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Einzelplan 4

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Betreuungsverein<br />

Ergebnis 2007<br />

Tsd. EUR<br />

39<br />

Ansatz 2008<br />

Tsd. EUR<br />

Ansatz 2009<br />

Tsd. EUR<br />

4670 4700<br />

Ansatz 2010<br />

Tsd. EUR<br />

Hamburg-Mitte 104 103 107 107<br />

Altona 120 128 120 120<br />

Eimsbüttel 123 125 125 125<br />

Hamburg-Nord 115 110 114 114<br />

Wandsbek 107 107 105 105<br />

Bergedorf 85 89 87 87<br />

Harburg 122 113 124 124<br />

Leben mit Behinderung<br />

145 144 148 148<br />

abzüglich Rückflüsse - - - -<br />

Summe 921 919 930 930<br />

Investitionen<br />

In diesem Kapitel sind die Darlehen zur Schaffung von Wohnraum und zur Erhaltung bestehenden Wohnraums veranschlagt.<br />

Die Veranschlagungssummen für 2009 und 2010 wurden bei den Darlehenstiteln unter Beibehaltung des Gesamtvolumens<br />

für die Sozialhilfe-Darlehen möglichst weitgehend bedarfsgerecht verändert. Beim Titel 4670.863.06 "Darlehen<br />

zur Schaffung von Wohnraum und zur Erhaltung bestehenden Wohnraums" wird angesichts rückläufiger Ausgaben<br />

ein Leertitel ausgebracht.<br />

4700 Hilfen für Zuwanderer und Integration ausländischer Mitbürger<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

Den Bereich der Zuwanderung und Integration prägen insbesondere die fachpolitische Steuerung und Planung der Aufnahme<br />

und des Aufenthaltes von Zuwanderern sowie die unterstützenden und integrationsfördernden Hilfen und rückkehrfördernden<br />

Maßnahmen, soweit die BSG zuständig ist.<br />

Der Bereich ist in seiner Entwicklung im Hinblick auf die Zahl der Neuzugänge nach Hamburg - auch unter Berücksichtigung<br />

angebotener Rückkehrhilfen - unverändert von schwer beeinflussbaren Faktoren bestimmt. Die Behörde geht bei<br />

ihren Prognosen von einem fortgesetzt niedrigen Zugang bei den Flüchtlingen und Spätaussiedlern aus. Beim Familiennachzug<br />

und den Ehen mit Ausländern ist die Prognose gleichbleibend hoch.<br />

Die Beratungs- und Integrationsmaßnahmen für Zuwanderer werden den Erfordernissen angepasst.<br />

Änderungen im Leistungsrecht unmittelbar (z.B. AsylbLG, SGB XII) oder mittelbar (Eingliederungshilfe, Sprachförderung,<br />

SGB III) haben Auswirkungen auf die Planung und die Bereitstellung von Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes,<br />

zur Förderung der Integration sowie zur Förderung der Rückkehr.<br />

2. Zuwendungen<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden eingesetzt für die Durchführung der Maßnahmen zur Integration erwachsener<br />

Zuwanderer sowie der Rückkehrberatung und Re-Integration (einschließlich Perspektivenberatung). Die bedarfsorientierten<br />

Beratungsangebote reichen von ersten Orientierungshilfen bis zu zielgerichteten Beratungsplänen zur Förderung<br />

insbesondere der beruflichen, sprachlichen und gesellschaftlichen Integration bzw. zur freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland<br />

oder Weiterwanderung in ein Drittland.<br />

Die Aufgaben der Integrationszentren sowie die Anzahl der Standorte in den Bezirken werden durch eine Förderrichtlinie<br />

und die Öffentliche Bekanntgabe zur Interessenbekundung bestimmt.<br />

Ergänzend zu der Integrationsförderung durch die Integrationszentren erfolgt eine Förderung von Vereinen wie z.B. der<br />

Türkischen Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V. sowie eines Projektes des Deutschen Gewerkschaftsbundes.<br />

Träger der Beratungsstelle für Flüchtlinge und nicht bleibeberechtigte Zuwanderer ist die Zentrale Informations- und Beratungsstelle<br />

für Flüchtlinge gGmbH.

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