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Arbeitsergebnis - Florian Seiffert

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KAPITEL 7. LAIEN IN DER KIRCHE 69<br />

vermittelte pastorale Zuständigkeitskompetenz: Die Missio zum vollständigen Predigtund<br />

Verkündigungsdienst; Stimmrecht im PGR, Delegation in den PGR; ... Einführung<br />

und Beauftragung der AnsprechpartnerIn durch den Bischof ...; Beauftragung zur<br />

Kommunionausteilung ... in allen Gemeinden des Bistums ... (VV-031-110)<br />

Alle kirchlichen Dienste in der Erzdiözese Köln, die nicht zwingend an das priesterliche<br />

Weiheamt gebunden sind, für Laien mit entsprechenden Qualifikationen - in<br />

gleicher Weise Frauen wie Männern - öffnen. (G353-829-0)<br />

Nach unserem Kenntnisstand verlassen viele Absolventen von laientheologischen Berufen<br />

frustriert den kirchlichen Dienst. Die Aufwertung dieser Berufe in der kirchlichen<br />

Hierarchie würde dies vermeiden. Damit kann ein Grund für den Personalnotstand<br />

in der Kirche ausgeräumt werden. (G172-297-0)<br />

... eine Gehalts-Höhergruppierung der GemeindereferentInnen, die den gestiegenen<br />

Anforderungen und den gleichen Tätigkeitsmerkmalen von Gemeinde- und PastoralreferentInnen<br />

vor Ort gerecht wird. (VV-019-110)<br />

Pastoral immer wichtiger wird nicht nur das Ehrenamt, sondern auch der Dienst der übrigen<br />

Angestellten in den Gemeinden: Küster, Kirchenmusiker, Erzieherinnen, und -mehrfach<br />

erwähnt - Pfarramtssekretärinnen. Dies soll nach dem Wunsch der Votanten von der Bistumsleistung<br />

stärker gewürdigt werden.<br />

Neben dem Wunsch nach rein ideeller Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements enthalten<br />

eine Reihe von Voten auch die Forderung nach einer gewissen finanziellen bzw. geldwerten<br />

Anerkennung: Erstattung von Auslagen, rentenwirksame Anrechnung, Steuerfreibetrag, Honorar.<br />

Erstattung von Unkosten (G162-275-0) Für die Kostenerstattung an Ehrenamtliche<br />

(z.B. Fahrtkosten in ländlichen Regionen zwischen mehreren Gemeinden, Arbeitshilfen)<br />

sollten zusätzliche Bistumsmittel bereitgestellt werden. (D-253)<br />

Wir erwarten, daß unsere Kirchenleitung sich für ihre ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter verstärkt einsetzt in den Bereichen Gesellschaft: Ehrenamtliche Arbeit<br />

ist im gleichen Maße unverzichtbar wie Erwerbsarbeit und Familienarbeit und<br />

muß als gleichwertig anerkannt werden; Steuerrecht: Ein Ehrenamtlichen-Freibetrag<br />

soll angestrebt werden für Hilfeleistungen im sozial caritativen Bereich, Bildungsarbeit<br />

und Leitungsaufgaben; Rentenrecht: An Stelle eines Steuerfreibetrages soll die<br />

ehrenamtliche Arbeit bei Nicht-Berufstätigen zu einer Verbesserung der Altersversorgung<br />

führen. (G313-706-0) Das betrifft in erster Linie die nichterwerbstätigen Frauen,<br />

da sie besonders von der Altersarmut betroffen sind. Die Arbeit der Ehrenamtlichen<br />

soll damit anerkannt werden. (G366-899-0)<br />

Gemeinden leben vom ehrenamtlichen Einsatz. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei<br />

hohem regelmäßigem Zeitaufwand) erscheint eine finanzielle Anerkennung dieses Engagements<br />

aus Gerechtigkeitsgründen geboten. (G184-364-0)<br />

Wir votieren dafür, bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten in Honorarstellen umzuwandeln,<br />

was einerseits einen angemessenen Ausgleich für den Verdienstausfall durch<br />

nicht ausgeübte Berufstätigkeit darstellt und andererseits einen höheren Grad der<br />

Verbindlichkeit und Qualität in der Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten nach sich<br />

ziehen wird. (G213-402-0)<br />

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