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Muslim-Tests

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Hilfreich sind in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen, die der Ausländerbeauftragte<br />

der Landesregierung, Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll kürzlich<br />

bei einer Fachtagung zum Thema Parallelgesellschaft in der Evangelischen Akademie<br />

Bad Boll gemacht hat. Er hat dort das Verhalten mancher Zuwanderer kritisiert,<br />

die ihren Kindern verbieten, am Sport-, Schwimm- oder Biologieunterricht<br />

sowie an Schulausflügen teilzunehmen. Ein solcher von den Eltern zwangsverordneter<br />

Rückzug sei weder kulturell noch religiös zu rechtfertigen. Jeder dürfe in<br />

Deutschland seine Kultur und Religion leben, solange er den für alle verbindlichen<br />

Rahmen nicht verlasse. „Maßstäbe sind dabei die hier in Deutschland geltenden<br />

Werte und Normen“.<br />

Richtig ist, dass sich ein Antragsteller, der nicht auf den Kopf gefallen ist, die „richtigen“<br />

Antworten zusammenreimen kann. Dies gilt umso mehr, wenn der Gesprächsleitfaden<br />

- auf welchem Weg auch immer - in die Hände bestimmter Kreise<br />

gerät. Wir halten das aber nicht für tragisch. Bei dem bisherigen Verfahren des<br />

multiple choice konnte der Antragsteller bei drei Auswahlantworten<br />

ebenfalls mit 33prozentiger Wahrscheinlichkeit raten. Der große Unterschied liegt<br />

aber darin, dass sein tatsächliche Unwissen bisher ohne Folgen blieb. Wenn er<br />

dagegen Antworten gibt, die nicht seiner Überzeugung entsprechen, und die gegenteilige<br />

Überzeugung später bekannt wird, kann dies zur Rücknahme der Einbürgerung<br />

wegen arglistiger Täuschung führen. Auswendig gelernte Antworten<br />

würden also letztlich nicht weiter helfen. Ein späterer Gesinnungswandel könnte<br />

bei diesen grundlegenden Fragen schwerlich ins Feld geführt werden. Insoweit<br />

müssten hier die gleichen Grundsätze angewandt werden wie bei der Abwendung.<br />

Ob der Einwand unzureichender Deutschkenntnisse erfolgreicher wäre, ist<br />

ebenfalls zu bezweifeln, da der Bewerber ja den Deutschtest bestanden hat. In<br />

dem Hinweis auf die Rechtsfolge der Rücknahme der Einbürgerung kann keine<br />

„Androhung“ gesehen werden - im Gegenteil: Es wäre unfair, den Einbürgerungsbewerber<br />

über mögliche Folgen unwahrer Antworten im Unklaren zu lassen.<br />

Natürlich kann man die innere Überzeugung eines Menschen nicht mit Sicherheit<br />

feststellen. Gleichwohl zwingt uns die Rechtsordnung immer wieder dazu, dies zu<br />

tun. Nehmen Sie nur den subjektiven Tatbestand oder bestimmte Tatbestandsmerkmale<br />

im Strafrecht. Ob jemand einen Menschen „aus Mordlust“ tötet<br />

oder nicht, kann im Strafmaß einen Unterschied von „lebenslänglich“ zu „zwei Jahren“<br />

(eventuell sogar auf Bewährung) ausmachen. Da sind die Folgen in unserem<br />

Bereich noch vergleichsweise harmlos. Im übrigen ist auch bei dem bisherigen<br />

Verfahren mehr als zweifelhaft, ob die falschen Antworten auf Fragen wie „Wie vie-<br />

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