Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 2. SEELSORGE TUT NOT 12<br />
Schwerpunkt muß echte Seelsorge sein - kein Pastoral-Beamtentum! (G146-245-0)<br />
Rückkehr zur Seelsorge: Weniger Paragraphen, mehr Nächstenliebe seitens der Obrigkeit;<br />
Abkehr von der Überbetonung des Rationalen; persönliches Glaubensgespräch.<br />
(G114-042-0)<br />
Priester sollten Seelsorger sein, in Predigten Frohe Botschaft menschennah verkündigen<br />
können, aufgeschlossen sein für die Fragen unserer Zeit und aus ihrer Verbundenheit<br />
mit Jesus Christus und der Kirche die Suche nach Antworten begleiten. Sie<br />
sollten am Lebensvollzug der Gemeinde teilnehmen und sich so geben, wie sie sind;<br />
sie dürfen Schwächen haben und sie eingestehen. (G223-470-0)<br />
Neben der ”Pastoralen Grundversorgung” ist es ebenso wichtig, daß der Priester immer<br />
wieder mit einzelnen Gruppen aufbricht, um intensive Glaubenserfahrungen zu<br />
machen, Gemeinschaft der Christen in und mit Christus hautnah zu erleben, Arbeitstagungen<br />
mit Gremien und ehrenamtlichen Mitarbeitern abzuhalten ... Solche Unternehmungen<br />
sind von äußerster Wichtigkeit für die Zukunft unserer Gemeinden und<br />
müssen auch möglich sein, wenn für die Gottesdienste zu Hause keine Vertretung<br />
gefunden werden kann. (SB-253-BII)<br />
Die Einschätzung der Voten zeigt klar: Verwaltung verhindert Seelsorge! Deshalb wird mehr<br />
als 150 mal gefordert:Der Pfarrer muß von Verwaltungsaufgaben befreit werden, um Freiraum<br />
für seine eigentlichen Aufgaben zu gewinnen. (G146-247-0)<br />
Deutlich wird der Wunsch nach mehr Seelsorgepersonal geäußert. Zugleich muß hauptamtlichen<br />
Laien mehr Entscheidungskompetenz zugesprochen werden, und schließlich muß die<br />
qualitative Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen verbessert werden. (Siehe auch<br />
Kapitel 6: ”Laien in der Kirche”.)<br />
Wir bitten sehr darum, alle pastoralen Kräfte von Verwaltungsaufgaben zu entlasten,<br />
damit sie frei werden für die Seelsorge. (G312-692-0)<br />
Um den vielfältigen seelsorglichen Aufgaben gerechter werden zu können, brauchen<br />
wir mehr Seelsorger/innen: hauptamtliche Laien oder Priester. (SB-228-B)<br />
Sparen Sie im Erzbistum nicht am Personal und verteilen Sie dieses bedarfsorientiert!<br />
(G172-301-0)<br />
Wir bitten dringend, die vorgesehenen Hilfskräfte (Diakon, Gemeindereferent) lt. Pastoralplan<br />
2000 zu berufen! (G227-520-0)<br />
Die Pfarrmitglieder allein können die Kraft für eine missionarische Pastoral nicht aufbringen.<br />
Wir brauchen geeignete Laienkräfte, die uns zur Bewältigung dieser Aufgabe<br />
unterstützen. Deshalb bittet die Gemeinde den Erzbischof, pastorale Kräfte zur Verfügung<br />
zu stellen ... (G111-016-0)<br />
In den aus dem Dienst geschiedenen Priestern sehen 28 Votanten ein riesiges, brachliegendes<br />
Potential an Ausbildung und Glauben, das ganz dringend gebraucht wird (G134-166-0). Die<br />
Vorstellung, in welcher Weise diese Priester tätig werden sollen, lassen eine Stufung erkennen.<br />
Als pastorale Handlungsfelder werden Katechese, Religionsunterricht oder allgemeine<br />
Seelsorgsaufgaben genannt. Andere fordern die Einstellung als Pastoralreferent oder Diakon<br />
bzw. die Wiederzulassung der verheirateten Priester zum Amt.<br />
Entsprechend dem Beschluß der Würzburger Synode (Dienste u. Ämter Nr. 5.6.2) fordern<br />
wir folgende Empfehlung ein: ”Will ein aus dem Amt geschiedener Priester einen<br />
vollberuflichen kirchlichen Dienst, der auch Laien zugänglich ist, übernehmen, so sollen<br />
ihm unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und Voraussetzungen wie<br />
des allgemeinen Interesses der Kirche und der pastoralen Notwendigkeiten nach Prüfung<br />
des Einzelfalls durch den Bischof derartige Stellen offenstehen.” (G263-655-0)<br />
Wir bitten Sie, Herr Kardinal Meisner, in Gesprächen mit unserem Papst sowie Ihren<br />
Mitbrüdern im Bischofsamt zu diskutieren und in diesem Diskussionsprozeß darauf<br />
hinzuwirken, daß aus dem Amt ausgeschiedenen Priestern die Möglichkeit eröffnet<br />
wird, wieder zum Amt zugelassen zu werden. (G115-058-0)<br />
Selbst unter der Voraussetzung von genügendem, kompetentem Seelsorgepersonal wird die<br />
Bedeutung von Ehrenamtlichen in der Seelsorge, wie z.B. den verschiedenen Pfarrbesuchs-