Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 3. GEMEINDE DER ZUKUNFT 26<br />
... spricht sich dafür aus, jeder hauptamtlichen pastoralen Kraft Stimmrecht zu geben,<br />
wenn die Mehrheit von 2/3 der Gewählten zu nichtgewählten Mitgliedern gewahrt<br />
bleibt. (G112-004-0)<br />
Die Satzung des Pfarrgemeinderates soll dahingehend geändert werden, daß auch<br />
hauptamtlich tätige ”Laien”-Kräfte, d.h. Pastoral- und Gemeindereferenten/innen, eine<br />
Stimme im PGR haben sollten, und zwar als Vertreter/in des Seelsorgeteams.<br />
(G212-386-0)<br />
Wir empfehlen, die Satzung bzw. Wahlordnung des Pfarrgemeinderates dahingehend<br />
zu ändern, daß, ähnlich wie beim Kirchenvorstand, überall die Hälfte der Mitglieder<br />
ausscheidet bzw. neu gewählt wird. Dadurch soll eine größere Kontinuität in der Arbeit<br />
ermöglicht werden.(G224-486-0)<br />
In PGR und KV wird kompetente Arbeit von Laien geleistet. Wir erachten es als notwendig,<br />
daß die Gemeinden ein echtes Mitspracherecht in Fragen des Stellenbesetzung<br />
- auch bei der Auswahl der Pfarrleitung - bekommen. Die Beziehung zwischen<br />
KV und PGR muß grundlegend neu überdacht werden. Dies könnte in Anlehnung an<br />
die Praxis in süddeutschen Bistümern geschehen. (G172-302-0)<br />
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