Muslim-Tests
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Bewerber wirklich zum Ausdruck bringen wollte. Das Problem späterer Missverständnisse<br />
wird dadurch ausgeräumt, dass der Einbürgerungsbewerber die Wiedergabe<br />
seiner Aussagen durch seine Unterschrift sanktioniert. Lediglich der zeitliche<br />
Aufwand dürfte beim schriftlichen Verfahren geringer sein. Wobei es hier allerdings<br />
auch notwendig wäre, die Antworten in Gegenwart des Bewerbers noch<br />
mal durchzugehen, um etwaige Unklarheiten auszuräumen oder offen gelassene<br />
Fragen zu klären.<br />
35 Schließlich wird gefragt, ob wir erwarten, dass künftig bei mehr Personen Zweifel<br />
an der Verfassungstreue festgestellt werden.<br />
Gemeint ist offenbar, dass die bestehenden Zweifel bestätigt werden, also mehr<br />
Anträge abgelehnt werden, weil das Bekenntnis als nicht ernst gemeint bewertet<br />
wird. Diese Frage lässt sich schlechterdings nicht seriös beantworten. Wir erwarten<br />
lediglich, dass das Bekenntnis als Tatbestandsvoraussetzung der Einbürgerung<br />
künftig intensiver und sachgerechter geprüft wird, mit welchem Ergebnis ist<br />
aus unserer Sicht offen. Die Gefahr, dass bei Verwendung des Gesprächsleitfadens<br />
„viele Einbürgerungswillige, die hier friedlich sowie ordentlich mit der deutschen<br />
Wohnbevölkerung zusammen leben und auch nicht ansatzweise islamistische<br />
Ziele verfolgen, von der Möglichkeit der Einbürgerung ausgeschlossen werden“<br />
vermögen wir nicht zu erkennen. Wenn die Schilderungen der Einbürgerungsbehörden<br />
sich bestätigen sollten, könnte sich allenfalls die Zahl der Ablehnungen<br />
wegen mangelnder Sprachkenntnisse nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />
1 StAG erhöhen.<br />
36 Aufgrund der örtlichen Nähe zu den Nachbarländern Rheinland-Pfalz und Hessen<br />
besteht die Gefahr, dass sich bei Bekanntwerden der gestiegenen Anforderungen<br />
eine nicht unerhebliche Zahl von Einbürgerungswilligen bereits vor der Antragstellung<br />
mit ihrem Hauptwohnsitz ummelden, um aufgrund des dortigen geringeren<br />
Anforderungsprofils die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.<br />
Die Gefahr eines solchen Einbürgerungstourismus besteht schon jetzt, denn Hessen<br />
und Rheinland-Pfalz führen bisher keine Befragung und auch kein Gespräch<br />
zu Mindestkenntnissen der staatlichen Ordnung durch. Trotzdem hat man nicht<br />
von nennenswerten Fallzahlen gehört. Außerdem steigen die Anforderungen gegenüber<br />
dem bisherigen Verfahren nicht, sondern werden eher gesenkt; denn der<br />
Einbürgerungsbewerber muss künftig - wie mehrfach betont - keine Kenntnisse<br />
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