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Einzelplan 4

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Vorwort<br />

<strong>Einzelplan</strong> 4<br />

Ein wichtiges Aufgabenfeld wird künftig in der Flexibilisierung im Bereich der Tagesförderung und<br />

–strukturierung liegen, insbesondere vor dem Hintergrund der größer werdenden Gruppe älterer Menschen mit Behinderung.<br />

Hier geht es um die interne Differenzierung der bestehenden Angebote, eine Verbesserung der Übergänge zu den<br />

Arbeitsplätzen der Werkstätten für behinderte Menschen und eine Optimierung der Nutzung, auch im Zusammenwirken<br />

mit anderen Angeboten (Vernetzung).<br />

Des Weiteren wird daran gearbeitet, die Arbeitsmarktintegration behinderter Menschen im Zusammenwirken aller Leistungsträger<br />

(Sozialversicherungen, team.arbeit.hamburg, Sozialhilfeträger) zu optimieren. Das Integrationsamt setzt<br />

seine Maßnahmen zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben fort.<br />

Der Bereich Hilfen nach dem Betreuungsgesetz gestaltet ein bedarfsdeckendes Hilfesystem für die rechtliche<br />

Betreuung erwachsener Menschen in Hamburg. Gesetzliche Betreuungen sollen gegenüber Präventionsmaßnahmen und<br />

niedrigschwelligen Hilfen nachrangig einsetzen; soweit sie erforderlich sind, sollen sie möglichst durch geeignete<br />

natürliche Personen, insbesondere auf ehrenamtlicher Basis, wahrgenommen werden.<br />

Integration und Zivilgesellschaft<br />

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt Grundsatz-, Planungs- und Steuerungsaufgaben<br />

der Integration von Zuwanderern, der Zuwanderung von Spätaussiedlern und jüdischen Emigranten, der Förderung<br />

des bürgerschaftlichen Engagements und beim Opferschutz wahr.<br />

Für einen erheblichen Anteil von bereits länger hier lebenden Ausländern und Spätaussiedlern besteht noch ein besonderer<br />

Integrationsförderbedarf. Die Integrationszentren für Zuwanderer, die in jedem Bezirk vorgehalten werden, bieten<br />

gezielte Maßnahmen zur Integrationsförderung an. Schwerpunkte sind die Migrationsberatung und die Sprachförderung.<br />

Wegen der herausragenden Bedeutung für den Integrationserfolg werden weitere Maßnahmen zum Erlernen der deutschen<br />

Sprache ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes und anderer Fachbehörden durchgeführt. Zur Erreichung<br />

spezifischer Zielgruppen werden weitere Projekte und Vereine gefördert.<br />

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz ist federführend für die Umsetzung und Fortschreibung<br />

des vom Senat am 19. Dezember 2006 beschlossenen Handlungskonzepts zur Integration von Zuwanderern.<br />

Sie steuert bzw. koordiniert die Umsetzung mit Hilfe von Ziel- und Leistungsvereinbarungen für insgesamt 20 Themen in<br />

den Handlungsfeldern „Sprache, Bildung und Ausbildung“, „Berufliche Integration“, „Soziale Integration“, „Zusammenleben<br />

in der Stadt“ und „Zuwanderungsfreundliches Hamburg“. Der Behörde obliegt ferner die Abstimmung der Integrationsförderung<br />

zwischen Bund und Ländern (Nationaler Integrationsplan, Bundesweites Integrationsprogramm nach § 45 Aufenthaltsgesetz)<br />

sowie zwischen Fachbehörden und Bezirksämtern.<br />

Mit den Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und Re-Integration wird Zuwanderern mit und ohne<br />

Bleiberecht eine Rückkehr und Wiedereingliederung in ihr Herkunftsland erleichtert. Damit erhalten Zuwanderer die Chance,<br />

sich über Alternativen zu einem Verbleib in Deutschland zu unterrichten und dann in freier Selbstbestimmung über<br />

eine Rückkehr zu entscheiden.<br />

Mit der Gründung der Landesinitiative „Hamburg engagiert sich“ wurde 2003 ein neues Netzwerk geschaffen, mit dessen<br />

Hilfe die Potenziale der bürgerschaftlichen Engagements in Hamburg weiter erschlossen, gefördert und weiter entwickelt<br />

werden. Schwerpunkte der Landesinitiative sind die Optimierung der Vernetzungsstrukturen, die Verbesserung der<br />

finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die Schaffung neuer Formen der Anerkennung und Wertschätzung<br />

sowie der Ausbau der Infrastruktur zur Information, Beratung, Vermittlung und Fortbildung. Ein weiterer Schwerpunkt ist<br />

die thematische und quantitative Ausweitung der Freiwilligendienste.<br />

Zudem ist der Bereich Opferschutz weiterhin ein fachlicher Schwerpunkt. Mit dem Landesaktionsplan Opferschutz verfolgt<br />

der Senat mit unterschiedlichen Maßnahmen und Initiativen das Ziel, Frauen und Männern und ihren Kindern, die<br />

insbesondere von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, die notwendigen Hilfen schnell zur Verfügung zu stellen.<br />

Für diesen Zweck werden Zuwendungen an Einrichtungen, die dem Schutz erwachsener Opfer von Gewaltdelikten dienen,<br />

veranschlagt. Einen weiteren Schwerpunkt hat der Senat 2007 mit seinem Beschluss über das Handlungskonzeptes<br />

zur Bekämpfung von Zwangsheiraten gesetzt, welches Hilfen für von häuslicher Gewalt und Zwangsheirat betroffener<br />

Migrantinnen und Migranten beinhaltet. Ziel ist es, die Partizipation dieser Gruppe an dem bestehenden Hilfesystem weiter<br />

zu verbessern, um ihre soziale und gesellschaftliche Integration noch weiter zu stärken.<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Das Gesundheitswesen stellt neben der zentralen Aufgabe der Daseinsvorsorge einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor für<br />

die Metropole Hamburg dar. Aktivitäten für eine effiziente Gesundheitsversorgung und einen wirkungsvollen Verbraucherschutz<br />

tragen dazu bei, dass Hamburg gleichermaßen moderne Wirtschaftsmetropole und rundum lebenswerte Stadt für<br />

seine Bürgerinnen und Bürger ist und bleibt.<br />

Die Stärkung Hamburgs als familienfreundliche Stadt soll die Schwerpunktsetzungen im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

weiter prägen. Ob im öffentlichen Gesundheitsdienst, bei der Prävention und Frühförderung, bei Hilfs- und<br />

Beratungsangeboten oder im Bereich der Sucht- und AIDS-Prävention, beim gesundheitlichen Arbeitnehmerschutz oder<br />

der Mitwirkung bei der Entwicklung familienfreundlicher Rahmenbedingungen in Hamburger Betrieben – in allen Aufgabenbereichen<br />

wird ein besonderer Fokus auf die Weiterentwicklung und Verbesserung der Angebote und Maßnahmen<br />

zugunsten von Familien und Kindern gelegt. Damit leistet die BSG einen wichtigen Beitrag zu einer Familienpolitik aus<br />

einem Guss und zur Zielsetzung einer wachsenden Stadt für Familien und Kinder.

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