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Muslim-Tests

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grund meiner seinerzeitigen Unerfahrenheit nach vier Monaten Amtszeit nachzusehen.<br />

Um bei dieser Gelegenheit aber jedem Missverständnis vorzubeugen: Jeder<br />

Einbürgerungsbewerber unterschreibt weiterhin das „Bekenntnis“ zur freiheitlichen<br />

demokratischen Grundordnung sowie die sog. „Loyalitätserklärung“, wonach<br />

er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt<br />

oder unterstützt habe. Zu diesem Zweck erhält er das Merkblatt, das von<br />

Nordrhein-Westfalen erarbeitet, auf der StARef-Besprechung am 02./03.06.2003<br />

gebilligt und von mir am 06.06.2003 an die Einbürgerungsbehörden verschickt<br />

wurde. Daran ändert sich also (jedenfalls bis auf weiteres) nichts.<br />

Was sich ändert ist das persönliche Gespräch bzw. die Verwendung des standardisierten<br />

Fragenkatalogs, die beide schon in der Ergänzung des IM zu Nr. 85.1.1.1<br />

StAR-VwV erwähnt werden. Die bisher benutzten Fragenkataloge sollen nach Inkrafttreten<br />

der VwV nicht mehr verwendet werden; vielmehr ist ausschließlich<br />

das persönliche Gespräch zu führen und zwar anhand des Gesprächsleitfadens.<br />

Dieses dient, trotz des einstweilen noch bestehenden gegenteiligen Textes zu Nr.<br />

10.1.1.1 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum StAG in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes,<br />

nicht mehr der Feststellung, „ob der Einbürgerungsbewerber<br />

über Grundkenntnisse der staatlichen Ordnung verfügt“, sondern - wie es im<br />

nächsten Satzteil heißt - „ob der Inhalt des Bekenntnisses von ihm verstanden<br />

worden ist“ und ob dieses tatsächlich seine „innere Hinwendung“ zur Bundesrepublik<br />

Deutschland dokumentiert, wie es in der Gesetzesbegründung zu § 85 AuslG<br />

heißt (BT-Drs. 14/533 S. 18 l.Sp.).<br />

Das Gespräch soll immer dann geführt werden, wenn die Einbürgerungsbehörde<br />

an dieser inneren Hinwendung Zweifel hat. In den übrigen Fällen bleibt es bei der<br />

schriftlichen Abgabe des Bekenntnisses und der Loyalitätserklärung, es gibt weder<br />

ein Gespräch noch einen Fragebogen.<br />

06 Wie kann die Einbürgerungsbehörde feststellen, ob Zweifel bestehen, ob der Einbürgerungsbewerber<br />

den Inhalt seiner Erklärung wirklich verstanden hat und ob<br />

sie seiner inneren Überzeugung entspricht?<br />

Zweifel bestehen<br />

• generell bei <strong>Muslim</strong>en, weil nach einer aktuellen Umfrage des Zentralinsti-<br />

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