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Muslim-Tests

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massiv behindern.’ Dass es keinen Widerspruch zwischen dem Koran und den Menschenrechten<br />

gebe, will v. Denffer so auch nicht stehen lassen: ‚Tatsächlich bestehen<br />

(…) zwischen der islamischen Lehre und den ‚Menschenrechten' unüberbrückbare Unterschiede,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Frau.’ Die deutlichste Zurückweisung erfährt<br />

jedoch die Beteuerung des Zentralrats, man ziele nicht auf die Herstellung eines<br />

klerikalen Gottesstaates ab. Dazu v. Denffer: ‚Hier hat der Wolf aber gehörig Kreide gefressen!<br />

(…) Niemand wird ernsthaft glauben, was der Zentralrat hier vorträgt. An der<br />

Forderung des Korans, danach zu streben, dass nach Allahs Wort zu entscheiden ist<br />

(Koran 5:44-50 u.a.), kann kein Zweifel bestehen. Mit seinem ‚Begrüßen' des Systems<br />

der Bundesrepublik Deutschland wo ‚Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen<br />

sind' rückt der Zentralrat aber eindeutig von dieser koranischen Maßgabe ab und<br />

stellt sich auf die Seite derjenigen, die mit dem ‚harmonischen Bezug' zwischen Staat<br />

und Religion die säkulare Gesellschaft meinen. Natürlich anerkennt jeder Mensch, der<br />

in Deutschland lebt, die Tatsache als Realität an (sic!), dass er hier in einer säkularen<br />

Demokratie lebt. Aber das bedeutet doch nicht, wie der Z.D. es hier behauptet, dass<br />

damit diese Tatsache und Realität als begrüßenswert oder gar erstrebenswert anerkannt<br />

wird. Im Gegenteil ist diese Einsicht für die <strong>Muslim</strong>e ein Ansporn, sich nach besten<br />

Kräften dafür einzusetzen, diese Gesellschaft in eine islamgemäße umzuwandeln<br />

[Hervorhebung von mir]. Oder will der Z.D. wirklich behaupten, dass ihm dieses<br />

Anliegen gleichgültig ist? Es ist gelinde gesagt, zumindest unfair, die Menschen, mit<br />

denen man hierzulande zusammenlebt, darüber hinwegzutäuschen, wie das hier versucht<br />

wird.’ Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass jener von v. Denffer zitierte<br />

Koranvers 5/44 (‚Wer nicht nach dem richtet, was Gott herabgesandt hat – das<br />

sind die Ungläubigen’) eine Schlüsselstelle im Islamverständnis fast aller Fundamentalisten<br />

ist. Ganz offensichtlich erfährt die Islamische Charta des Zentralrats noch nicht<br />

einmal bei den eigenen Mitgliedern die gewünschte Akzeptanz.“ 43<br />

Demgegenüber behauptet die aus dem Iran stammende Juristin und islamische Theologin<br />

Hamideh Mohagheghi im Anschluss an die statistisch belegte Tatsache, dass die<br />

Mehrheit der <strong>Muslim</strong>e in Deutschland in der demokratischen und rechtsstaatlichen<br />

Grundordnung keinen Widerspruch zu ihrem Glauben sieht: „Der Zentralrat der <strong>Muslim</strong>e<br />

in Deutschland hat im Jahr 2002 mit der Herausgabe der Grundsatzerklärung in der<br />

Islamischen Charta diese Selbstverständlichkeit bestätigt: Die Islamische Charta ist ei-<br />

43<br />

Rainer Brummer, Beitrag zur Integration oder Mogelpackung? Die "Islamische Charta" des Zentralrats<br />

der <strong>Muslim</strong>e in Deutschland, Die Gazette vom 2. September 2002, Leserbrief.<br />

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