Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 11. VERFASSTHEIT DER KIRCHE 95<br />
angesehen wird, so soll nach Aussage der Votanten die Verpflichtung zum Zölibat als Zulassungsbedingung<br />
zum Priesteramt aufgegeben werden, um so mehr Priester für die Seelsorge<br />
zu erhalten.<br />
Der Zölibat ist eine wichtige und wertvolle Lebensform, die man schätzen und beibehalten<br />
sollte. Nach der Heiligen Schrift ist es aber nicht erforderlich, daß der Zölibat<br />
die einzige priesterliche Lebensform darstellt. Deshalb gibt es auch in andern<br />
christlichen Kirchen verheiratete Priester, z.B. in der orthodoxen Kirche und in der<br />
angelikanischen Kirche und verheiratete Pfarrer in der evangelischen Kirche. Wenn<br />
also in der heutigen Zeit in der katholischen Kirche akuter Priestermangel herrscht,<br />
ist es dringend erforderlich, das Recht der Gemeinden auf genügend pastorale und<br />
sakramentale Versorgung durch Priester anzuerkennen und zeitgemäße Lösungen zu<br />
finden. (G313-702-0)<br />
Die Gemeinden fordern vom Bischof ihr Recht auf seelsorgerische Begleitung und Eucharistie<br />
ein. Es bedarf der Öffnung der Zugangsbestimmungen für das Priesteramt.<br />
Verheiratete Kleriker (wie z.B. bei konvertierten Angelikanern und ev. Mitchristen geschehen)<br />
sollten ihr Amt weiterführen. Ebenso sollten Viri probati die Priesterweihe<br />
erhalten. Zölibat darf nicht mehr unabdingbare Voraussetzung für den Eucharistievorstand<br />
sein. (D-313)<br />
Wie Kardinal Meisner in einer Ansprache am 22.5.1991 ausführte, ist es sicher erstes<br />
Gebot, um geistliche Berufe zu beten. Hier haben viele Gemeinden einen Nachholbedarf.<br />
Dabei sollte aber auch darum gebetet werden, daß die Leitung unserer Kirche<br />
offen ist, alle möglichen Wege, die in ihrer Macht stehen, zur Behebung des Priestermangels<br />
zu beschreiten. (G144-213-0)<br />
Einige Voten weisen daraufhin, daß der Zölibat im Lauf der Kirchengeschichte eingeführt<br />
worden ist, daß er keinen Anspruch auf göttliches Recht erheben kann. Es wird als nicht<br />
einsichtig angesehen, daß eine Zulassungsbedingung zum Priesteramt, die im Laufe der Kirchengeschichte<br />
eingeführt wurde, nicht auch in der Kirchengeschichte wieder rückgängig<br />
gemacht werden kann. Sehr viele Votanten sehen es in unserer Zeit als drängend an, über die<br />
Zulassungsbedingungen zur Priesterweihe neu nachzudenken.<br />
Sogenanntes ”Pflichtzölibat” - was 1139 im Lateran-Konzil aus guten Gründen wichtig<br />
war, sollte - ebenfalls aus guten Gründen - heute eine Änderung erfahren. Das<br />
Zölibat wird von vielen Priestern und Laien nicht mehr als besonderes Zeichen, sondern<br />
als Hindernis angesehen. (G182-332-0)<br />
Die derzeitige Situation unserer Kirche fordert auch dazu auf, über die Zulassungsbedingungen<br />
zur Priesterweihe nachzudenken. Denn das Priestertum dient nicht der<br />
persönlichen Heiligung, wie die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, sondern<br />
ist Dienst an der Gemeinde. (G214-427-0)<br />
Vereinzelt wird Kritik geübt, daß die Diskussion um das Priesterbild allzuoft an die Forderung<br />
nach Aufhebung des Zölibates und andere Zulassungsbedingungen zur Weihe geknüpft ist.<br />
Hierin wird eine Engführung gesehen. Ebenso wird in diesen Voten ein nicht zu rechtfertigender<br />
Versuch der Angleichung an gesellschaftliche Prozesse vermerkt.<br />
Durch Nivellierung des Amtspriestertums, die Betonung des ”allgemeinen” Priestertums,<br />
aber auch durch allzu bereitwilligen Verzicht der Priester selbst auf ihre sakramentale<br />
Vorrangstellung wird die Autorität des Amtes untergraben. Das läßt sich<br />
auch an äußerlichen Dingen wie dem Verzicht auf Priesterkleidung und liturgischen<br />
Diensten von Laien erkennen. (VD-021-180)<br />
Wenn in der heutigen Gesellschaft etwa ”Selbstverwirklichung”, radikale Demokratie<br />
oder feministische Tendenzen ”in” sind - muß das in der Kirche gleich nachgeahmt<br />
werden? (VD-026-110)<br />
Die ”offene, konstruktive Diskussion” über das ”Priesterbild” erschöpft sich nur allzuoft<br />
in Forderungen nach Aufhebung des Zölibates, Zulassung von Frauen zur Priesterweihe<br />
- allgemein nach Nivellierung des Priesteramtes. Die eigenen Vorstellungen und<br />
Wünsche, die leicht manipulierbar sind, sind aber kein Kriterium bei der Beurteilung