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Arbeitsergebnis - Florian Seiffert

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KAPITEL 12. GLAUBWÜRDIGKEIT 110<br />

12.7 Wiederverheiratete Geschiedene<br />

Wahrnehmung<br />

Der Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen gehört zu den<br />

am häufigsten genannten Themen (213 Voten). Dabei gilt die kritische Analyse zwei grundlegenden<br />

Fragestellungen: 1. Wie erleben wiederverheiratete Geschiedene ihre Situation in der<br />

Kirche? 2. Wie erleben Menschen die katholische Kirche, wenn sie deren Umgang mit wiederverheirateten<br />

Geschiedenen in den Blick nehmen?<br />

Einige Voten sprechen die seelische Not an, die die Scheidung selbst - für die Partner wie auch<br />

für die Kinder - mit sich bringt. Häufig wird darauf hingewiesen, daß viele wiederverheiratete<br />

Geschiedene sich von der Kirche alleingelassen fühlen. Daß sie nicht zu den Sakramenten<br />

zugelassen werden, erleben sie als unverständliche Härte - als Ausgrenzung; dazu gehört<br />

auch die Erfahrung, von bestimmten Ehrenämtern ausgeschlossen zu sein und ggf. berufliche<br />

Nachteile zu haben.<br />

Sehr viele Voten verbinden die Frage des Umgangs der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen<br />

mit der Frage der Glaubwürdigkeit der Kirche. Der Mangel an Lebensnähe, an<br />

Toleranz und insbesondere an Barmherzigkeit, den die Kirche in diesem Bereich zeigt, schadet<br />

der Kirche insgesamt. Er erschwert es ihr, glaubwürdig die befreiende Botschaft Jesu von<br />

einem Gott, der den Menschen zugewandt ist, zu bezeugen.<br />

Von der Leitung der katholischen Kirche - Papst und Bischöfe - und in eher differenzierter<br />

Form auch von der örtlichen Gemeinde fühlen sich die Geschiedenen und<br />

Wiederverheirateten meist nicht verstanden und mit ihren Problemen alleingelassen.<br />

Viele glauben sich diskriminiert, ausgestoßen, ja verdammt. Die kirchlichen Regelungen<br />

können sie nicht akzeptieren; sie erleben sie - gerade im Vergleich mit dem<br />

Handeln Jesu - als unverständliche Härte und Unbarmherzigkeit. (G211-371-0)<br />

... Menschen ..., die sich in aller Regel weder bei der Scheidung noch bei der Wiederverheiratung<br />

leichtfertig verhalten, sondern tiefgreifende innere Kämpfe und Entscheidungsprozesse<br />

durchstehen. (G133-142-0)<br />

... darf man ... Menschen ... ein Leben lang ausschließen, obwohl es ihnen unmöglich<br />

und für sie unzumutbar ist, den alten Zustand wiederherzustellen, während man<br />

einem reumütigen Mörder nach Empfang des Bußsakramentes die hl. Kommunion<br />

reicht, obwohl auch er den alten Zustand nicht mehr herstellen kann. (VD-030-110)<br />

... ist in dieser Situation Frohbotschaft erfahrbar? (G351-804-0)<br />

Es ist ... die Frage, ob Christus mit den wiederverheirateten Geschiedenen so umgehen<br />

würde, wie es gegenwärtig in unserer Kirche praktiziert wird. Wir sehen darin<br />

eher eine große Unbarmherzigkeit als ein Zeichen der Treue zu Christus. Wir lehnen<br />

diese Haltung ab als doppelzüngig, als unglaubwürdig, als unchristlich; (G211-368-<br />

0)<br />

Es gibt genug Geschiedene, die von sich mit Recht sagen können, daß beim Scheitern<br />

der Ehe sie die geringere Schuld trifft oder daß sie im Gegensatz zum Partner die<br />

eheliche Treue nicht verletzt haben. Uns erscheint es verständlich, wenn ein solcher,<br />

oftmals noch junger Mensch wieder eine neue Bindung eingeht und dabei auch in<br />

Verbindung mit seiner Kirche bleiben will. Hier erfährt er sich dann aber zum zweiten<br />

Mal als bestraft und im Stich gelassen. (G214-427-0 und G214-424-0)<br />

Wir sehen Menschen, die in einer Ehe leben, die wirklich nach allen Kriterien des<br />

menschlichen Begreifens kein Sakrament, sondern ein Elend ohnegleichen ist. Dieser<br />

pastoralen Problematik wollen wir gerecht werden und glauben, daß es auf diesem<br />

Hintergrund möglich sein muß, daß Eheleute sich trennen und mit dem Segen der<br />

Kirche eine neue Ehe schließen, ... (G185-312-0)<br />

Selbst wenn ein Eheversprechen junger Leute ehrlich gemeint und nach bestem Wissen<br />

und Gewissen geprüft worden ist, muß dies nicht zwangsläufig ein Scheitern der<br />

Beziehung ausschließen. Die Ehe ist ein offener Entwicklungsprozeß, und niemand<br />

vermag zum Zeitpunkt der Trauung wirklich zu sagen, in welche Richtung dieser<br />

führt.(G214-420-0)<br />

... kennt man für eine jahrzehntelang bestehende und gelungene Zweitehe nur den<br />

Begriff der ungültigen Ehe. Als ob nicht auch hier christliches Leben bezeugt werden<br />

könnte. Das wird nicht zuletzt an den Kindern aus dieser Ehe deutlich. Ist der Begriff<br />

”ungültige Ehe” nicht auch ein Anzeichen für die Verrechtlichung des Ehesakramentes?<br />

(G225-499-0 und G225-492-0)

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