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Arbeitsergebnis - Florian Seiffert

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KAPITEL 12. GLAUBWÜRDIGKEIT 111<br />

Perspektiven<br />

An erster Stelle (in der Mehrzahl der Voten zur Geschiedenenpatoral) steht die Aufforderung,<br />

wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen; meist ist dabei von Sakramenten<br />

die Rede, womit in der Regel Buße und Eucharistie gemeint sein dürften. Darüber<br />

hinaus muß aber wohl auch die überwiegende Zahl derjenigen Voten, die sich nur in kurzer<br />

Form gegen die Ausgrenzung von wiederverheirateten Geschiedenen (wie überhaupt von Menschen<br />

um ihrer Lebensform willen) aussprechen bzw. neue Überlegungen in der Geschiedenenpastoral<br />

einfordern, im Sinne eines Votums für die Zulassung zur Eucharistie interpretiert<br />

werden. Die Tatsache, daß manchmal lediglich das Stichwort ”Wiederverheiratete Geschiedene”<br />

erwähnt wird, kann als Hinweis darauf genommen werden, daß die Problemstellung als<br />

bekannt vorausgesetzt wird. Andererseits wollen manche Voten möglicherweise mit ihren sehr<br />

allgemeinen Formulierungen offenlassen, wie der stärkere Einbezug der wiederverheirateten<br />

Geschiedenen in das Leben der Gemeinde geschehen kann.<br />

In vielen Voten spielt der ausdrückliche Rekurs auf das Gewissen eine Rolle. Wiederverheiratete<br />

Geschiedene, die ihr Gewissen geprüft haben und sich für den Empfang der Kommunion<br />

entschieden haben, sollen in ihrer Entscheidung respektiert werden. Berücksichtigt man die<br />

28 Voten, die für eine breitere kirchliche Anerkennung des Hirtenwortes der oberrheinischen<br />

Bischöfe zur Geschiedenenpastoral plädieren, so gewinnt die Gewissensfrage ein noch größeres<br />

Gewicht innerhalb der Voten.<br />

Gerade die ausführlicheren Voten zeigen, daß der Einsatz für einen anderen Umgang mit wiederverheirateten<br />

Geschiedenen sehr wohl einhergeht mit einer ausdrücklichen Hochschätzung<br />

des Sakramentes der Ehe. Das Engagement gilt vor allem einer barmherzigen Kirche. Es<br />

wird zum Ausdruck gebracht, daß man mit rein rechtlichen Kategorien in diesem Bereich den<br />

Menschen nicht gerecht wird. Dabei wird vereinzelt auch darauf hingewiesen, daß der Weg<br />

der Annullierung dem Problem nicht angemessen ist. Einige Voten fordern eine stärkere Differenzierung<br />

unter dem Gesichtspunkt der Schuldfrage; andererseits sprechen nicht wenige<br />

Voten gerade auch Vergebung als christlichen Grundvollzug an.<br />

Mehrere Voten thematisieren die Frage eines kirchlichen Rituals bei Wiederverheiratung, wobei<br />

die Wortwahl von dem am meisten genannten Begriff ”Segnung” bis hin zu einem Ausdruck<br />

wie ”Neuempfang” reicht.<br />

Wiederholt wird der Bischof aufgefordert, den Seelsorgerinnen und Seelsorgern Hilfestellung<br />

für eine gemeinsam verantwortete Geschiedenenpastoral zu geben, und z.T. auch darum gebeten,<br />

in dieser Frage in Rom vorstellig zu werden.<br />

Zahlreiche Voten wenden sich gegen kirchenrechtliche und arbeitsrechtliche Diskriminierungen<br />

wiederverheirateter Geschiedener.<br />

Als letztes sei noch auf die Franziskanische Gemeinschaft hingewiesen, die Überlegungen angestellt<br />

hat, wiederverheiratete Geschiedene als Mitglieder aufzunehmen.<br />

Mit ... Sorge sehen wir ... die Situation wiederverheiratet Geschiedener, ihre Glaubensnot<br />

und ihre zunehmende Abwanderung aus der Kirche. Wir fordern, verstärkt nach<br />

einheitlichen pastoralen Wegen zu suchen, wie diesen Ehepartnern geholfen werden<br />

kann, einschließlich der Möglichkeit der Teilnahme am sakramentalen Leben der Kirche.<br />

(D-171)<br />

Im Bewußtsein eigener Sündhaftigkeit bitten wir für die wiederverheirateten Geschiedenen,<br />

daß ihnen auf ausdrücklichen eigenen Wunsch - etwa innerhalb der Beichte -<br />

die Teilnahme an den Sakramenten der Buße und des Altares gewährt werden kann.<br />

(G184-361-0)<br />

Wir halten die Unauflöslichkeit der Ehe für einen hohen Wert, der auch in schwerer<br />

Zeit verteidigt werden muß. Dennoch erwarten wir, daß die Kirche auch im Bereich<br />

der Ehemoral die Barmherzigkeit Jesu Christi offiziell verkündet, die ein Wesensbestandteil<br />

seiner Botschaft ist. ... Ein ermutigendes Zeichen ist das Hirtenwort der<br />

drei süddeutschen Bischöfe und das Hirtenwort des Trierer Bischofs. Dieser Weg der<br />

Barmherzigkeit müßte nicht nur von einigen Bischöfen, sondern allgemein von der<br />

Kirche verkündet werden. (G182-326-0)<br />

Die Kirche sollte bei der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion<br />

zugelassen werden, die persönliche Gewissensentscheidung der Betroffenen gelten<br />

lassen. Nur sie können diese Entscheidung persönlich vor Gott fällen; niemand kann<br />

sie ihnen abnehmen. (G367-924-0)<br />

Warum vertraut die Kirche in dieser Situation nicht ein stückweit mehr dem Spürsinn<br />

ihrer Glieder, die durch Taufe und Firmung die richtigen Antworten auf den Ruf Gottes

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