Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 15. THEMEN MIT SELTENER NENNUNG 126<br />
unterstützt werden. Auch ein Lehrplan und gutes Material sollten erarbeitet werden, damit<br />
die Kinder an die Grundthemen des Glaubens, an Gebet und Gottesdienst sowie an das Kirchenjahr<br />
herangeführt werden können.<br />
Da die Eltern im zunehmenden Maße nicht mehr in der Lage sind, Glaubensinhalte<br />
zu vermitteln, sollte die Ausbildung der Kindergärtnerinnen/gärtner in Sachen Glaubensvermittlung,<br />
Glaubensweitergabe, Glaubensbekenntnis intensiviert werden. In<br />
diesem Zusammenhang müßte auch eine verstärkte katechetische Begleitung der<br />
Kindergarteneltern angeboten und als echtes Anliegen verfolgt werden. Hilflosigkeit,<br />
Gleichgültigkeit und Interessenlosigkeit sind u.a. die Hauptübel im Aufgabenbereich<br />
”Weitergabe des Glaubens”. (D-114)<br />
Es reicht nicht, die finanziellen Mittel für Personal und Gebäude zur Verfügung zu<br />
stellen und dann eine religiöse Sozialisation dem Zufall zu überlassen. (G117-091-0)<br />
Ein Votum hat besonders die Mütter im Blick, die sich im Konfliktfall für das Kind entschieden<br />
haben: Sie sollten bei der Vergabe von Kindergartenplätzen besonders berücksichtigt werden.<br />
15.4 Kirche als Arbeitgeber (19)<br />
Die Kirche ist ein großer Arbeitgeber, der in den Voten nur zum Thema wird, wo Konfliktfälle<br />
auftreten oder Unzufriedenheit herrscht. Hauptkritikpunkt ist das Verhalten des Arbeitgebers<br />
Kirche bei Verstößen gegen Moralvorschriften oder die sog. christliche Grundordnung,<br />
insbesondere die Beendigung des Dienstverhältnisses im Fall der Wiederheirat einer Person,<br />
die zivilrechtlich geschieden ist, oder wenn ein Mitarbeiter in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft<br />
lebt.<br />
Erwartet wird ein Umgangsstil, der von Barmherzigkeit geprägt ist, der den Einzelfall berücksichtigt<br />
und nicht durch Formalismus geprägt ist.<br />
In bezug auf die kirchliche Grundordnung erwarten die Mitarbeiter, daß ein Verstoß<br />
nicht zur Kündigung führt. Wenn Mitarbeiter engagiert arbeiten und gläubig sind, ist<br />
dies höher zu bewerten, als die Erfüllung formaler Bedingungen. Wir wünschen uns,<br />
daß kirchliche Dienstnehmer offen und ehrlich über ihre Lebensbeziehungen sprechen<br />
können. Andere Verhaltensweisen stehen konträr zum kirchlichen Auftrag. (VV-028-<br />
340)<br />
Bei Konflikten soll ein möglichst gerechter und einvernehmlicher Ausgleich der unterschiedlichen<br />
Interessen gesucht werden. Die Kirche folgt einer frohen Botschaft und<br />
hat ein angst- und unterdrückungsfreier Raum zu sein. (SB-112-C)<br />
Mitarbeiter kirchlicher Institutionen sollten nicht einer kleinlichen Handhabung äußerlicher<br />
Moralvorschriften unterworfen werden. (G228-535-0)<br />
Es wird die Auffassung des Erzbistums unterstützt, daß auch die Kirche, ebenso wie<br />
andere ”Tendenzbetriebe”, berechtigt und zur Erhaltung ihrer Glaubwürdigkeit verpflichtet<br />
ist, die privaten Umstände von Mitarbeitern an dem zu messen, was diese<br />
Mitarbeiter nach dem kirchlichen Erziehungsauftrag vermitteln sollen.<br />
Jedoch muß die Kirche diesen Mitarbeitern gegenüber Menschlichkeit zeigen, sie darf<br />
auch nicht aus den Augen verlieren, welche Wirkungen die Entlassung von beliebten<br />
Mitarbeiter/Innen vor Ort, bei Eltern und Kindern haben kann. Es sind im Konfliktfall<br />
sehr individuelle Entscheidungen gefragt. Damit diese dann aber vor Ort überzeugend<br />
vertreten werden können, sollten auch hier die örtlichen Gremien in die Entscheidungsfindung<br />
offen und ehrlich miteinbezogen werden. Dies sind im tiefen Sinn<br />
pastorale Fragen, die mehr in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates gehören. (D-<br />
184)<br />
Auch bei der Einstellung von Personal soll die Kirche flexibler werden, vor allem auch im<br />
Hinblick auf das Konfessionsmerkmal und die Lebenssituation (z.B. geschieden - wiederverheiratet).<br />
Ein Votum konstatiert, daß Pfarramtssekretärinnen, Hauswirtschafterinnen und Reinigungskräfte<br />
schlechter bezahlt werden als ansonsten üblich.<br />
Angefragt wird, ob es sich mit der Stellung des Gemeindepfarrers als Seelsorger verträgt, daß