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Muslim-Tests

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öffentlichen Gewalt der Rechtsweg offen steht (Artikel 19 Abs. 4 GG)? Und gibt es nicht<br />

Rechtsanwälte, die der Verwaltung auf die Finger schauen und wenn das nicht reicht<br />

auch klopfen? Also, das klingt schon ziemlich kleinmütig, so als ob der arme Einbürgerungsbewerber<br />

auf der Gedeih und Verderb der Behördenwillkür ausgeliefert wäre.<br />

Und am Ende erliegt der Gutachter der Versuchung, die ich eventuell einem Journalisten,<br />

aber nicht einem ausgebildeten Juristen nachgesehen hätte, dass er den Hinweis<br />

auf eine mögliche Rechtsfolge als „Androhung“ hochstilisiert und von „Einbürgerungsrücknahmen<br />

quasi auf Vorrat“ phantasiert. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise<br />

ich insoweit auf die Ausführungen oben unter Nr. 21.2. Nur am Rande ist hier aber noch<br />

zu vermerken, dass ein juristischer Gutachter, der sich zur Rücknahme der Einbürgerung<br />

äußert und die beiden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />

277 nicht kennt, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt. Tut mir leid, Kollege Gössner!<br />

Die Lektüre des JuM-Gutachtens war für mich ein richtiger Genuss. Nein, nicht was Sie<br />

jetzt vielleicht denken: Der Genuss lag nicht darin, dass wir Recht bekamen (dieses Gefühl<br />

würde erst bei einer positiven gerichtlichen Entscheidung aufkommen). Der Genuss<br />

war einzig und allein auf die saubere, im besten Sinne schulmäßige Argumentation<br />

zurückzuführen. Ich war davon so angetan, dass ich eine Kopie einer unserer Töchter<br />

schickte, die gerade im Ersten Juristischen Examen stand – als Muster einer vorbildlichen<br />

juristischen Gedankenführung. Dann rief ich den mir unbekannten Kollegen im<br />

Justizministerium an, um ihm zu dieser Arbeit zu gratulieren. Richtig stolz, einer Verwaltung<br />

anzugehören, die über solche Mitarbeiter verfügt wie den Gutachter aus dem JuM,<br />

wurde ich aber erst, nachdem ich das Gutachten von Wolfrum und Röben gelesen hatte.<br />

Mein erster Gedanke bei der Lektüre dieses Gutachtens war: Mein Gott, wie kann man<br />

für so einen Schrott auch noch Geld ausgegeben, da müsste doch jemand gegen Frau<br />

Weber eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Vergeudung öffentlicher Gelder einreichen.<br />

Und siehe da: Es tat jemand. Zu meiner Erleichterung stellte sich bei dieser Gelegenheit<br />

heraus, dass das Gutachten unentgeltlich erstellt worden war: Wenigstens<br />

hatten die Autoren so viel Anstand besessen, für das Geschreibsel nicht auch noch Honorar<br />

zu verlangen. Zwar ist das Gutachten nicht einmal das Papier wert, auf dem es<br />

277 vom 3. Juni 2003, BVerwGE 118, 216 ff., und vom 9. September 2003, BVerwGE 119, 17 ff.<br />

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