Muslim-Tests
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nicht vereinbar. Wenn der physiologische Unterschied tatsächlich im Einzelfall<br />
eine Rolle spielen sollte, muss der Mann oder die Frau selbst entscheiden,<br />
ob er bzw. sie den Beruf ergreifen will.<br />
• Zu Frage 10: „Der Einbürgerungsbewerber betreibt sei 15 Jahren eine Änderungsschneiderei<br />
und möchte gerne, dass seine volljährige Tochter diese ü-<br />
bernimmt. Diese will jedoch partout Schauspielerin werden und zeigt außerdem<br />
Neigungen zu einem Mann, der dem Vater (aus guten Gründen) nicht<br />
passt. Dieser schimpft nun im Gespräch mit der Einbürgerungsbehörde auf<br />
die Respektlosigkeit seiner Tochter und lässt keinen Zweifel daran, dass er<br />
die Schauspielerei ebenso wenig zulassen werde wie die Verbindung mit dem<br />
besagten Mann.“<br />
Der Vater zeigt keinen Respekt vor der eigenen Persönlichkeit der Tochter.<br />
Seine Sorge mag zwar verständlich erscheinen, aber er muss sich damit abfinden,<br />
dass nach unserer Rechts- und Werteordnung erwachsene Kinder<br />
selbst entscheiden, welchen Beruf sie ergreifen und wen sie heiraten. Wie<br />
sieht denn die Verantwortung des Vaters aus, wenn die Tochter mit dem<br />
Mann, den er ausgesucht hat, todunglücklich wird oder durch die ungeliebte<br />
Arbeit in der Änderungsschneiderei ein Magengeschwür bekommt?<br />
• Frage 13: „Aus Selbstschutz und Angst um meine Familie werde ich Leute aus<br />
meinem Freundeskreis nicht verraten, wenn sie einen Anschlag planen.“<br />
Diese Antwort könnte dem Einbürgerungsbewerber nicht negativ angerechnet<br />
werden.<br />
08 Es soll ganz gezielt eine politisch-religiöse Einstellung abgefragt werden. Dies<br />
lässt sich nicht mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit vereinbaren.<br />
Wenn die Annahme stimmte, wäre die Schlussfolgerung wohl richtig. Aber die Annahme<br />
ist falsch: Es soll nicht eine politisch-religiöse Einstellung abgefragt werden,<br />
sondern die Einstellung zu den Grundwerten unserer Verfassung, zu denen<br />
sich der Einbürgerungsbewerber bekennen muss und auch bekannt hat.<br />
09 Bei dem vorgeschlagenen Fragenkatalog werden Kenntnisse der demokratischen<br />
Grundordnung vorausgesetzt, die Thema im Unterricht der Mittel- und Oberstufe<br />
der weiterführenden Schulen sind. - Gleichzeitig ist dieselbe Einbür-<br />
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