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Muslim-Tests

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spricht nicht den gesetzlichen Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) und<br />

des Grundgesetzes (GG).<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br />

auf eine rechtmäßige Praxis der baden-württembergischen Behörden – etwa durch eine<br />

klarstellende Fassung der Verwaltungsvorschriften des Bundes (Artikel 84 Abs. 2 GG) –<br />

hinzuwirken.“<br />

Das wollte „DIE LINKE“ nicht auf sich sitzen lassen und setzte am 27. Januar 2006 mit<br />

einer Kleinen Anfrage der Abg. Ulla Jelpke 170 nach, die von der Bundesregierung kurz<br />

und knackig beantwortet wurde. 171<br />

In der Debatte 172 über den Antrag der Grünen wurde dieser von dem Abgeordneten<br />

Josef Philip Winkler aus Koblenz begründet. Er kam der Schwachstelle unserer Position<br />

ziemlich nahe, nämlich dem Widerspruch zwischen der ersten Pressemitteilung des<br />

Innenministeriums vom 14. Dezember 2005, wonach der Schwerpunkt der Anwendung<br />

des Gesprächsleitfadens bei den Angehörigen der 57 Staaten der Islamischen Konferenz<br />

lag, und der Aussage, der Gesprächleitfaden werde bei allen Einbürgerungswilligen<br />

angewandt, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestünden. Nicht richtig<br />

war daran zweierlei: Einmal bezieht sich die Praxis nicht ausschließlich auf <strong>Muslim</strong>e,<br />

sondern gilt auch für andere religiöse, weltanschauliche oder sonstige Extremisten; zum<br />

zweiten geht es nicht um Zweifel an der Verfassungstreue (die im Rahmen der Loyalitätserklärung<br />

eine Rolle spielen), sondern um solche an der Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses<br />

zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Deshalb musste die<br />

Schlussforderung des Abgeordneten Winkler, „Das Innenministerium [Baden-Württemberg]<br />

stellt somit alle muslimischen Einbürgerungsbewerber unter den skandalösen Generalverdacht<br />

der verfassungsfeindlichen Gesinnung“ zwangsläufig daneben liegen.<br />

Aber vielleicht kann man von Abgeordneten nicht erwarten, dass sie die Gesetze, die<br />

sie selbst verabschieden (wobei dies im konkreten Fall nicht für MdB Winkler gilt, der<br />

dem Deutschen Bundestag erst seit 2002 angehört), auch noch verstehen. Die Verfassungstreue<br />

eines Einbürgerungsbewerbers ist – wie gesagt – Gegenstand der so genannten<br />

Loyalitätserklärung (die zwar zusammen mit dem Bekenntnis abzugeben ist,<br />

170 Gründungsmitglied des Kommunistischen Bundes (1971), der die Grünen nicht mehr links genug<br />

waren („Grüne auf der rechten Überholspur“, „Die Grünen sind inzwischen so grün wie die CDU/CSU<br />

christlich ist“) und die deshalb zur PDS bzw. „DIE LINKE“ gewechselt ist.<br />

171 BT-DS 16/614.<br />

172 Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 16/11, TOP 7, S. 754 ff.<br />

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