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Einzelplan 4

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236.04 Veranschlagt ist der Ersatz für Vorleistungen der Sozialhilfe durch die Familienkasse entsprechend den §§ 53<br />

SGB I und 102 SGB X. Die Veranschlagung orientiert sich am Ergebnis 2007.<br />

236.07 Veranschlagt sind Erstattungen für Leistungen der Sozialhilfe durch die Jugendämter. Es wird durch die konsequente<br />

Beachtung des Nachrangprinzips und die geringe Zahl der potentiell Berechtigten davon ausgegangen,<br />

dass die Vorleistungen des Sozialhilfeträgers begrenzt bleiben. Die Veranschlagung orientiert sich daher am Ergebnis<br />

2007.<br />

236.11 Veranschlagt sind Einnahmen von Sozialhilfeträgern für Leistungen der Sozialhilfe an Deutsche im Ausland. Die<br />

Veranschlagung orientiert sich am Ergebnis 2007<br />

Ausgaben<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

671.01 Veranschlagt sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII an Personen innerhalb von<br />

Einrichtungen einschl. der darin erbrachten Kosten der Unterkunft. Die Veranschlagung basiert auf dem Ergebnis<br />

2007 zuzüglich einer Kostensteigerung von 0,27% (50% der Regelsatzerhöhung zum 01.07.2007 um 0,54%)<br />

für 2008 sowie der Berücksichtigung sinkender Fallzahlen für 2008 von rd. 0,6 % (Veränderungsrate 2007 gegenüber<br />

2006) bei unveränderter Fortschreibung für die Jahre 2009 und 2010.<br />

671.32 Veranschlagt sind Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII an Personen<br />

innerhalb stationärer Einrichtungen einschl. der darin erbrachten Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Veranschlagung<br />

basiert auf dem Ergebnis 2007 und einer Kostensteigerung von 0,27% (vgl. Titel 671.01). Für die<br />

Fallzahlberechnung 2008 wurde die Veränderungsrate 2007 zu 2006 von -1,9 % herangezogen und für 2009<br />

und 2010 unverändert fortgeschrieben.<br />

681.01 Die Veranschlagung basiert auf dem Jahresergebnis 2007 zuzüglich einer Kostensteigerung von 0,27% (vgl.<br />

Titel 671.01) sowie der Berücksichtigung von 3.100 Personen. Hierbei wurde die für 2008 zu Grunde gelegte<br />

Fallzahlreduzierung von rd. -0,6% (Veränderungsrate 2007 zu 2006) für die Jahre 2009 und 2010 fortgeschrieben.<br />

681.05 Veranschlagt sind Mittel, die in Form von leistungsabhängigen Fallpauschalen für Schuldner- und Insolvenzberatung<br />

an private Träger ausgekehrt werden. Die Ansatzerhöhung um 776 Tsd. EUR dient dazu, dem gestiegenen<br />

Bedarf nach Schuldnerberatung Rechnung zu tragen.<br />

681.07 Veranschlagt sind die Kosten der Unterkunft und Heizung für die Leistungsempfänger nach dem SGB II. Anhand<br />

der seit der 2. Jahreshälfte 2007 erkennbaren Abnahme der Leistungsempfänger wird die erwartete durchschnittliche<br />

Fallzahl 2008 auf ca. 196.500 Personen geschätzt und dem weiterhin positiven Entwicklungstrend<br />

auf dem Arbeitsmarkt für 2009 auf jahresdurchschnittlich 194.120 Personen und für 2010 auf jahresdurchschnittlich<br />

192.940 Personen angepasst. Dabei wurde auch der Wechsel bisheriger Leistungsempfänger nach dem<br />

SGB II in den Leistungsbezug nach dem 4. Kapitel SGB XII wegen der Feststellung der Nichterwerbsfähigkeit<br />

berücksichtigt. Darüber hinaus wurde insbesondere wegen des Anstiegs der Preise für Heizenergie eine Kostensteigerung<br />

für 2008 von 3,4% berücksichtigt. Die Höchstwerte der Kosten der Unterkunft werden angepasst<br />

an Veränderungen des Mietenspiegels.<br />

681.08 Veranschlagt sind die Kosten der Unterkunft und Heizung für die Leistungsempfänger nach dem 3. Kapitel SGB<br />

XII. Die Fallzahlberechnung entspricht der beim Titel 681.01. Die Veranschlagung basiert auf dem Ergebnis<br />

2007 zuzüglich der im Titel 681.07 berücksichtigten Kostensteigerung für 2008 von 3,4%. Die Höchstwerte der<br />

Kosten der Unterkunft werden angepasst an Veränderungen des Mietenspiegels.<br />

681.09 Veranschlagt sind die Kosten der Unterkunft und Heizung für die Leistungsempfänger nach dem 4. Kapitel SGB<br />

XII außerhalb von Einrichtungen. Für die Fallzahlberechnung 2008 wurde die Veränderungsrate 2007 zu 2006<br />

von rd. 9,6% herangezogen und für 2009 und 2010 unverändert fortgeschrieben. Die für die Veranschlagung<br />

zugrunde gelegte Empfängerzahl von 21.796 Personen berücksichtigt sowohl weitere Zuwächse aufgrund der<br />

Ambulantisierungsmaßnahmen in der Eingliederungshilfe als auch den Wechsel bisheriger Leistungsempfänger<br />

nach dem SGB II in den Leistungsbezug nach dem 4. Kapitel SGB XII wegen der Feststellung der Nichterwerbsfähigkeit.<br />

Darüber hinaus wurde insbesondere wegen des Anstiegs der Preise für Heizenergie eine Kostensteigerung<br />

für 2008 von 3,4% berücksichtigt. Die Höchstwerte der Kosten der Unterkunft werden angepasst an Veränderungen<br />

des Mietenspiegels.<br />

681.10 Veranschlagt sind Beiträge für freiwillige Mitgliedschaften in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Veranschlagung<br />

orientiert sich am Ergebnis 2007.<br />

681.11 Bei diesem Titel sind die Aufwendungen für einmalige Leistungen an Berechtigte nach dem SGB XII veranschlagt.<br />

Für die Veranschlagung wurden die Personenzahlen wie bei den Titeln 681.01 (3.100) und 681.09<br />

(21.796) mit den durchschnittlichen Ausgaben 2007 je Hilfeempfänger von 1,84 Euro pro Monat berücksichtigt.

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