24.05.2014 Aufrufe

Muslim-Tests

Muslim-Tests

Muslim-Tests

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Muslim</strong>e in der Minderheit sind.’ “ 68<br />

Noch mal zurück zu den Menschenrechten als zentralem Bestandteil unserer freiheitlichen<br />

demokratischen Grundordnung: Die <strong>Muslim</strong>e mögen es drehen, wie sie wollen:<br />

Der Islam kennt weder die Gleichberechtigung von Mann und Frau (jedenfalls nicht auf<br />

Erden), 69 noch die Religionsfreiheit, 70 noch die Meinungs- und Pressefreiheit 71 . Es ist<br />

für mich einfach bewundernswert, wie gerade Frauen immer wieder den Mut finden,<br />

diesen Missstand anzuprangern, 72 oft unter hohem Risiko (nicht selten sogar unter Le-<br />

68<br />

69<br />

70<br />

71<br />

72<br />

Die halbierte Aufklärung. Ein Gespräch mit Wilhelm Heitmeyer, geführt von Eberhard Seidel, in: Alice<br />

Schwarzer, Die Gotteskrieger und die falsche Toleranz, S. 125. Dabei haben die „neuen Krieger“<br />

„keine Hemmungen, den demokratischen Rechtsstaat, den sie aus Überzeugung ablehnen, zum<br />

Schutz vor Bestrafung und Ausweisung anzurufen“, Udo Ulfkotte, Der Krieg in unseren Städten, S.<br />

16. Aus einer Einlassung von Nadeem Elyas in einem ausführlichen Interview der Zeitschrift „Zeitzeichen“<br />

ergeben sich für Bassam Tibi (Im Schatten Allahs. Der Islam und die Menschenrechte, S. 287)<br />

folgende Fragen: „Ist die Loyalität der muslimischen Migranten zur deutschen Verfassung auf die Zeit<br />

beschränkt, in der sie eine Minderheit sind? Wenn die <strong>Muslim</strong>e die Mehrheit bildeten, würde dann<br />

das Grundgesetz durch die Schari’a ausgetauscht?“<br />

Vgl. z.B. die gewundene Erklärung in „Die Frau im Islam“ der IGD (unter Nr. 1 „Sind Mann und Frau<br />

im Islam gleichberechtigt?“): „Im Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit<br />

der Geschlechter Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott Mann und Frau bestimmte<br />

Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden. Wenn sie sich<br />

jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich.“<br />

http://www.i-g-d.com/html/Islam/frau%20im%20islam/25%20frage%20uber%20frau/einleitung.htm.<br />

Gudrun Krämer, Gottes Staat als Republik weist darauf hin (S. 157): „Gleichwertigkeit (vor Gott) ist<br />

noch nicht zwingend gleichbedeutend mit Gleichbehandlung vor dem Gesetz.“ So steht z.B. fest: Ein<br />

muslimischer Mann darf eine nicht muslimische Frau heiraten, eine muslimische Frau aber keinen<br />

Angehörigen einer anderen Religion (Sure 2, 221); vgl. dazu z.B. auch Rita Breuer, Wie du mir so ich<br />

dir? Die Freiheit des Glaubens zwischen Christentum und Islam, in: Ursula Spuler-Stegemann,<br />

Feindbild Christentum im Islam, S. 45. S. auch die lesenswerten Ausführungen zum Unterschied des<br />

Verhältnisses zur Sexualität und Körperlichkeit im Islam und im Christentum von Abdelwahab Meddeb,<br />

Die Krankheit des Islam, S. 153 ff. sowie die erschütternden Ausführungen von Badriyya Al-<br />

Bishr, Stell Dir vor, Du wärst eine Frau: „Stell Dir vor du bist eine Frau und ständig brauchst Du das<br />

Einverständnis Deines Vormunds - nicht nur was die Hochzeit und den Erstgeborenen angeht, wie es<br />

die islamischen Rechtsgelehrten wollen, sondern für alles mögliche: Du kannst ohne die Genehmigung<br />

Deines Vormunds nicht studieren, selbst wenn Du schon promovierst und nur mit seiner Erlaubnis<br />

findest Du Arbeit und kannst Dir Deinen Lebensunterhalt verdienen.“<br />

Vgl. z.B. Udo Ulfkotte, Der Krieg in unseren Städten, S. 65: „Unter Religionsfreiheit versteht die libysche<br />

Gesellschaft [Islam Call Society, mit deutscher Sektion in Köln] das Recht der <strong>Muslim</strong>e, über die<br />

‚Freiheiten’ der Andersgläubigen zu entscheiden.“, Albrecht Hauser, Die freiheitliche demokratische<br />

Grundordnung und der Islam: „denn eine wirkliche Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie<br />

sie im Artikel 18 der Universalen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ihren Niederschlag<br />

findet, gibt es im Islam nicht.“<br />

Vgl. z.B. Gudrun Krämer, Gottes Staat als Republik, S. 151: „Das Recht auf Meinungsfreiheit wird<br />

energisch bejaht, das der Meinungsäußerung aber strikt auf den Rahmen des Islam bzw. Scharia<br />

eingeschränkt. ... Die Gedanken sind also frei und ihre Bewertung bleibt allein Gott überlassen – ihre<br />

Kundgebung jedoch ist es nicht.“<br />

Vgl. außer den Büchern von Seyran Ateş, Serap Cileli, Nawal El Saadawi, Ayaan Hirsi Ali und Necla<br />

Kelek bspw. auch die Kritik verschiedener Formen der Diskriminierung von Frauen in Saudi-Arabien,<br />

die die saudische Schriftstellerin und Dozentin für Sozialwissenschaften an der König Saud Universität,<br />

Badriyya Al-Bishr, in einem Kommentar für die in London herausgegebene arabische Tageszeitung<br />

Al-Sharq Al-Awsat unter dem Titel "Stell Dir vor, Du wärst eine Frau" veröffentlicht hat, MEMRI,<br />

Special Dispatch, 25. Oktober 2005. Und die in Ägypten geborene und jetzt in Holland lebende gläu-<br />

- 39 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!