Muslim-Tests
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32 Gibt es Schulungen oder spezielle Informationsveranstaltungen für die Einbürgerungsbehörden?<br />
Die heutige Besprechung ist nach unserer Meinung eine solche Veranstaltung. Ob<br />
sie ausreicht, ist eine andere Frage. Wenn die Einbürgerungsbehörden Schulungen<br />
für erforderlich halten, werden wir das gerne prüfen. Im Hinblick auf das wiederholt<br />
vorgebrachte Aufwandsargument haben wir nicht gewagt, dies von vornherein<br />
anzusprechen, zumal uns der Bedarf nicht klar war.<br />
33 Werden alle Fragen für die vorgesehenen Gespräche vom IM vorgegeben? Welche<br />
Mindestzahl von Fragen sollte in einem Gespräch gestellt werden?<br />
Aus unserer Sicht gibt es keine Mindestzahl und keine Höchstzahl. In Fällen, in<br />
denen bereits nach vier oder fünf Antworten klar ist, welche innere Haltung der<br />
Einbürgerungsbewerber hat, würde diese Zahl der Fragen an sich genügen, im<br />
Hinblick auf einen etwaigen Rechtsstreit sollte die Zahl der Fragen aber nicht zu<br />
gering sein; in den meisten Fällen dürften ohnehin weitere Fragen notwendig sein.<br />
Die Einbürgerungsbehörden sind auch nicht gehindert, weitere geeignete Fragen<br />
zu entwickeln und zu stellen. Das Gleichbehandlungsargument spielt in diesem<br />
Zusammenhang keine Rolle, da es ja nicht um eine Wissensprüfung geht, sondern<br />
um die Ermittlung der inneren Einstellung, eine Benachteiligung also nicht entsteht.<br />
34 Die bisherige Form der schriftlichen Befragung wurde von den Einbürgerungsbewerbern<br />
begrüßt, da sie sich nicht dem enormen psychischen und physischen<br />
Druck eines Gesprächs aussetzen mussten, sondern die Fragen erst lesen konnten,<br />
um diese zu verstehen und danach mit ihren Worten zu beantworten.<br />
Wir nehmen das zur Kenntnis; es ist für uns aber nicht erkennbar, wieso ein Gespräch<br />
einen enormen psychischen und gar physischen Druck auf den Einbürgerungsbewerber<br />
ausübt. Auch das Verständnis- und Ausdrucksproblem ist nicht<br />
nachzuvollziehen. Aus unserer Sicht ist es eher umgekehrt. Bei dem Gespräch<br />
kann die Einbürgerungsbehörde auf das Sprach- und Bildungsniveau des Bewerbers<br />
eingehen. Dieser ist nicht gezwungen, sich schriftlich zu äußern, was vielen<br />
schwer fällt, sondern kann seine Antworten unbefangen formulieren. Die Einbürgerungsbehörde<br />
kann bei Unklarheiten nachfragen und sich vergewissern, was der<br />
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