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Muslim-Tests

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Dem Innenministerium ist bewusst, dass die Umstellung des Verfahrens der Bekenntnisprüfung<br />

mit Anlaufschwierigkeiten verbunden sein wird, die auch durch die Dienstbesprechungen<br />

nicht gänzlich ausgeräumt werden konnten. Es muss jedoch das gemeinsame<br />

Anliegen aller am Einbürgerungsverfahren beteiligten Behörden und Personen<br />

sein, nur diejenigen Antragsteller einzubürgern, die die gesetzlichen Anforderungen<br />

auch tatsächlich erfüllen. Das Innenministerium dankt den Einbürgerungsbehörden für<br />

ihren engagierten Einsatz in diesem schwierigen Bereich und ist auch weiterhin für Anregungen<br />

und Verbesserungsvorschläge zu diesem schwierigen Thema offen.<br />

IV.<br />

Diese Verwaltungsvorschrift wird nicht veröffentlicht, weil ihre Veröffentlichung die Erreichung<br />

des Regelungsziels in Frage stellen würde.<br />

V.<br />

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 01.01.2006 in Kraft. Sie tritt am 31.12.2008 außer<br />

Kraft. Das Innenministerium wird diese Verwaltungsvorschrift nach Ablauf eines Jahres<br />

unter Einbeziehung der Erfahrungen der Einbürgerungsbehörden einer inhaltlichen<br />

Überprüfung unterziehen.<br />

gez. NN<br />

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