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Arbeitsergebnis - Florian Seiffert

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KAPITEL 6. DEN GLAUBEN FEIERN 57<br />

Spendung gefordert (z.B. schärfere Bedingungen für den Empfang von Tauf- und Ehesakrament,<br />

Verpflichtung von Kindern zur regelmäßigen Beichte). In der schwierigen Frage, ob der<br />

Glaube Voraussetzung oder Frucht des Sakramentenempfanges sei, läßt sich die Option der<br />

meisten Votanten mit dem Satz beschreiben: Wer kommt, gibt zu erkennen, daß er auf dem<br />

Weg des Glaubens ist.<br />

Aber wer kann den Glauben eines anderen beurteilen? In manchen Fällen ist auch<br />

hier ein Aufschub angebracht, aber auch dann sollte ein Angebot der religiösen Begleitung<br />

bis dahin nicht fehlen. (G365-878-0)<br />

Wir meinen, daß durch den Sakramentenempfang ein besonderes Zeugnis der Glaubenszugehörigkeit<br />

gegeben wird. Dies ist zu verstehen als ein Schritt auf dem Weg zu<br />

Gott, welcher grundsätzlich des Glaubens bedarf. (G252-498-0)<br />

Die einzelnen Sakramente betreffend, gibt es weitaus die meisten Zuschriften zum Bußsakrament<br />

(über 50% der Nennungen zum Thema ”Sakramente”). Übereinstimmend wird festgestellt,<br />

daß das Beichten fast zum Erliegen gekommen ist. Unter den ausgeführten Gründen<br />

sind die beiden häufigsten: Die Menschen von heute gehen anders mit ihren Schuldgefühlen<br />

um. Die unselige Beichtpraxis in der Vergangenheit wirkt wie eine Barriere. In fast allen Voten<br />

wird das Bemühen deutlich, den wichtigen Zusammenhang ”Schuld/Buße/Versöhnung” für<br />

das Glaubensleben des einzelnen bewußt und erlebbar zu machen. In diesen Überlegungen<br />

haben Bußgottesdienste einen hohen Stellenwert. Gespalten ist das Lager der Votanten hinsichtlich<br />

der Konsequenzen. Etwa die Hälfte der Zusender versteht den Bußgottesdienst ausdrücklich<br />

als Vorbereitung und Hinführung zum Beicht-Sakrament und möchte dies betont<br />

sehen. Die andere Hälfte wünscht dringend die offizielle Einführung des Bußgottesdienstes<br />

mit sakramentaler Vergebung.<br />

Die herkömmliche Form der Einzelbeichte wird vielfach als Zwang und Ausdruck von<br />

Machtanspruch der Kirche empfunden. An die Stelle der Verpflichtung zur Beichte<br />

sollte das Bedürfnis nach Beichte treten. Um dies zu wecken, ist eine Sensibilisierung<br />

des Gewissens erforderlich, da Sünde häufig nicht mehr als solche empfunden<br />

wird. (G343-781-0)<br />

Das rubrizierte Sündenregister der Vergangenheit steckt in vielen Köpfen fest, ebenso<br />

wie ein Disziplinierungscharakter der Beichte durch das Verhältnis ”Ankläger - armer<br />

Sünder”. Um dies zu ändern, sind verstärkt positive Erfahrungen mit der Beichte als<br />

”Feier der Versöhnung mit Gott”, als Weitergabe von Gnade und Heilserfahrung sowohl<br />

in der Einzelbeichte als auch im Bußgottesdienst notwendig. (G143-195-0)<br />

Weil an keinem anderen Sakrament deren insgesamte Krise signifikanter zutage tritt<br />

als beim Bußsakrament, geben wir zu überlegen, ob die Erstbeichte nicht in die Vorbereitung<br />

auf das Firm-Sakrament einbezogen werden sollte. Wir haben erste Erfahrungen<br />

positiver Art gemacht, dieses Sakrament neu zu erschließen. (G142-188-0)<br />

Die Gemeinde hat durchweg positive Erfahrungen mit gemeinsamen Bußfeiern. Die<br />

Bußfeiern sind immer Endstation eines gemeinsam gegangenen Weges durch geprägte<br />

Zeiten (Advent und Fastenzeit). (G225-495-0)<br />

Bußandachten können das Sakrament der Buße keinesfalls ersetzen und sollen deshalb<br />

nur als Vorbereitung für die Einzelbeichte eingesetzt werden. (G321-724-0)<br />

Für die Bußgottesdienste erbitten wir von der zuständigen vatikanischen Kongregation<br />

für unser Bistum und unser Sprachgebiet die Zustimmung zur Erteilung der<br />

Lossprechung im Sinne der sakramentalen Absolution, die den Charakter einer Generalabsolution<br />

hat. Unser Bischof möge in Rom einen Vorstoß in dieser Richtung<br />

machen. (G363-873-0)<br />

Auffälligste Forderung für die Taufpastoral ist die Konzeption und Einrichtung eines Taufkatechumenats.<br />

Statt der bisher üblichen einmaligen Taufgespräche der Eltern mit dem Priester<br />

soll eine Gesprächsfolge mehrerer Eltern mit Gemeindemitgliedern und einer Pastoralkraft<br />

treten. Alle Hauptamtlichen in der Seelsorge - so einige Voten - sollten die Beauftragung zur<br />

Taufspendung erhalten.<br />

Die Synode möge konkrete Handreichungen für die Taufvorbereitung und die Taufgespräche<br />

in der Gemeinde erarbeiten. Gedacht ist an ein Konzept eines Elternseminars

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