Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 15. THEMEN MIT SELTENER NENNUNG 130<br />
staatliche Zuschüsse zu verzichten (z.B. im Bildungswesen oder bei der Schwangerschaftsberatung).<br />
Es wird aus Gleichheitsgründen angeregt, den Personen, die nicht der Kirchensteuer<br />
unterliegen, eine Abgabe in entsprechender Höhe aufzuerlegen, die zweckgebunden<br />
sozial-caritativen Aufgaben und Zwecken zugeführt wird. Diese Gleichbehandlung aller<br />
entspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit. (G112-027-0)<br />
Immer weniger Kirchenmitglieder verstehen den Sinn der Kirchensteuer. Um dem entgegenzuwirken,<br />
sollte jeder Kirchensteuerzahler einmal im Jahr einen Brief des Erzbischofs<br />
bzw. des Generalvikars erhalten, in dem für die Bereitschaft gedankt wird,<br />
die Kirchensteuer zu zahlen und in dem ein kurzer Überblick über die Verwendung<br />
des Geldes gegeben wird. (G312-700-0)<br />
Ein Votum regt an, die Geldzuteilung einzelner Gemeinden nicht nur nach äußeren Kriterien<br />
(z.B. Bausubstanz der Kirchengebäude) zu gewähren, sondern auch pastorale Kriterien anzuwenden<br />
(Gemeindeaktivitäten, Umbau von Kirchen aus liturgischen Gründen, Verbesserung<br />
der Gemeindestruktur).<br />
15.10 Vermischtes (6)<br />
Das Bauamt der Erzdiözese soll für behindertengerechte Bauten und deren zeitgemäße technische<br />
Ausstattung sorgen. (2)<br />
Die Kirche soll auf allen Ebenen das Ihre tun, um den Sonntag in seiner christlichen Bedeutung<br />
zu stärken. (1)<br />
Ein Votum plädiert für eine regelmäßige Telefonsprechstunde des Erzbischofs. (1)<br />
Ein Votum stellt den Sinn der kirchlichen Statistik in Frage. (1)<br />
Ein Votum weist auf den beträchtlichen Rückzug der Altersgruppe zwischen 30 und 60 Jahren<br />
aus den Gemeinden hin. Die Gründe für den Rückzug vieler jüngerer Menschen aus der<br />
Kirche sind zu erforschen und ernst zu nehmen; hieraus sind die entsprechenden Konsequenzen<br />
zu ziehen. (G112-031-0)<br />
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