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Muslim-Tests

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oder die Frage weglassen.<br />

25 Einige Fragen des Gesprächsleitfadens (5, 9, 10, 11, 13) werden von einer Einbürgerungsbehörde<br />

als „völlig realitätsfremd“ angesehen, weil kaum einzuschätzen<br />

sei, ob die Antworten der Wahrheit entsprächen.<br />

Diese Skepsis mag durchaus berechtigt sein. Das kann aber keineswegs zum<br />

Verzicht auf die Fragen führen. Ob der Einbürgerungsbewerber über relevante<br />

Sachverhalte die Wahrheit sagt, kann auch sonst ein Problem sein. Stellt sich später<br />

heraus, dass er die Unwahrheit gesagt hat, kann die Einbürgerung ggf. nach §<br />

48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden.<br />

26 Bei den Fragen Nr. 4, 5, 10, 11, 13, 15 und 16 ist keine ehrliche Antwort zu erwarten.<br />

Das gilt im Grunde für jede Frage und jede Meinungsumfrage. Wenn keine konkreten<br />

gegenteiligen Anhaltspunkte gegeben sind, müssen wir die Antworten so hinnehmen,<br />

wie sie gegeben werden. Unwahre Aussagen können zur Rücknahme<br />

der Einbürgerung führen. Hierauf wird der Einbürgerungsbewerber in der von ihm<br />

zu unterschreibenden Erklärung ausdrücklich hingewiesen.<br />

27 Zu Frage 11 des Gesprächsleitfadens wird gefragt, wie es zu bewerten ist, dass<br />

eine Eheschließung mit einem im Heimatland lebenden Verwandten beabsichtigt<br />

ist oder bereits stattgefunden hat.<br />

Es soll die Meinung des Einbürgerungsbewerbers (Mann oder Frau) zur Zwangsheirat<br />

erfragt werden. „Eine Zwangsheirat liegt - nach der Bundesratsinitiative unseres<br />

Justizministeriums - dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner<br />

durch eine Drucksituation zur Ehe gezwungen wird, wobei in der überwiegenden<br />

Zahl der Fälle Mädchen und junge Frauen betroffen sind. Die Betroffene<br />

wird zur Ehe gezwungen und findet entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör oder<br />

wagt es nicht, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobte und Schwiegereltern<br />

mit den unterschiedlichsten Mitteln versuchen, Druck auf sie auszuüben. Dazu<br />

gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigungen (durch Drohungen, Einsperren,<br />

Entführung, psychischer und sozialer Druck sowie emotionale Erpressung),<br />

Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsspielraum und andere<br />

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