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Muslim-Tests

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nicht alle dreißig Fragen gestellt, sondern eine Auswahl getroffen werden, die sich am<br />

Sprach- und Bildungsniveau des Einbürgerungsbewerbers orientiert. Dabei können<br />

selbstverständlich auch andere Fragen zu unserer Verfassungsordnung gestellt werden.<br />

Es empfiehlt sich, wie folgt zu verfahren:<br />

Wenn der Einbürgerungsbewerber die Bekenntnis- und Loyalitätserklärung abgibt, wird<br />

in jedem Fall wie bisher zwangsläufig ein Gespräch mit ihm darüber geführt werden.<br />

Stellen sich dabei Zweifel am Verständnis oder an der Wahrhaftigkeit des Bekenntnisses<br />

heraus oder werden solche bestätigt, ist das Gespräch anhand des Leitfadens<br />

fortzusetzen, um so eine Bewertung der entsprechenden Einbürgerungsvoraussetzung<br />

zu ermöglichen. Dabei wird es auch bei Antragstellern aus den 57 der islamischen<br />

Konferenz angehörenden Staaten vielfach Einbürgerungsbewerber geben, bei denen<br />

die Einbürgerungsbehörde durch das Gespräch oder aufgrund sonstiger Umstände die<br />

Überzeugung gewinnt, dass ein weiteres, vertieftes Gespräch unter Verwendung von<br />

Fragen des Gesprächsleitfadens nicht angezeigt ist.<br />

Das Gespräch sollte in keinem Fall geführt werden, bevor festgestellt wurde, dass<br />

ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind. Aus verfahrensökonomischen<br />

Gründen sollte die Bekenntnis- und Loyalitätserklärung sowie das Gespräch an den<br />

Schluss des Verfahrens gelegt werden, nachdem das Ergebnis der Regelanfrage<br />

vorliegt. Bei vorhandenen Erkenntnissen ist ohnehin eine Anhörung durchzuführen, die<br />

jeweils durch einen Erlass des Innenministeriums ausgelöst wird. In diesen Fällen wird<br />

dann das Gespräch mit der Anhörung verbunden.<br />

gez. Rainer Grell<br />

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