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Einzelplan 4

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4240 4250<br />

231.49 Ersatz für Eingliederungshilfen an Spätaussiedler nach dem BVFG und für Entschädigungsleistungen durch den<br />

Bund<br />

Vgl. korrespondierenden Ausgabetitel 681.49.<br />

Weggefallener Ansatz. Die pauschale Eingliederungshilfe wird seit dem 01.08.2007 zentral vom Bundesverwaltungsamt,<br />

Außenstelle Friedland ausgezahlt.<br />

Ausgaben<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

Die Sach- und Fachausgaben umfassen in diesem Bereich im Wesentlichen:<br />

• Ausgaben für sonstige Erstattungen an den Bund nach § 172 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) (Titel 631.01:<br />

2.400 Tsd. Euro);<br />

• Ausgaben für Leistungen nach dem BEG (Titel 681.01: 2.808 Tsd. Euro/ 2.744 Tsd. Euro in 2009/ 2010);<br />

• Ausgaben für Entschädigungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) für politische Häftlinge<br />

(Titel 681.50: 1.618 / 1.906 Tsd. Euro in 2009 / 2010) in Form von Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG und ab<br />

2007 zusätzlich von der Besonderen Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“) nach § 17a StrRehaG<br />

• Die Erhöhung erfolgt aufgrund von Gesetzesänderungen in 2007 (vgl. Drs. 18/6980).<br />

681.01 Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz sowie nach fortgeltendem Landesrecht und zum Ausgleich<br />

sozialer Härten<br />

Die Absenkung erfolgt in Anlehnung an das Ergebnis 2007.<br />

681.49 Eingliederungshilfe für Spätaussiedler nach dem BVFG und Entschädigungsleistungen<br />

Vgl. den korrespondierenden Einnahmetitel 231.49<br />

Weggefallener Ansatz. Die pauschale Eingliederungshilfe wird seit dem 01.08.2007 zentral vom Bundesverwaltungsamt,<br />

Außenstelle Friedland ausgezahlt.<br />

681.50 Leistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz<br />

Vgl. korrespondierenden Einnahmetitel 231.50<br />

Die Erhöhung erfolgt aufgrund von Gesetzesänderungen in 2007 (vgl. Drs. 18/6980).<br />

In diesem Kapitel sind keine Investitionen veranschlagt.<br />

4250 Opferschutz<br />

1. Allgemeines<br />

Investitionen<br />

Seit 2007 werden die Mittel für den Opferschutz in einem neu eingerichteten Haushaltskapitel zusammengefasst und<br />

veranschlagt. Damit wird die Bedeutung dieses Aufgabenbereichs unterstrichen. In dem Kapitel sind die Leistungen nach<br />

dem Opferentschädigungsgesetz sowie die Zuwendungen an Einrichtungen zusammengefasst, die dem Schutz erwachsener<br />

Opfer von Gewaltdelikten dienen.<br />

Das Angebot an Maßnahmen im Bereich Opferschutz soll generell ausweitet werden. Die Mittel für die beiden interkulturellen<br />

Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt und Zwangsheirat werden aufgestockt. Damit wird der intensiven und stark<br />

nachgefragten Beratungsarbeit und ihrer Rolle als wichtiger Kooperationspartner für andere Einrichtungen und Hilfesysteme<br />

Rechnung getragen. Die Zuwendung für die Opferschutz-Hotline wird dauerhaft abgesichert, um das Projekt im<br />

bisherigen Umfang aufrechterhalten zu können. Zusätzlich soll ein Wohnprojekt für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht<br />

sind, eingerichtet werden.<br />

2. Zuwendungen<br />

Über Zuwendungen werden Einrichtungen und Projekte gefördert, die dem Opferschutz dienen.<br />

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Förderung des Betriebes von Frauenhäusern (einschließlich der Kinderbetreuung<br />

in den Einrichtungen), die Beratung und Betreuung von Gewaltopfern, die Beratung gewalttätiger Personen und<br />

die Förderung einer Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA).<br />

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