Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
KAPITEL 6. DEN GLAUBEN FEIERN 57<br />
Spendung gefordert (z.B. schärfere Bedingungen für den Empfang von Tauf- und Ehesakrament,<br />
Verpflichtung von Kindern zur regelmäßigen Beichte). In der schwierigen Frage, ob der<br />
Glaube Voraussetzung oder Frucht des Sakramentenempfanges sei, läßt sich die Option der<br />
meisten Votanten mit dem Satz beschreiben: Wer kommt, gibt zu erkennen, daß er auf dem<br />
Weg des Glaubens ist.<br />
Aber wer kann den Glauben eines anderen beurteilen? In manchen Fällen ist auch<br />
hier ein Aufschub angebracht, aber auch dann sollte ein Angebot der religiösen Begleitung<br />
bis dahin nicht fehlen. (G365-878-0)<br />
Wir meinen, daß durch den Sakramentenempfang ein besonderes Zeugnis der Glaubenszugehörigkeit<br />
gegeben wird. Dies ist zu verstehen als ein Schritt auf dem Weg zu<br />
Gott, welcher grundsätzlich des Glaubens bedarf. (G252-498-0)<br />
Die einzelnen Sakramente betreffend, gibt es weitaus die meisten Zuschriften zum Bußsakrament<br />
(über 50% der Nennungen zum Thema ”Sakramente”). Übereinstimmend wird festgestellt,<br />
daß das Beichten fast zum Erliegen gekommen ist. Unter den ausgeführten Gründen<br />
sind die beiden häufigsten: Die Menschen von heute gehen anders mit ihren Schuldgefühlen<br />
um. Die unselige Beichtpraxis in der Vergangenheit wirkt wie eine Barriere. In fast allen Voten<br />
wird das Bemühen deutlich, den wichtigen Zusammenhang ”Schuld/Buße/Versöhnung” für<br />
das Glaubensleben des einzelnen bewußt und erlebbar zu machen. In diesen Überlegungen<br />
haben Bußgottesdienste einen hohen Stellenwert. Gespalten ist das Lager der Votanten hinsichtlich<br />
der Konsequenzen. Etwa die Hälfte der Zusender versteht den Bußgottesdienst ausdrücklich<br />
als Vorbereitung und Hinführung zum Beicht-Sakrament und möchte dies betont<br />
sehen. Die andere Hälfte wünscht dringend die offizielle Einführung des Bußgottesdienstes<br />
mit sakramentaler Vergebung.<br />
Die herkömmliche Form der Einzelbeichte wird vielfach als Zwang und Ausdruck von<br />
Machtanspruch der Kirche empfunden. An die Stelle der Verpflichtung zur Beichte<br />
sollte das Bedürfnis nach Beichte treten. Um dies zu wecken, ist eine Sensibilisierung<br />
des Gewissens erforderlich, da Sünde häufig nicht mehr als solche empfunden<br />
wird. (G343-781-0)<br />
Das rubrizierte Sündenregister der Vergangenheit steckt in vielen Köpfen fest, ebenso<br />
wie ein Disziplinierungscharakter der Beichte durch das Verhältnis ”Ankläger - armer<br />
Sünder”. Um dies zu ändern, sind verstärkt positive Erfahrungen mit der Beichte als<br />
”Feier der Versöhnung mit Gott”, als Weitergabe von Gnade und Heilserfahrung sowohl<br />
in der Einzelbeichte als auch im Bußgottesdienst notwendig. (G143-195-0)<br />
Weil an keinem anderen Sakrament deren insgesamte Krise signifikanter zutage tritt<br />
als beim Bußsakrament, geben wir zu überlegen, ob die Erstbeichte nicht in die Vorbereitung<br />
auf das Firm-Sakrament einbezogen werden sollte. Wir haben erste Erfahrungen<br />
positiver Art gemacht, dieses Sakrament neu zu erschließen. (G142-188-0)<br />
Die Gemeinde hat durchweg positive Erfahrungen mit gemeinsamen Bußfeiern. Die<br />
Bußfeiern sind immer Endstation eines gemeinsam gegangenen Weges durch geprägte<br />
Zeiten (Advent und Fastenzeit). (G225-495-0)<br />
Bußandachten können das Sakrament der Buße keinesfalls ersetzen und sollen deshalb<br />
nur als Vorbereitung für die Einzelbeichte eingesetzt werden. (G321-724-0)<br />
Für die Bußgottesdienste erbitten wir von der zuständigen vatikanischen Kongregation<br />
für unser Bistum und unser Sprachgebiet die Zustimmung zur Erteilung der<br />
Lossprechung im Sinne der sakramentalen Absolution, die den Charakter einer Generalabsolution<br />
hat. Unser Bischof möge in Rom einen Vorstoß in dieser Richtung<br />
machen. (G363-873-0)<br />
Auffälligste Forderung für die Taufpastoral ist die Konzeption und Einrichtung eines Taufkatechumenats.<br />
Statt der bisher üblichen einmaligen Taufgespräche der Eltern mit dem Priester<br />
soll eine Gesprächsfolge mehrerer Eltern mit Gemeindemitgliedern und einer Pastoralkraft<br />
treten. Alle Hauptamtlichen in der Seelsorge - so einige Voten - sollten die Beauftragung zur<br />
Taufspendung erhalten.<br />
Die Synode möge konkrete Handreichungen für die Taufvorbereitung und die Taufgespräche<br />
in der Gemeinde erarbeiten. Gedacht ist an ein Konzept eines Elternseminars