Muslim-Tests
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anschließenden schriftlichen Fragen mit dem kanadischen Journalisten Dr. John Turley-<br />
Ewert von der Zeitung National Post. Beide stützten sich natürlich auf die Berichterstattung<br />
in der deutschen Presse, so dass es zunächst erforderlich war, einige Annahmen<br />
richtig zu stellen: Why are muslin immigrants the only ones asked these questions (Warum<br />
werden nur muslimischen Immigranten diese Fragen gestellt)? If a person thinks<br />
homosexuality is a sin, will they be denied German citizenship (Wenn eine Person der<br />
Ansicht ist, dass Homosexualität eine Sünde ist, wird ihm/ihr dann die deutsche Staatsbürgerschaft<br />
verweigert)?<br />
„Die Einführung eines Gesprächsleitfadens hat in der arabischen Presse ein bereites<br />
Echo gefunden“, berichtete das LfV. So hieß es z.B. in der Zeitung al-Watan vom 3.<br />
Januar 2006: „Das Abstoßendste, was ich beim Aufgehen der ersten Sonnenstrahlen<br />
des neuen Jahres 2006 gelesen habe, ist die Tendenz des deutschen Bundeslandes<br />
‚Württemberg’, speziell den <strong>Muslim</strong>en, welche die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen<br />
möchten, einen Test aufzuerlegen. Dieser trägt die Bezeichnung ‚Loyalitätstest’.“ In<br />
der Tageszeitung „Asharq alawsat“ las sich das so: „Eine Ohrfeige für das neue Jahr.<br />
<strong>Muslim</strong>e in Europa vor einem Loyalitätstest“. Auch in den übrigen arabischen Medien ist<br />
das Echo auf den Gesprächsleitfaden durchweg negativ, wobei das Anliegen des Leitfadens<br />
– lt. LfV – „auf einen Konflikt von Christentum und Islam reduziert wird“. Dabei<br />
ging man bis auf das zwölfte Kirchenkonzil 1215 in Rom und auf die Kreuzzüge zurück.<br />
6. Bundestag<br />
Auf Bundesebene löste unser Gesprächsleitfaden einen Antrag der Abgeordneten Renate<br />
Künast u.a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus (DS 16/356), der als<br />
TOP 7 am 19. Januar 2006 im Deutschen Bundestag behandelt wurde. Unter den Rednern<br />
war auch Innenminister Heribert Rech. Der Antrag lautete wie folgt:<br />
„So genannter <strong>Muslim</strong>test in Baden-Württemberg – Verfassungsrechtlich problematische<br />
Gesinnungstests beenden<br />
Der Bundestag wolle beschließen:<br />
Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />
Die baden-württembergischen Einbürgerungsbehörden führen seit Jahresbeginn auf der<br />
Grundlage eines Gesprächsleitfadens eine umfassende und sogar in die Privatsphäre<br />
reichende Gesinnungsprüfung von Einbürgerungsbewerbern durch. Diese Praxis ent-<br />
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