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Muslim-Tests

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(und gegebenenfalls von Einbürgerungsbewerbern mit anderen vergleichbar problematischen<br />

Weltanschauungen) zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in<br />

einem Gespräch zu erkunden. Der Gesprächsleitfaden wurde daher in der Presse sofort<br />

als „Gesinnungstest“ bzw. „<strong>Muslim</strong>-Test“ etikettiert. Die <strong>Muslim</strong>e – und das heißt in erster<br />

Linie deren Verbände – fühlten sich durch die Fragen „diskriminiert“, „stigmatisiert“,<br />

„ausgegrenzt“ und „in ihren religiösen Gefühlen verletzt“. Fachleute oder solche, die<br />

sich dafür hielten, qualifizierten den Gesprächsleitfaden umgehend als „verfassungswidrig“<br />

oder gar „völkerrechtswidrig“, was offenbar noch schlimmer ist.<br />

Als fachlich Verantwortlicher für diese „Schandtat“ möchte ich Ihnen, dem interessierten<br />

oder skeptischen Leser, Gelegenheit geben, sich selbst ein Bild über die Berechtigung<br />

dieser Vorwürfe und unseres Vorgehens zu machen. Bei der Lektüre werden Sie auf<br />

zahlreiche Abkürzungen, Fachausdrücke und Namen stoßen, zu deren Entschlüsselung<br />

ein Abkürzungsverzeichnis, ein Glossar und ein Namensregister am Ende dieses Buches<br />

Hilfe bieten sollen. Daran schließt sich ein Anhang mit sechs Dokumenten an,<br />

darunter der „<strong>Muslim</strong>-Test“, der offiziell „Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden“<br />

„Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach dem<br />

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)“ heißt. Lassen Sie sich durch solche umständlichen<br />

und trockenen Bezeichnungen und Formulierungen bitte nicht schrecken: Jede Branche<br />

hat ihre eigene Sprache und die der Verwaltung ist nun mal anders als die der Presse,<br />

der Werbung oder des Alltags. Es bleibt Ihnen überlassen, wann Sie die Dokumente<br />

des Anhangs lesen; Sie werden selber merken, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist.<br />

1. Gedanken zum Islam<br />

Zu einem solchen Bericht entschließt man sich nicht leichten Herzens, sondern erst<br />

nach langer, gründlicher Überlegung und dann immer noch mit gemischten Gefühlen.<br />

Dabei geht es keineswegs um die Frage, ob man als Beamter im Ruhestand mit einer<br />

derartigen Veröffentlichung etwas Unrechtes tut. Mein (moralisches und juristisches)<br />

Gewissen ist insoweit leicht wie eine Feder. Aber es bleibt die Frage, was ist die Wahrheit,<br />

liegen die Beobachter wirklich alle daneben, kann man „den <strong>Muslim</strong>en“ tatsächlich<br />

nicht trauen, wenn sie einem mit Tränen in den Augen versichern, sie fühlten sich durch<br />

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