Arbeitsergebnis - Florian Seiffert
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KAPITEL 7. LAIEN IN DER KIRCHE 69<br />
vermittelte pastorale Zuständigkeitskompetenz: Die Missio zum vollständigen Predigtund<br />
Verkündigungsdienst; Stimmrecht im PGR, Delegation in den PGR; ... Einführung<br />
und Beauftragung der AnsprechpartnerIn durch den Bischof ...; Beauftragung zur<br />
Kommunionausteilung ... in allen Gemeinden des Bistums ... (VV-031-110)<br />
Alle kirchlichen Dienste in der Erzdiözese Köln, die nicht zwingend an das priesterliche<br />
Weiheamt gebunden sind, für Laien mit entsprechenden Qualifikationen - in<br />
gleicher Weise Frauen wie Männern - öffnen. (G353-829-0)<br />
Nach unserem Kenntnisstand verlassen viele Absolventen von laientheologischen Berufen<br />
frustriert den kirchlichen Dienst. Die Aufwertung dieser Berufe in der kirchlichen<br />
Hierarchie würde dies vermeiden. Damit kann ein Grund für den Personalnotstand<br />
in der Kirche ausgeräumt werden. (G172-297-0)<br />
... eine Gehalts-Höhergruppierung der GemeindereferentInnen, die den gestiegenen<br />
Anforderungen und den gleichen Tätigkeitsmerkmalen von Gemeinde- und PastoralreferentInnen<br />
vor Ort gerecht wird. (VV-019-110)<br />
Pastoral immer wichtiger wird nicht nur das Ehrenamt, sondern auch der Dienst der übrigen<br />
Angestellten in den Gemeinden: Küster, Kirchenmusiker, Erzieherinnen, und -mehrfach<br />
erwähnt - Pfarramtssekretärinnen. Dies soll nach dem Wunsch der Votanten von der Bistumsleistung<br />
stärker gewürdigt werden.<br />
Neben dem Wunsch nach rein ideeller Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements enthalten<br />
eine Reihe von Voten auch die Forderung nach einer gewissen finanziellen bzw. geldwerten<br />
Anerkennung: Erstattung von Auslagen, rentenwirksame Anrechnung, Steuerfreibetrag, Honorar.<br />
Erstattung von Unkosten (G162-275-0) Für die Kostenerstattung an Ehrenamtliche<br />
(z.B. Fahrtkosten in ländlichen Regionen zwischen mehreren Gemeinden, Arbeitshilfen)<br />
sollten zusätzliche Bistumsmittel bereitgestellt werden. (D-253)<br />
Wir erwarten, daß unsere Kirchenleitung sich für ihre ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter verstärkt einsetzt in den Bereichen Gesellschaft: Ehrenamtliche Arbeit<br />
ist im gleichen Maße unverzichtbar wie Erwerbsarbeit und Familienarbeit und<br />
muß als gleichwertig anerkannt werden; Steuerrecht: Ein Ehrenamtlichen-Freibetrag<br />
soll angestrebt werden für Hilfeleistungen im sozial caritativen Bereich, Bildungsarbeit<br />
und Leitungsaufgaben; Rentenrecht: An Stelle eines Steuerfreibetrages soll die<br />
ehrenamtliche Arbeit bei Nicht-Berufstätigen zu einer Verbesserung der Altersversorgung<br />
führen. (G313-706-0) Das betrifft in erster Linie die nichterwerbstätigen Frauen,<br />
da sie besonders von der Altersarmut betroffen sind. Die Arbeit der Ehrenamtlichen<br />
soll damit anerkannt werden. (G366-899-0)<br />
Gemeinden leben vom ehrenamtlichen Einsatz. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei<br />
hohem regelmäßigem Zeitaufwand) erscheint eine finanzielle Anerkennung dieses Engagements<br />
aus Gerechtigkeitsgründen geboten. (G184-364-0)<br />
Wir votieren dafür, bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten in Honorarstellen umzuwandeln,<br />
was einerseits einen angemessenen Ausgleich für den Verdienstausfall durch<br />
nicht ausgeübte Berufstätigkeit darstellt und andererseits einen höheren Grad der<br />
Verbindlichkeit und Qualität in der Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten nach sich<br />
ziehen wird. (G213-402-0)<br />
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