Muslim-Tests
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grund meiner seinerzeitigen Unerfahrenheit nach vier Monaten Amtszeit nachzusehen.<br />
Um bei dieser Gelegenheit aber jedem Missverständnis vorzubeugen: Jeder<br />
Einbürgerungsbewerber unterschreibt weiterhin das „Bekenntnis“ zur freiheitlichen<br />
demokratischen Grundordnung sowie die sog. „Loyalitätserklärung“, wonach<br />
er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt<br />
oder unterstützt habe. Zu diesem Zweck erhält er das Merkblatt, das von<br />
Nordrhein-Westfalen erarbeitet, auf der StARef-Besprechung am 02./03.06.2003<br />
gebilligt und von mir am 06.06.2003 an die Einbürgerungsbehörden verschickt<br />
wurde. Daran ändert sich also (jedenfalls bis auf weiteres) nichts.<br />
Was sich ändert ist das persönliche Gespräch bzw. die Verwendung des standardisierten<br />
Fragenkatalogs, die beide schon in der Ergänzung des IM zu Nr. 85.1.1.1<br />
StAR-VwV erwähnt werden. Die bisher benutzten Fragenkataloge sollen nach Inkrafttreten<br />
der VwV nicht mehr verwendet werden; vielmehr ist ausschließlich<br />
das persönliche Gespräch zu führen und zwar anhand des Gesprächsleitfadens.<br />
Dieses dient, trotz des einstweilen noch bestehenden gegenteiligen Textes zu Nr.<br />
10.1.1.1 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum StAG in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes,<br />
nicht mehr der Feststellung, „ob der Einbürgerungsbewerber<br />
über Grundkenntnisse der staatlichen Ordnung verfügt“, sondern - wie es im<br />
nächsten Satzteil heißt - „ob der Inhalt des Bekenntnisses von ihm verstanden<br />
worden ist“ und ob dieses tatsächlich seine „innere Hinwendung“ zur Bundesrepublik<br />
Deutschland dokumentiert, wie es in der Gesetzesbegründung zu § 85 AuslG<br />
heißt (BT-Drs. 14/533 S. 18 l.Sp.).<br />
Das Gespräch soll immer dann geführt werden, wenn die Einbürgerungsbehörde<br />
an dieser inneren Hinwendung Zweifel hat. In den übrigen Fällen bleibt es bei der<br />
schriftlichen Abgabe des Bekenntnisses und der Loyalitätserklärung, es gibt weder<br />
ein Gespräch noch einen Fragebogen.<br />
06 Wie kann die Einbürgerungsbehörde feststellen, ob Zweifel bestehen, ob der Einbürgerungsbewerber<br />
den Inhalt seiner Erklärung wirklich verstanden hat und ob<br />
sie seiner inneren Überzeugung entspricht?<br />
Zweifel bestehen<br />
• generell bei <strong>Muslim</strong>en, weil nach einer aktuellen Umfrage des Zentralinsti-<br />
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