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Arbeitsergebnis - Florian Seiffert

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KAPITEL 2. SEELSORGE TUT NOT 8<br />

Im krassen Gegensatz zu diesen Wunschvorstellungen steht die Realitätswahrnehmung der<br />

Votanten: Durchgängig erleben die Gemeinden ihre Seelsorger/innen, namentlich aber die<br />

Pfarrer, als überlastet, als Funktionäre, die Dinge tun oder tun müssen, die sie davon abhalten,<br />

mit offenen Ohren und Herzen für die Anliegen, Themen und Sorgen der Gemeindeglieder<br />

dazusein.<br />

Wir erleben unsere Seelsorger zuviel als Verwaltungsmanager und Sozialarbeiter.<br />

Darunter leidet oftmals die eigentliche Seelsorge aus Zeitmangel. (VV-027-110)<br />

Wir erfahren es als bedrückend, daß besonders die Priester durch ihren Einsatz in<br />

mehreren Gemeinden ihre Verbundenheit mit den Menschen verlieren. Es besteht die<br />

Gefahr, daß sie nur noch liturgische ”Manager” sind (SB-161-A)<br />

Priester werden vielfach als Kirchenbeamte gesehen; entscheidende Aufgabe ist jedoch<br />

Seelsorge. (SB-145-A)<br />

Die Versorgung mehrerer Gemeinden mit den pastoralen Grunddiensten und die tägliche<br />

Arbeit der ”einhundert Einzelheiten” überlastet die von dieser Situation betroffenen<br />

Pfarrer.(D-144)<br />

Die Seelsorger sind durch die wachsenden Verwaltungsaufgaben in unseren Gemeinden<br />

überlastet (G184-364-0)<br />

Diese Überlastung des Pfarrers bzw. der Seelsorger/innen steht für die Votanten auch in<br />

Zusammenhang mit der Personalplanung des Bistums: Territoriale wie pastorale Zuständigkeiten<br />

der hauptamtlichen Seelsorger/innen werden immer weiter ausgedehnt – mit dem Effekt<br />

der Überforderung bei den Seelsorger/innen und einer als schmerzlich empfundenden<br />

Entfremdung von den Gemeindemitgliedern. Die Bewertung dieser Entwicklung lautet: Notversorgung,<br />

Mangelverwaltung, krankmachende Strukturen, lebensfremde Pastoral.<br />

Jetzt schon erleben die Gruppen unserer Pfarrei die Einschnitte des Plans 2000 als<br />

schmerzhaft und tiefgreifend. Eine Kirchenleitung, die nur noch eine Notversorgung<br />

gewährleistet, weil sie nicht bereit ist, über neue Zugangswege zu den kirchlichen<br />

Ämtern und über wirkliche Verantwortungs- und Mitbestimmungsstrukturen für Laien<br />

nachzudenken, gefährdet das lebendige kirchliche Leben. (G119-048-0)<br />

Es muß sichergestellt sein, daß ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin vor Ort ist, die<br />

die Gemeinde zusammenhält, sich um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kümmert,<br />

für die Sorgen und Nöte der Menschen da ist, ausgleicht, vermittelt, schlichtet und<br />

dafür sorgt, daß die Grunddienste einer Gemeinde (Diakonie, Liturgie und Glaubensverkündigung)<br />

gewährleistet sind. (G133-147-0).<br />

Es entstehen immer größere Pfarrbezirke, weil ein Priester mehrere Pfarreien ”verwaltet”.<br />

Dadurch entsteht Überforderung der Priester, und es ist keine Beziehung zu<br />

den Menschen möglich. Kirche wird so zum ”flächendeckenden Sakramenten-Service-<br />

Unternehmen”. (G342-766-0)<br />

Aus unserem Erleben ergibt sich aber folgendes Problem: Die Priester, die zur Eucharistiefeier<br />

kommen, kennen die Gemeinde nicht mehr in ihrem Alltag. Ein Zusammenlegen<br />

der Gemeinden wäre keine Lösung, da solche Großgebilde zu Entfremdung und<br />

Identifikationsschwund führen. Die jetzigen Zustände sind für Priester, Laien und Gemeinden<br />

krankmachende Strukturen. (G115-058-0)<br />

Demgegenüber besteht eine hohe Einigkeit darüber, daß die sonntägliche Eucharistiefeier mit<br />

dem - am liebsten ortsansässigen - Priester, die Spendung der Sakramente und in hohem<br />

Maße die Einzelseelsorge unaufgebbare Elemente einer christlichen Gemeinde sind.<br />

Nach unserem heutigen Verständnis von einer guten Gemeinde wird der Priester unbedingt<br />

für die Eucharistie und die vielen pastoralen Dienste gebraucht. (G133-151-0)<br />

... die Wichtigkeit von Sonntagsgottesdiensten mit Priestern. Priester seien Ansprechpartner<br />

für Jugendliche. Auf ihre Auslegung des Wortes Gottes wolle man nicht verzichten.<br />

Es sei zugleich gemeinschaftsbildend. (G145-230-0)<br />

Die sonntägliche Eucharistiefeier, Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Krankensalbung,<br />

Beichte und Beerdigung gehören zu den unaufgebbaren Grunddiensten<br />

einer katholischen Pfarrgemeinde. Ebenso gehören Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand<br />

zu den notwendigen Aufgaben von Haupt- und Ehrenamtlichen. (G171-288-0)

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