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Arbeitsergebnis - Florian Seiffert

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KAPITEL 9. KINDER UND JUGENDLICHE IN DER KIRCHE 83<br />

(G263-664-0)<br />

Die Angebote kirchlicher Jugendhilfe und -pastoral müssen Ergebnis einer konsequenten<br />

Planung sein. Die Beteiligung an innerkirchlicher Jugendhilfeplanung sollte<br />

die selbstverständliche Grundlage für die Kooperation aller pastoralen Kräfte und<br />

Seelsorgeteams in den Seelsorgebereichen sein. (D-172)<br />

Finanzielle Förderung<br />

Ähnlich nachdrücklich wie die Forderung nach Hauptamtlichen ist die Bitte um verstärkte<br />

finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, weil vielfach öffentliche Mittel gekürzt<br />

werden. Auffallend ist die häufige Bitte um Unterstützung von Ferienfreizeitmaßnahmen und<br />

offenen Einrichtungen.<br />

Wir regen an, die kirchliche Jugendarbeit stärker als bisher zu fördern durch ideelle,<br />

finanzielle und personelle Unterstützung, z.B. durch die Einstellung eines Sozialarbeiters.<br />

(G146-246-0)<br />

Der stärkere Einsatz kirchlicher Mittel für verbandliche und offene Jugendarbeit. Hierbei<br />

erscheint insbesondere die Verstärkung des Mitteleinsatzes für die über 12- bis<br />

20jährigen dringend notwendig, da diese über keinerlei Lobby verfügen und daher<br />

derzeit stark von Kürzungen der öffentlichen Hand betroffen sind. (G133-148-0)<br />

Verstärkte finanzielle Förderung von Freizeiten, Ferienmaßnahmen und Bildungsveranstaltungen.<br />

Im kirchlichen Jugendplan sollten für solche Maßnahmen mehr Mittel<br />

zur Verfügung stehen. Die Förderungsrichtlinen bedürfen der Überarbeitung und Ausweitung.<br />

Das Gemeinschaftserlebnis solcher Maßnahmen ist nicht hoch genug anzusetzen<br />

und hat positive Auswirkungen auf die Jugendarbeit. (G313-708-0)<br />

Wichtig sind auch Zuschüsse zu Jugendfreizeitfahrten, die sonst aus finanziellen<br />

Gründen nicht oder teilweise nicht stattfinden könnten. (G144-213-0)<br />

Auch wenn im Erzbistum Köln gespart werden muß, darf dies in keinem Fall zu Lasten<br />

der Kinder-und Jugendarbeit gehen. Die Zuschüsse dürfen nicht (wie in den<br />

meisten Kommunen) auch noch von der Kirche verringert werden. (G117-091-0)<br />

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