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Arbeitsergebnis - Florian Seiffert

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KAPITEL 15. THEMEN MIT SELTENER NENNUNG 130<br />

staatliche Zuschüsse zu verzichten (z.B. im Bildungswesen oder bei der Schwangerschaftsberatung).<br />

Es wird aus Gleichheitsgründen angeregt, den Personen, die nicht der Kirchensteuer<br />

unterliegen, eine Abgabe in entsprechender Höhe aufzuerlegen, die zweckgebunden<br />

sozial-caritativen Aufgaben und Zwecken zugeführt wird. Diese Gleichbehandlung aller<br />

entspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit. (G112-027-0)<br />

Immer weniger Kirchenmitglieder verstehen den Sinn der Kirchensteuer. Um dem entgegenzuwirken,<br />

sollte jeder Kirchensteuerzahler einmal im Jahr einen Brief des Erzbischofs<br />

bzw. des Generalvikars erhalten, in dem für die Bereitschaft gedankt wird,<br />

die Kirchensteuer zu zahlen und in dem ein kurzer Überblick über die Verwendung<br />

des Geldes gegeben wird. (G312-700-0)<br />

Ein Votum regt an, die Geldzuteilung einzelner Gemeinden nicht nur nach äußeren Kriterien<br />

(z.B. Bausubstanz der Kirchengebäude) zu gewähren, sondern auch pastorale Kriterien anzuwenden<br />

(Gemeindeaktivitäten, Umbau von Kirchen aus liturgischen Gründen, Verbesserung<br />

der Gemeindestruktur).<br />

15.10 Vermischtes (6)<br />

Das Bauamt der Erzdiözese soll für behindertengerechte Bauten und deren zeitgemäße technische<br />

Ausstattung sorgen. (2)<br />

Die Kirche soll auf allen Ebenen das Ihre tun, um den Sonntag in seiner christlichen Bedeutung<br />

zu stärken. (1)<br />

Ein Votum plädiert für eine regelmäßige Telefonsprechstunde des Erzbischofs. (1)<br />

Ein Votum stellt den Sinn der kirchlichen Statistik in Frage. (1)<br />

Ein Votum weist auf den beträchtlichen Rückzug der Altersgruppe zwischen 30 und 60 Jahren<br />

aus den Gemeinden hin. Die Gründe für den Rückzug vieler jüngerer Menschen aus der<br />

Kirche sind zu erforschen und ernst zu nehmen; hieraus sind die entsprechenden Konsequenzen<br />

zu ziehen. (G112-031-0)<br />

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