Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 15. THEMEN MIT SELTENER NENNUNG 127<br />
er zugleich Dienstvorgesetzter etlicher Mitarbeiter ist, und ob nicht eine Trennung von arbeitsrechtlicher,<br />
vermögensrechtlicher und geistlicher Leitung möglich sei.<br />
Es ist sicher berechtigt, daß von der Bistumsleitung (dem Bischof) nach der Religiosität<br />
der Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen ... gefragt wird. Es gibt jedoch kein<br />
Wort der Belobigung oder der Ermutigung an die Mitarbeiter für das engagierte (auch<br />
religiöse) Arbeiten in diesem schwierigen Aufgabenfeld. (G312-688-0)<br />
Das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht soll dem allgemein gültigen Standard angepaßt und<br />
die Mitwirkung von Mitarbeitervertretungen nicht nur äußerlich, sondern innerlich akzeptiert<br />
werden.<br />
Nicht zuletzt sollte Kirche als Arbeitgeber sich familienfreundlich zeigen. (VD-028-110)<br />
15.5 Erwachsenenbildung (22)<br />
Allgemein wird die religiöse Bildung (durch Schule, Berufsschule, Gemeinde) als unzureichend<br />
eingeschätzt. Aktuelle Themen aus Kirche und Gesellschaft werden gar nicht, unbefriedigend<br />
und oft zu spät behandelt.<br />
Große Defizite bei Kenntnissen über den Glauben und schwindender Glaubensvollzug<br />
werden beklagt, ohne Lösungswege zu erkennen. (G342-773-0)<br />
... wichtig, daß in der Bildungsarbeit vor allen Dingen auch die ”Fernstehenden” angesprochen<br />
werden. Hierbei sollen wirklich alle Themen (z.B. auch das Reizthema<br />
”Drewermannn”) möglich sein. Dies sollte nicht nur durch die klassische Form eines<br />
Bildungsabends geschehen, sondern auch durch andere Formen, wie z.B. Konzerte,<br />
Ausstellungen, besonders gestaltete Messen, Treffen von Elternkreisen etc. Die Anforderungen<br />
an einen Referenten sind hoch anzusetzen. Er sollte über eine beachtliche<br />
Ausstrahlung und Sachkenntnis verfügen und ”von außen” kommen, damit auch<br />
Menschen außerhalb der Kerngemeinde interessiert werden können. (G314-712-0)<br />
In je zwei Fällen wird berichtet, daß sich die Büchereiarbeit bzw. die ökumenische Bildungsarbeit<br />
bewährt habe.<br />
Gefordert wird ein erweitertes, stärker bedarforientiertes, kontinuierliches und ortsnahes Bildungsangebot,<br />
ergänzt durch überörtliche Angebote. Dazu wird eine Liste angeregt, die kompetente,<br />
auch kritische Referenten enthält, die zu aktuellen (nicht nur) religiösen/theologischen<br />
Themen eingeladen werden können. Bibel- und Büchereiarbeit sollen gefördert werden, ebenso<br />
offene Angebote für Menschen mit gleichen Interessen oder in gleichen Lebenslagen.<br />
Eine wichtige Aufgabe für die Bildungsinstitutionen läge darin, ausländischen neuen Gemeindemitgliedern<br />
das Zurechtfinden bei uns zu erleichtern und uns das Verständnis ihrer<br />
Herkunftssituation zu erleichtern.<br />
Im Bereich der Bildungsarbeit sollte neben der organisierten Gruppen- und Verbandsarbeit<br />
besonderes Augenmerk auf offene Gesprächsangebote gerichtet werden als<br />
eventuelle ”Nachfolge”-Unternehmungen der im Sommer zu Ende gehenden Gesprächskreise<br />
des Pastoralgesprächs im Erzbistum Köln. (G367-923-0)