Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 7. LAIEN IN DER KIRCHE 67<br />
Evangeliums noch der Praxis der Urkirche: Alle sind ”Mitarbeiter Gottes” [1 Kor 3,9]<br />
(G184-362-0)<br />
Die nächstliegende Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu verbessern, wird von zahlreichen (93)<br />
Voten darin gesehen, den Laien mehr und klarere Kompetenzen bzw. Eigenverantwortlichkeit<br />
einzuräumen, davon beziehen sich 23 ausdrücklich auf Ehrenamtliche. Vereinzelt wird für ehrenamtliche<br />
Dienste, etwa Katechese, auch eine besondere Beauftragung oder gar ein neues<br />
Amt erwogen. Einheitlicher Tenor ist aber, die Priester, wo immer möglich, zu entlasten. Dazu<br />
soll definitiv geklärt werden, welche Tätigkeiten zwingend an das priesterliche Amt gebunden<br />
sind. Auf dieser Grundlage sollen dann Zuständigkeiten eindeutig geklärt und auch eingehalten<br />
werden. (Siehe hierzu auch die Abschnitte zu den Themen ”PGR” und ”Gemeindeleitung”<br />
im Kapitel 2: ”Gemeinde der Zukunft”). Zwei Voten halten es auf längere Sicht für denkbar und<br />
wünschenswert, daß nach entsprechender Vorbereitung der Gemeinde solche Gemeindeglieder<br />
nicht nur auf die Sakramente vorbereiten, sondern sie auch, dort wo es gewünscht wird, spenden<br />
bzw. bei der Spendung assistieren dürfen (G211-376-0).<br />
Wo Arbeit delegiert wird, muß es zum Normalfall werden, daß die notwendige Entscheidungskompetenz<br />
mitdelegiert wird.<br />
Die Form bestimmt den Inhalt mit, d.h. die Übernahme von Initiative durch Laien in<br />
der Gemeinde ist nur möglich bei Überlassung von Verantwortung und vertrauensvolle<br />
Information durch die Hauptamtlichen. Dies schließlich prägt den Umgang der<br />
Gemeindemitglieder und -besucher untereinander und kann wiederum die eigene Initiative<br />
fördern. (G224-479-0)<br />
Erst durch die Übertragung von Verantwortung und das damit gezeigte Vertrauen<br />
wird es möglich, daß die einzelnen Gemeindemitglieder dazu ermutigt werden, ihre<br />
Kompetenzen und Charismen einzubringen und zu entfalten. (G131-114-0).<br />
Aufgabenteilung und Machtteilung, keine Zuteilung. (VV-014-110)<br />
Für die zukünftige Aufgabe des Laien müssen klare Richtlinien geschaffen werden.<br />
(G366-904-0)<br />
Die Voten fordern nicht nur für die Seelsorger diesbezüglich eine bessere Ausbildung (vgl.<br />
Kapitel 1: ”Seelsorge tut not”), sondern ebenso für die ehrenamtlichen Laien Unterstützung,<br />
Förderung und Qualifizierung, damit sie den vielfältigen Diensten und Aufgaben in Gemeinden<br />
und Gremien besser gerecht werden können. (55) Solche Fortbildung soll nicht nur in<br />
zentralenWochenendveranstaltungen erfolgen, sondern auch ortsnah und ggf. in Abendseminaren.<br />
Wir brauchen Hilfe in Form von Seminaren und Schulungen vor Ort, die die kooperative<br />
Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern zu<br />
fördern. (G211-376-0)<br />
Es gäbe sicher mehr Menschen, die bereit wären, ihre besonderen Fähigkeiten in den<br />
Dienst der Gemeinden zu stellen, wenn ihnen ihre anfänglichen Unsicherheiten genommen<br />
werden könnten. Ein größeres Angebot an Seminaren für die verschiedenen<br />
Arbeitsbereiche, in denen Laien eingesetzt werden können und wollen, wäre daher<br />
dringend nötig. Besonders sinnvoll wäre es, diese evtl. auf Dekanats- oder Nahbereichsebene<br />
einzurichten. (G311-678-0)<br />
Die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter an der Basis sollten durch intensivere<br />
Weiterbildung (Seminare) pädagogisch und psychologisch geschult werden (kooperatives<br />
Verhalten, Kreativität, Menschenführung und Aktivierung). (G133-146-0) Im<br />
Zusammenhang mit den Kath. Akademien und anderen Trägern der Erwachsenenbildung<br />
sind ehrenamtliche Laien auf Leitungs- und andere Aufgaben durch Schulungen<br />
vorzubereiten und zu begleiten. Hierbei sollten die Möglichkeiten des Bildungsurlaubsgesetzes<br />
voll ausgeschöpft werden. (G172-297-0)<br />
... den Laien sollte aber auch jetzt schon die Gelegenheit gegeben werden, das Gelernte<br />
auszuüben und nicht erst ”im Ernstfall”. (G262-664-0)<br />
Wie können Überforderungen abgebaut und vermieden werden? Erziehung zur Selbstbeschränkung,<br />
zum Nein-Sagen ... (G342-776-0)