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Muslim-Tests

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en dem Auftrag nachkommen, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verhindern,<br />

und ihre religiösen Pflichten erfüllen können.<br />

§ 58 Der Imam ernennt die Staatsbediensteten. ...<br />

Kapitel VI: Judikative/Die Richter<br />

§ 61 Die Richter sprechen gemäß der Scharia Recht. ...<br />

Kapitel VII: Das Parlament<br />

§ 83 Das Parlament macht die Gesetze und bestätigt die Grundlinien der staatlichen<br />

Politik, den allgemeinen Entwicklungsplan und den Staatshaushalt. Es überwacht die<br />

Exekutive in der von der Verfassung vorgeschriebenen Weise und in Übereinstimmung<br />

mit der Scharia.<br />

§ 84 Das Gesetz legt die Wahlkreise und die Zahl der Abgeordneten fest; der Imam darf<br />

eine Anzahl von Abgeordneten ernennen, jedoch nicht mehr als ein Fünftel. ...<br />

§ 87 Die Eidesformel der Abgeordneten vor dem Parlament lautet: ‚Ich schwöre bei AL-<br />

LAH, dem Allmächtigen, Gehorsam gegenüber Gott und seinem Propheten und dass<br />

ich getreu über das Vaterland, die konstitutionelle Ordnung und das Wohl der Gemeinschaft<br />

(umma) wachen, Verfassung und Gesetz achten und die Bestimmungen der<br />

Scharia hochhalten werde.’ ...<br />

§ 108 Der Imam darf Gesetze erlassen oder sein Veto [gegen Gesetzesentwürfe] einlegen.<br />

...<br />

Kapitel VIII: Die Regierung<br />

§ 129 Die Regierung, zusammengesetzt aus Ministerpräsident und Kabinett, bildet das<br />

oberste exekutive und administrative Organ des Staates.<br />

§ 130 Die Minister und ihre Stellvertreter müssen folgende Qualifikationen aufweisen:<br />

Sie müssen männlich, volljährig und im Besitz aller bürgerlichen und politischen Rechte<br />

sein.“<br />

Und wer glaubt, ein solcher Verfassungsentwurf gelte nicht für <strong>Muslim</strong>e in Deutschland<br />

führe sich die folgende Aussagen zu Gemüte: „In den klassischen islamischen Verfassungen<br />

ist von Demokratie, so wie sie in den modernen westlichen Staaten ausgeprägt<br />

ist, nichts zu spüren. Die klassischen islamischen Staatstheorien lehnen das Prinzip der<br />

Volkssouveränität ab. Die Abneigung gegenüber dem demokratisch-parlamentarischen<br />

System hat im Islam also eine begründete Tradition. Der islamische Herrscher sollte am<br />

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