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Einzelplan 4

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4450 Familienförderung<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

11<br />

4450<br />

Die Familienförderung umfasst im Wesentlichen die Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 20 SGB VIII), welche<br />

verbindlicher Bestandteil der Jugendhilfe ist und für die eine Gewährleistungsverpflichtung besteht. Das vielfältige<br />

Angebot der Familienförderung und -unterstützung wird in erster Linie durch die Bezirksverwaltung bereitgestellt. Familienfördernde<br />

Leistungen werden ferner auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) gewährt.<br />

Das Amt für Familie bezuschusst überregionale, bezirksübergreifende Projekte von Trägern der freien Jugendhilfe auf<br />

dem Gebiet der Familienförderung und der Frauenberatung.<br />

Der Bezirksverwaltung werden Budgets (Titel 684.81, 684.82) für die Förderung der Erziehung in der Familie zugewiesen,<br />

über deren Verwendung nach örtlichen Bedarfen und fachlichen Schwerpunkten zu entscheiden ist. Die fachliche Steuerung<br />

erfolgt auf der Basis von Globalrichtlinien.<br />

2. Zuwendungen<br />

Zuwendungen werden insbesondere geleistet für Projekte der Familienförderung (684.13, 684.81, 684.82 anteilig), der<br />

entwicklungsfördernden Hilfen für Kinder und Jugendliche aus sozial belasteten Familien (684.01), Frauenberatung<br />

(684.02), der Förderung zum Wohnen und Leben, der Beteiligung großer Familien an Wohnprojekten und Baugemeinschaften,<br />

für innovative Projekte zur Verbesserung der Lebens- und Wohnsituation von Familien (685.01, 685.06) sowie<br />

für den Betrieb von Kinder- und Familienhilfezentren und der Mütterzentren (684.81 anteilig). Ziel aller Fördermaßnahmen<br />

ist die Unterstützung der Erziehung in der Familie durch gezielte Beratungs- und Hilfsangebote sowie Hilfen zum Wohnen<br />

und Leben. Die Angebote unterscheiden sich hinsichtlich der Zielgruppen und infolgedessen auch hinsichtlich ihrer fachlichen<br />

Konzeption und der zu erbringenden Leistungen. Die überregionalen Zuwendungen erfolgen regelhaft auf Grund<br />

eines Förderplanes, der sowohl Gegenstand und Ziele der Förderung festlegt als auch das Förderverfahren regelt. Der<br />

Förderplan ist zeitlich nicht befristet, die Bewilligungszeiträume einzelner Zuwendungen bemessen sich allerdings nach<br />

den spezifischen Zwecken und erstrecken sich in der Regel auf ein Jahr.<br />

Grundlage für die Zuwendungsgewährung sind u. a. Zweckbeschreibungen. Die Zweckbeschreibungen sind sowohl für<br />

den Träger als auch für das Amt für Familie die Grundlage für eine verbesserte Erfolgskontrolle. Unterstützt werden Erfolgskontrollen<br />

über die kontinuierliche Projektbegleitung durch das zuständige Referat (zum Erfolgskontrollkonzept in der<br />

Jugendhilfe siehe Ziff. 2 bei Kapitel 4440).<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

Bei den veranschlagten Einnahmen handelt es sich um die Zuweisungen des Bundes nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.<br />

Die Ansätze ergeben sich unmittelbar aus der Höhe der veranschlagten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.<br />

Ausgaben<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

Die Sach- und Fachausgaben erhöhen sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 um 1.562 Tsd. Euro (2009) bzw. 1.765<br />

Tsd. Euro (2010) auf 45.685 Tsd. Euro (2009) bzw. 45.888 Tsd. Euro (2010). Dies ergibt sich im Wesentlichen durch Mittelumschichtungen<br />

im Rahmen der Weiterentwicklung der Jugendhilfe sowie durch Ausweitung der familienpolitischen<br />

Maßnahmen.<br />

Nachstehende Titel werden wegen ihrer Bedeutung und erheblichen Veränderung im Einzelnen erläutert:<br />

671.86 Betriebsausgaben für die Förderung der Erziehung in der Familie/Zweckzuweisung an die Bezirke<br />

Die veranschlagten Mittel sind vorgesehen für<br />

• die Angebote und Leistungen der Erziehungsberatungsstellen in bezirklicher Trägerschaft,<br />

• die Angebote und Leistungen der Erziehungsberatung im Internet,<br />

• die Betreuung von Kindern in Notsituationen,<br />

• Angebote des betreuten Umgangs,<br />

• Trennungs- und Scheidungsberatung in strittigen Fällen,<br />

• Angebote, die im Kontext mit der Erziehungsberatung stehen.

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