Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 11. VERFASSTHEIT DER KIRCHE 99<br />
Ein Großteil der Voten in diesem Themenbereich nennt als drängendstes Anliegen die Abschaffung<br />
des Zölibates. Der Zölibat wird in der heutigen Situation als pastoral nicht mehr<br />
einsichtig und notwendig angesehen. Die oftmals erwähnte rigorose Forderung lautet: Aufhebung<br />
des Pflichtzölibates. In der Beibehaltung des Zölibates wird der Hauptgrund für den<br />
Priestermangel gesehen. Der Wunsch nach mehr Priestern, die seelsorgerisch tätig sind, und<br />
nach regelmäßiger sonntäglicher Eucharistiefeier in jeder Gemeinde wird in vielen Voten hoch<br />
angesiedelt. Um dies zu ermöglichen, wird verlangt, die Verpflichtung zum Zölibat als Zulassungsbedingung<br />
zur Priesterweihe aufzuheben.<br />
Die Diözesanleitung möge sich für eine Aufhebung des Pflichtzölibates einsetzen.<br />
(G321-732-0)<br />
Wir wünschen uns die Aufhebung des Pflichtzölibates und das Weiterbestehen des<br />
freiwilligen Zölibates. (G184-358-0)<br />
Zölibat ist ein Ideal, das zu leben sich lohnt, aber nicht Lebensform für jeden ”Berufenen”<br />
sein muß. Wir sind für die Freistellung von der Verpflichtung zum Zölibat.<br />
(G212-386-0)<br />
Vom zahlenmäßigen Umfang und ihrer Dringlichkeit her stehen die Voten, die die Aufhebung<br />
der Zölibatsverpflichtung wünschen bzw. fordern, an der Spitze in diesem Kapitel. Gemeinden,<br />
die über diese Voten eine Umfrage oder eine Abstimmung herbeiführten, geben an, daß<br />
2/3 bis 3/4 der Versammlungsteilnehmer für die Abschaffung des Zölibates votierten.<br />
Mit Blick auf die zahlreichen Aufgaben eines Priesters fordern einige Voten ein erneutes Nachdenken<br />
über die Bedeutung des Amtes in unserer Zeit. Eine theologische Aufarbeitung der<br />
Bedeutung der Dienste und Ämter wird gewünscht.<br />
Desweiteren wird gebeten, über die Auffächerung des Amtes nachzudenken und heute noch<br />
amtlich wahrgenommene Aufträge Laien zu übertragen. (Mehr dazu in Kapitel 2: ”Gemeinde<br />
der Zukunft” unter dem Aspekt ”Gemeindeleitung”.)<br />
Wir bitten dringend darum, nach ganz neuen Wegen zu suchen, um den Menschen<br />
in ihrem überschaubaren Lebensbereich ihren Priester zu erhalten. Wir empfehlen<br />
dazu, die Berufungspraxis zur Weihe und das Profil zu überdenken und weiterzuentwickeln.<br />
(D-115)<br />
Wir wünschen eine theologische Aufarbeitung der faktischen Dienste und Ämter. -<br />
Worin besteht der theologisch wesentliche Unterschied zwischen bischöflich ”beauftragten”<br />
und ”ordinierten” SeelsorgerInnen? (VV-031-110)<br />
Im einzelnen sehen wir Perspektiven in einer breiteren Auffächerung des Amtes, in<br />
dem Einzeldienste ausgebildeten Laien übertragen werden, Amtsgenese [Apg 6,1-6].<br />
(D-313)<br />
Eine Trennung von arbeitsrechtlicher, vermögensrechtlicher etc. Gemeindeleitung und<br />
geistlicher Leitung nach dem Beispiel der Synagogengemeinde, in der der Rabbiner<br />
nicht Gemeindeleiter ist, könnte sinnvoll sein. Zu überprüfen wäre auch, ob der Pfarrer<br />
unbedingt Vorsitzender des Kirchenvorstandes sein muß. (G171-287-0)<br />
Ferner schlagen einige Votanten vor, einen Pfarrer nicht auf Lebenszeit in einer Pfarrei zu<br />
belassen. Die Amtszeit in einer Gemeinde sollte begrenzt werden.<br />
Wir schlagen vor, eine Pfarrstelle nicht ”lebenslänglich” an einen Priester zu binden,<br />
sondern schlagen - wie in Ordensleitungen üblich - einen Wechsel nach 10 bis 12<br />
Jahren vor. (G321-727-0)<br />
Wir fordern eine Begrenzung der Amtszeit eines Pfarrers in einer Gemeinde. (G224-<br />
479-0)<br />
Neben dem Verlangen, neue Zugangswege zum Priesteramt zu eröffnen, drücken einige Voten<br />
auch den Wunsch aus, den Umgang mit aus dem Amt geschiedenen Priestern zu überdenken<br />
und Priester, die geheiratet haben, im priesterlichen Dienst zu belassen. (Vgl. Kapitel 1: ”Seelsorge<br />
tut not”.)