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Einzelplan 4

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4870 Drogen und Sucht<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

51<br />

4870<br />

Wie auch in den Jahren 2007 und 2008 ist der Haushalt im Bereich Drogen und Sucht 2009/2010 geprägt durch die Umsetzung<br />

der fachpolitischen Vorgaben aus der Drucksache „Drogenfreie Kindheit und Jugend“. Nachdem im Jahr 2007 in<br />

fünf Bezirken neue Beratungsangebote für suchtgefährdete Jugendliche eingerichtet wurden, werden diese fortgeführt,<br />

nach Möglichkeit weiter ausgebaut und umfassend evaluiert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Zuständigkeit für<br />

das Beratungszentrum KÖ 16 a auf das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen.<br />

Im Bereich Eingliederungshilfe für Suchtkranke führen gesetzliche Neuregelungen sowie Fallzahlsteigerungen zu einer<br />

Ausweitung der Kosten. Zur Deckung der Mehrausgaben wurde bereits für das Jahr 2008 mit Nachtragsdrucksache sowie<br />

für die Haushaltsjahre 2009/2010 ein Deckungsvermerk mit dem entsprechenden Einnahmetitel eingerichtet. Die weitere<br />

Entwicklung der Ausgaben wird eng beobachtet.<br />

Weitere Einzelheiten zur Aufgabenwahrnehmung sind der Produktinformation in der Produktgruppe P2 „Drogen und<br />

Sucht“ zu entnehmen.<br />

2. Zuwendungen<br />

Im Rahmen der Zuwendungsbewilligung werden im Kapitel 4870 aus dem Titel 684.61 mehr als 50 ambulante Projekte<br />

der Suchtkrankenhilfe gefördert. Die zu finanzierenden Leistungen für den Bereich Drogen und Sucht umfassen die Beratung<br />

für suchtgefährdete Jugendliche, niedrigschwellige gesundheitliche Basis- und Überlebenshilfen, aufsuchende (Straßen-)<br />

Sozialarbeit, Angebote qualifizierter Beratung und Vermittlung in weiterführende Behandlung, Beratung im Strafvollzug,<br />

psychosoziale Betreuung Substituierter sowie die Förderung der Selbsthilfe und Angehörigenarbeit. Nach<br />

Durchführung eines Ideenwettbewerbs werden seit dem Jahr 2008 fünf neue Projekte im Bereich der Selbsthilfe Drogenabhängiger<br />

gefördert. Das Projekt Waage, Beratung für Frauen mit Essstörungen, wird mit dem Haushalt 2009/2010 in die<br />

Zuständigkeit der Fachabteilung Gesundheitsförderung übertragen.<br />

Die Zuwendungen und die Steuerung der Maßnahmen erfolgen auf der Basis einer differenzierten Leistungsbeschreibung<br />

und setzen die Einhaltung verbindlicher Qualitätsstandards voraus. Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung zur<br />

Teilnahme an der klientenbezogenen Basisdatendokumentation und der einrichtungsbezogenen Leistungsdokumentation.<br />

In der Regel wird den Trägern die Förderung im Rahmen von Zuwendungsbescheiden gewährt. Darüber hinaus besteht<br />

seit einigen Jahren die Möglichkeit, Zuwendungsverträge mit den Zuwendungsempfängern abzuschließen. Die Vorteile für<br />

die Behörde und die Träger liegen in der Optimierung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung bei den Zuwendungsempfängern.<br />

Im Haushaltsjahr 2008 bestanden acht Zuwendungsverträge über ca. 25 Projekte.<br />

Mit der Vergabe von Zuwendungen ist eine Finanzierungsform vorgegeben, die es der Fachbehörde ermöglicht, im Bereich<br />

der ambulanten Suchtkrankenhilfe in Hamburg eine optimale Steuerung vorzunehmen, da die Projektförderung in<br />

Form von freiwilligen Leistungen des Staates zeitnah und bedarfsorientiert auf der Grundlage der Politik des Senats gestaltet<br />

werden kann.<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

Ausgaben<br />

671.61 – Eingliederungshilfe für Behinderte –- Hilfen für Suchtkranke und -gefährdete –<br />

Veranschlagt sind die Aufwendungen für gesetzliche Leistungen der Eingliederungshilfe für Suchtkranke. Diese<br />

umfassen Maßnahmen der sozialen Rehabilitation in Übernachtungsstätten und Krisenwohnungen, den Aufenthalt<br />

in Vorsorge- und Übergangseinrichtungen sowie in Nachsorgeeinrichtungen für die Fälle, in denen die Kosten<br />

aus Mitteln der Sozialhilfe bestritten werden müssen, da kein vorrangiger Leistungsträger für diese Hilfen<br />

aufkommt. In den Übernachtungsstätten und Krisenwohnungen sollen die Suchtkranken zur Ruhe kommen und<br />

eine Ausstiegsmotivation entwickeln. In die Vorsorge- und Übergangseinrichtungen werden die Abhängigen<br />

aufgenommen, die mit Hilfe weiterführender medizinischer und therapeutischer Angebote in Fachkliniken und<br />

Therapeutischen Wohngemeinschaften ihre Abhängigkeit bewältigen wollen, aufgrund ihrer besonderen sozialen<br />

Situation zur Vorbereitung auf diese Maßnahmen aber einen (teil-)stationären Rahmen benötigen. In den<br />

Nachsorgeeinrichtungen werden die Suchtkranken betreut, die nach Durchlaufen einer medizinischen Rehabilitation<br />

weiterer Unterstützung bei der Eingliederung in das soziale Umfeld bedürfen.<br />

684.61 – Zuschüsse an Vereine und dgl. –<br />

Veranschlagt sind die Aufwendungen für Hilfen für Suchtkranke und -gefährdete im Bereich ambulanter Beratungs-<br />

und Versorgungsangebote.

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