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Einzelplan 4

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Vorwort<br />

<strong>Einzelplan</strong> 4<br />

lichen Entwicklung erkannt und entsprechende fördernde Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Behörde für Soziales,<br />

Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz wird die bestehenden Sprachförderansätze für Kinder mit besonderem<br />

Unterstützungsbedarf evaluieren und konzeptionell weiterentwickeln. Die Maßnahmen sollen stärker als bisher auf die<br />

Zielgruppe (Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf) ausgerichtet und sowohl qualitativ (Intensivierung der Sprachförderung)<br />

und quantitativ (Betreuungszeit) verbessert werden.<br />

Ab dem 1. August 2009 wird zudem das vorschulische Jahr für die Basisversorgung mit fünf Betreuungsstunden von den<br />

Gebühren befreit und somit die Familien wirksam entlastet.<br />

In den Jahren 2009 und 2010 ist als weiterer wichtiger fachlicher Schwerpunkt die Überprüfung der Qualität der Tagesbetreuungsangebote<br />

vorgesehen. Dazu gehört u.a. eine auf empirischen Daten gründende ergebnisorientierte Evaluation<br />

der gemeinsamen Bildungsstandards und -ziele in Kindertageseinrichtungen und in der Vorschule anhand der Erfassung<br />

von Kompetenzständen der Kinder. Dies geschieht mit dem Ziel, Aussagen und Vergleiche über den Kompetenzerwerb<br />

von Kindern im Elementaralter zu ermöglichen. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen werden weitere Möglichkeiten<br />

zur Qualitätsfeststellung, -sicherung und -entwicklung geprüft.<br />

Mit der Gleichstellungspolitik wird auf eine rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen hingewirkt und es soll die<br />

gleiche gesellschaftliche Teilhabe erreicht werden. Daneben sollen Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden.<br />

Wesentliche Tätigkeitsfelder sind der gleichberechtigte Zugang zum Beruf und zu beruflichen Entwicklungen sowie<br />

die Gleichstellung im Bereich der sozialen Sicherung; ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Gewalt gegen<br />

Frauen.<br />

Dies geschieht in Form von Stellungnahmen und Initiativen zu Gesetzgebungsverfahren, Entwicklung und Durchführung<br />

eigener Maßnahmen und Projekte, Beratung und Unterstützung anderer Institutionen sowie der Mitwirkung in Beiräten<br />

und Gremien. Die Aufgabenwahrnehmung orientiert sich an der Handlungsstrategie des Gender Mainstreaming.<br />

Für die Gewährung sozialer Entschädigungen wird die Verwaltungsmodernisierung durch E-Government weiter vorangebracht.<br />

Ziel ist es, diesen Verwaltungszweig noch wirtschaftlicher, zügiger und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die<br />

Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein und anderen Ländern wird vertieft.<br />

Infolge der Vermögensrückgaben nach der deutschen Wiedervereinigung hat sich der Arbeitsschwerpunkt im Bereich<br />

Lastenausgleich weiter auf die Rückforderung und Verrechnung der aus Bundesmitteln gewährten Lastenausgleichsleistungen<br />

verlagert. Die zügige und erfolgreiche Abwicklung von Rückforderungen ist durch weitere Optimierung der Rückforderungs-<br />

und Beschwerdeverfahren gewährleistet.<br />

Neben den laufenden Entschädigungen und der Erstattung von Kur- und Heilverfahren für ehemals NS-Verfolgte bilden<br />

die Festigung und Weiterentwicklung einer Erinnerungskultur (u. a. „Forum der Erinnerung“) sowie die Anpassung der<br />

Leistungen durch die Hamburger Stiftung „Hilfe für NS-Verfolgte“ die Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Wiedergutmachung.<br />

Neu hinzugekommen ist die Gewährung der SED-Opferrenten für politisch Inhaftierte des SED-Regimes.<br />

Soziales<br />

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt im Bereich Soziales als oberste Landesbehörde<br />

die durch Landes- und Bundesrecht sowie durch Beschlüsse des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zugewiesenen<br />

Aufgaben zur Gestaltung und Kontrolle des Sozialwesens wahr. Schwerpunkte sind die Gestaltung der Hilfen<br />

zum Leben und Wohnen, der Kranken- und Gesundheitshilfen, der Hilfen zur Pflege, der Altenhilfe, der Eingliederungshilfe<br />

sowie der Hilfen nach dem Betreuungsgesetz. Die Entwicklung in diesen maßgeblichen Leistungsbereichen ist nach<br />

wie vor durch eine hohe Abhängigkeit von der Bundesgesetzgebung sowie durch externe Einflussfaktoren (z.B. gesamtwirtschaftliche<br />

Entwicklung, Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, demografische Entwicklung, Zuwanderung) gekennzeichnet.<br />

Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit ist in Anbetracht des Fallzahlen- und Ausgabenvolumens die Steuerung der Kosten<br />

der Unterkunft. Der kommunale Leistungsträger ist sowohl für Leistungsberechtigte nach dem SGB II als auch nach dem<br />

SGB XII zuständig. Im Jahr 2007 haben im Jahresdurchschnitt rund 222.000 Personen monatlich Kosten der Unterkunft<br />

erhalten. Die Ausgaben beliefen sich auf rund 555 Mio. EUR. Schwerpunkte der Steuerung sind<br />

• die Überprüfung der Angemessenheit von Mieten,<br />

• die Überprüfung von Nebenkosten und Mieterhöhungsverlangen unter Einbeziehung der Hamburger Mietervereine,<br />

• Verhinderung von Mietschulden durch gezielte Nutzung des Instrumentes Direktanweisungen an Vermieter und<br />

Energieversorgungsunternehmen.<br />

Die Steuerung der Sozialhilfe (SGB XII bzw. AsylbLG) umfasst sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel<br />

als auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie die Leistungen<br />

nach dem AsylbLG. Diese Hilfen wenden sich an Leistungsberechtigte, die aufgrund ihres Alters, ihrer gesundheitlichen<br />

Situation oder ihres ausländerrechtlichen Status nicht erwerbsfähig sind. Die Steuerungsmöglichkeiten sind insbesondere<br />

dadurch, dass eine Hilfe zur Selbsthilfe insbesondere durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausscheidet, sehr beschränkt.<br />

Ziel ist jedoch auch für diese Leistungsbereiche die wirtschaftliche Hilfegewährung und die Berücksichtigung des<br />

Nachranggrundsatzes. Dies umfasst für das SGB XII und AsylbLG<br />

• die Vermeidung von Leistungsmissbrauch,<br />

• klare fachliche Vorgaben zur rechtmäßigen Anwendung der Gesetze,<br />

• die unterjährige Ausgabensteuerung,<br />

• den Vergleich mit anderen Großstädten.

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