Muslim-Tests
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(und gegebenenfalls von Einbürgerungsbewerbern mit anderen vergleichbar problematischen<br />
Weltanschauungen) zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in<br />
einem Gespräch zu erkunden. Der Gesprächsleitfaden wurde daher in der Presse sofort<br />
als „Gesinnungstest“ bzw. „<strong>Muslim</strong>-Test“ etikettiert. Die <strong>Muslim</strong>e – und das heißt in erster<br />
Linie deren Verbände – fühlten sich durch die Fragen „diskriminiert“, „stigmatisiert“,<br />
„ausgegrenzt“ und „in ihren religiösen Gefühlen verletzt“. Fachleute oder solche, die<br />
sich dafür hielten, qualifizierten den Gesprächsleitfaden umgehend als „verfassungswidrig“<br />
oder gar „völkerrechtswidrig“, was offenbar noch schlimmer ist.<br />
Als fachlich Verantwortlicher für diese „Schandtat“ möchte ich Ihnen, dem interessierten<br />
oder skeptischen Leser, Gelegenheit geben, sich selbst ein Bild über die Berechtigung<br />
dieser Vorwürfe und unseres Vorgehens zu machen. Bei der Lektüre werden Sie auf<br />
zahlreiche Abkürzungen, Fachausdrücke und Namen stoßen, zu deren Entschlüsselung<br />
ein Abkürzungsverzeichnis, ein Glossar und ein Namensregister am Ende dieses Buches<br />
Hilfe bieten sollen. Daran schließt sich ein Anhang mit sechs Dokumenten an,<br />
darunter der „<strong>Muslim</strong>-Test“, der offiziell „Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden“<br />
„Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach dem<br />
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)“ heißt. Lassen Sie sich durch solche umständlichen<br />
und trockenen Bezeichnungen und Formulierungen bitte nicht schrecken: Jede Branche<br />
hat ihre eigene Sprache und die der Verwaltung ist nun mal anders als die der Presse,<br />
der Werbung oder des Alltags. Es bleibt Ihnen überlassen, wann Sie die Dokumente<br />
des Anhangs lesen; Sie werden selber merken, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist.<br />
1. Gedanken zum Islam<br />
Zu einem solchen Bericht entschließt man sich nicht leichten Herzens, sondern erst<br />
nach langer, gründlicher Überlegung und dann immer noch mit gemischten Gefühlen.<br />
Dabei geht es keineswegs um die Frage, ob man als Beamter im Ruhestand mit einer<br />
derartigen Veröffentlichung etwas Unrechtes tut. Mein (moralisches und juristisches)<br />
Gewissen ist insoweit leicht wie eine Feder. Aber es bleibt die Frage, was ist die Wahrheit,<br />
liegen die Beobachter wirklich alle daneben, kann man „den <strong>Muslim</strong>en“ tatsächlich<br />
nicht trauen, wenn sie einem mit Tränen in den Augen versichern, sie fühlten sich durch<br />
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