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Arbeitsergebnis - Florian Seiffert

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KAPITEL 3. GEMEINDE DER ZUKUNFT 26<br />

... spricht sich dafür aus, jeder hauptamtlichen pastoralen Kraft Stimmrecht zu geben,<br />

wenn die Mehrheit von 2/3 der Gewählten zu nichtgewählten Mitgliedern gewahrt<br />

bleibt. (G112-004-0)<br />

Die Satzung des Pfarrgemeinderates soll dahingehend geändert werden, daß auch<br />

hauptamtlich tätige ”Laien”-Kräfte, d.h. Pastoral- und Gemeindereferenten/innen, eine<br />

Stimme im PGR haben sollten, und zwar als Vertreter/in des Seelsorgeteams.<br />

(G212-386-0)<br />

Wir empfehlen, die Satzung bzw. Wahlordnung des Pfarrgemeinderates dahingehend<br />

zu ändern, daß, ähnlich wie beim Kirchenvorstand, überall die Hälfte der Mitglieder<br />

ausscheidet bzw. neu gewählt wird. Dadurch soll eine größere Kontinuität in der Arbeit<br />

ermöglicht werden.(G224-486-0)<br />

In PGR und KV wird kompetente Arbeit von Laien geleistet. Wir erachten es als notwendig,<br />

daß die Gemeinden ein echtes Mitspracherecht in Fragen des Stellenbesetzung<br />

- auch bei der Auswahl der Pfarrleitung - bekommen. Die Beziehung zwischen<br />

KV und PGR muß grundlegend neu überdacht werden. Dies könnte in Anlehnung an<br />

die Praxis in süddeutschen Bistümern geschehen. (G172-302-0)<br />

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