Muslim-Tests
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der Islamisten herauszufiltern, wie man nach den überarbeitungsbedürftigen Formulierungen<br />
in dem Entwurf der VwV meinen könnte, sondern alle diejenigen, die<br />
entgegen ihrer schriftlichen Erklärung nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes<br />
stehen und deshalb vielleicht nach ihrer Einbürgerung Extremisten werden<br />
könnten. Es steht außer Frage, dass dies ein schwieriges Unterfangen ist - ob mit<br />
diesem oder einem anderen Gesprächsleitfaden. Wenn das Gesetz eine Voraussetzung<br />
wie das „Bekenntnis“ normiert, ist es Aufgabe der Verwaltung, die Anwendung<br />
des Gesetzes auch in diesem Punkt so sachgerecht wie möglich zu gewährleisten.<br />
Es geht um nichts anderes als um die Feststellung, ob ein gesetzlicher<br />
Tatbestand als eine Voraussetzung für die Einbürgerung erfüllt ist. Und dies gehört<br />
zu den Aufgaben der Einbürgerungsbehörden.<br />
Was das Grundrecht der Meinungsfreiheit betrifft, so ist einem Ausländer nicht<br />
verwehrt, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu äußern<br />
(soweit er sich nicht dadurch strafbar macht). In Moscheen und auf sonstigen Kanälen<br />
passiert dies ja auch täglich. Hier geht es darum, ob jemand, der solche<br />
Meinungen vertritt, eingebürgert werden kann. Und dies ist eindeutig zu verneinen.<br />
04 Der einzig sichere und auch nachprüfbare Weg, Extremisten herauszufiltern, ist<br />
die Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz.<br />
Wie sicher und nachprüfbar dieser Weg im Einzelfall ist, mag dahin stehen (die<br />
Gerichte sind hier nicht selten leider anderer Meinung). Er hilft jedenfalls dann<br />
nicht weiter, wenn das LfV keine Erkenntnisse hat. Wenn man daraus den Schluss<br />
ziehen wollte, dass dann insoweit kein Einbürgerungshindernis bestehe, bräuchte<br />
man das Bekenntnis nicht. Wir haben es aber als gesetzliche Einbürgerungsvoraussetzung<br />
und müssen deshalb deren Vorliegen prüfen, so gut es geht.<br />
05 Es ist nicht klar, wann der Gesprächsleitfaden verwendet werden soll: Soll er das<br />
bisherige Gespräch über den Inhalt der Loyalitätserklärung und die in dem Merkblatt<br />
erläuterten Grundzüge der staatlichen Ordnung, das das IM mit E-Mail vom<br />
06.06.2003 herausgegeben hat, ersetzen? Soll er zusätzlich verwendet werden?<br />
In welchen Fällen?<br />
In meiner E-Mail vom 06.06.2003 war in der Tat von Loyalitätserklärung die Rede,<br />
obwohl es an sich in erster Linie um das Bekenntnis ging. Das bitte ich, mir auf-<br />
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