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Muslim-Tests

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nicht vereinbar. Wenn der physiologische Unterschied tatsächlich im Einzelfall<br />

eine Rolle spielen sollte, muss der Mann oder die Frau selbst entscheiden,<br />

ob er bzw. sie den Beruf ergreifen will.<br />

• Zu Frage 10: „Der Einbürgerungsbewerber betreibt sei 15 Jahren eine Änderungsschneiderei<br />

und möchte gerne, dass seine volljährige Tochter diese ü-<br />

bernimmt. Diese will jedoch partout Schauspielerin werden und zeigt außerdem<br />

Neigungen zu einem Mann, der dem Vater (aus guten Gründen) nicht<br />

passt. Dieser schimpft nun im Gespräch mit der Einbürgerungsbehörde auf<br />

die Respektlosigkeit seiner Tochter und lässt keinen Zweifel daran, dass er<br />

die Schauspielerei ebenso wenig zulassen werde wie die Verbindung mit dem<br />

besagten Mann.“<br />

Der Vater zeigt keinen Respekt vor der eigenen Persönlichkeit der Tochter.<br />

Seine Sorge mag zwar verständlich erscheinen, aber er muss sich damit abfinden,<br />

dass nach unserer Rechts- und Werteordnung erwachsene Kinder<br />

selbst entscheiden, welchen Beruf sie ergreifen und wen sie heiraten. Wie<br />

sieht denn die Verantwortung des Vaters aus, wenn die Tochter mit dem<br />

Mann, den er ausgesucht hat, todunglücklich wird oder durch die ungeliebte<br />

Arbeit in der Änderungsschneiderei ein Magengeschwür bekommt?<br />

• Frage 13: „Aus Selbstschutz und Angst um meine Familie werde ich Leute aus<br />

meinem Freundeskreis nicht verraten, wenn sie einen Anschlag planen.“<br />

Diese Antwort könnte dem Einbürgerungsbewerber nicht negativ angerechnet<br />

werden.<br />

08 Es soll ganz gezielt eine politisch-religiöse Einstellung abgefragt werden. Dies<br />

lässt sich nicht mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit vereinbaren.<br />

Wenn die Annahme stimmte, wäre die Schlussfolgerung wohl richtig. Aber die Annahme<br />

ist falsch: Es soll nicht eine politisch-religiöse Einstellung abgefragt werden,<br />

sondern die Einstellung zu den Grundwerten unserer Verfassung, zu denen<br />

sich der Einbürgerungsbewerber bekennen muss und auch bekannt hat.<br />

09 Bei dem vorgeschlagenen Fragenkatalog werden Kenntnisse der demokratischen<br />

Grundordnung vorausgesetzt, die Thema im Unterricht der Mittel- und Oberstufe<br />

der weiterführenden Schulen sind. - Gleichzeitig ist dieselbe Einbür-<br />

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