewußtlose Tätigkeit sollen<br />

absolut Eins sein im Produkt, gerade wie sie es im organischen Produkt<br />

auch sind, aber sie sollen auf andere Art Eines sein, beide sollen<br />

Eines sein für das Ich selbst. Dies ist aber unmöglich, außer wenn<br />

das Ich sich der Produktion bewußt ist. Aber ist das Ich der Produktion<br />

sich bewußt, so müssen beide Tätigkeiten getrennt sein, denn<br />

dies ist notwendige Bedingung des Bewußtseins der Produktion. Beide<br />

Tätigkeiten müssen also Eines sein, denn sonst ist keine Identität,<br />

beide müssen getrennt sein, denn sonst ist Identität, aber nicht für<br />

das Ich. Wie ist dieser Widerspruch aufzulösen?<br />

Beide Tätigkeiten müssen getrennt sein zum Behuf des Erscheinens,<br />

des Objektivwerdens der Produktion, gerade so, wie sie im freien<br />

Handeln zum Behuf des Objektivwerdens des Anschauens getrennt<br />

sein müssen. Aber sie können nicht ins Unendliche getrennt sein, wie<br />

beim freien Handeln, weil sonst das Objektive niemals eine vollständige<br />

Darstellung jener Identität wäre. 21 Die Identität beider sollte aufgehoben<br />

sein nur zum Behuf des Bewußtseins, aber die Produktion<br />

21 Das, was für das freie Handeln in einem unendlichen Progressus liegt,<br />

soll in der gegenwärtigen Hervorbringung eine Gegenwart sein, in einem<br />

Endlichen wirklich, objektiv werden.<br />

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