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Einzelplan 4

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4500<br />

4500 Kindertagesbetreuung<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

Am 1. August 2006 sind die Rechtsansprüche auf eine bedarfsgerechte Tagesbetreuung gemäß § 6 Absätze 2 und 3<br />

Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) in Kraft getreten. Danach hat jedes Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr<br />

einen Anspruch auf Tagesbetreuung in dem zeitlichen Umfang, in dem seine Eltern wegen Berufstätigkeit, Ausbildung<br />

oder Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs die Betreuung nicht selbst übernehmen können. Des Weiteren haben<br />

Kinder mit dringlichem sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf Anspruch auf Tagesbetreuung in dem zeitlichen Umfang,<br />

der notwendig ist, sie bedarfsgerecht zu fördern.<br />

Ein Schwerpunkt im Bereich der Kindertagesbetreuung wird in den Jahren 2009 und 2010 der Ausbau der Krippenbetreuung<br />

sein. Die Bundesländer haben sich mit dem Bund am 2. April 2007 darauf geeinigt, die Betreuungsquote bis zum Jahr<br />

2013 auf 35 Prozent zu steigern. Zur Verbesserung der Bildungschancen wird darüber hinaus für alle Kinder ab dem vollendeten<br />

zweiten Lebensjahr ab dem 1. August 2010 ein Anspruch auf eine täglich 5-stündige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung<br />

eingeführt.<br />

Ab dem 1. August 2009 wird zudem das vorschulische Jahr für die Basisversorgung mit fünf Betreuungsstunden von den<br />

Gebühren befreit. Die Familien werden dadurch wirksam entlastet.<br />

Das Niveau der Kinderzahl in Hamburg bleibt nach der Prognose der 10. KBV in den Jahren 2009 und 2010 im Wesentlichen<br />

unverändert. Aufgrund des bereits in 2008 begonnenen Krippenausbauprogramms und der Einführung des neuen<br />

Rechtsanspruchs für 2-Jährige ab dem 1. August 2010 wird für die weitere Entwicklung der Kindertagesbetreuung erwartet,<br />

dass die Anzahl der jahresdurchschnittlich betreuten Kinder im Kita-Gutschein-System gegenüber der ursprünglichen<br />

Planung für 2008 von rd. 55.400 auf rd. 63.500 Kinder im Haushaltsjahr 2010 ansteigt.<br />

2. Zuwendungen<br />

In der Kindertagesbetreuung werden Zuwendungen für die Betreuung von Kindern in betrieblichen und sonstigen Einrichtungen<br />

(682.01) und in Pädagogischen Mittagstischen (684.01) sowie für die Beratung von Tagespflegepersonen (684.02)<br />

gewährt.<br />

Gem. § 23 SGB VIII sollen Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen beraten und unterstützt werden. Durch Zuwendungen<br />

wird ein freier Träger gefördert, der diese Aufgabe erfüllt.<br />

Um die Investitionsvorhaben im Krippenbereich zu unterstützen, werden Mittel für Investitionen über die Gewährung von<br />

Zuwendungen bereitgestellt. Für das Investitionsprogramm in den Jahren 2008 bis 2013 stellt der Bund auf Basis einer<br />

Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von 2,15 Mrd. Euro bereit. Für Hamburg<br />

sind das insgesamt 47.543 Tsd. Euro. Hamburg stellt ergänzend zu den Bundesmitteln weitere Mittel in Höhe von rd.<br />

5.300 Tsd. Euro für den Ausbau zur Verfügung.<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

331.01 „Zuweisung des Bundes aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“<br />

Für Hamburg ergeben sich gemäß der mit dem Bund geschlossenen Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm<br />

Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ im Zeitraum 2008 bis 2013 Finanzhilfen des Bundes im Umfang<br />

von 47.543 Tsd. Euro mit folgenden Jahresbeträgen:<br />

2008 8.329 Tsd. Euro<br />

2009 8.162 Tsd. Euro<br />

2010 7.999 Tsd. Euro<br />

2011 7.839 Tsd. Euro<br />

2012 7.682 Tsd. Euro<br />

2013 7.532 Tsd. Euro<br />

Die Jahressummen sind übertragbar, auf den Verfügungsrahmen des Folgejahres kann vorgegriffen werden.<br />

Ausgaben<br />

Personalausgaben<br />

In den Kontenrahmen für Dienstbezüge und Versorgung sind die Personalausgaben für den neu geschaffenen Kita-TÜV<br />

enthalten. Zu den weiteren Personalausgaben in den Kontenrahmen für Dienstbezüge und Versorgung s. Vorwort zum<br />

<strong>Einzelplan</strong> 4.<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

Die Sach- und Fachausgaben erhöhen sich gegenüber 2008 um 74.036 Tsd. Euro bzw. 94.816 Tsd. Euro auf 426.668<br />

Tsd. Euro (2009) bzw. 447.448 Tsd. Euro (2010).<br />

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