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Einzelplan 4

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4700<br />

gemäß § 2 AsylbLG (Leistungen analog zum SGB XII):<br />

• Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die über eine Dauer von insgesamt 48 Monaten Grundleistungen nach § 3<br />

AsylbLG erhalten haben (Personenkreis gemäß § 1 AsylbLG) und die die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich<br />

selbst beeinflusst haben (in 2007 insgesamt 30,5 % aller Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG).<br />

Der Bedarf berechnet sich ausgehend von der durchschnittlichen Anzahl der Leistungsberechtigten des Jahres 2007. Für<br />

2008 wird von einem Fallzahlrückgang von 10,59% für Leistungsberechtigte gemäß § 1 AsylbLG und von einer Fallzahlsteigerung<br />

von 15,47% für alle Personen gemäß § 2 AsylbLG ausgegangen und diese Empfängerzahl für die Jahre 2009<br />

und 2010 der Veranschlagung zugrunde gelegt.<br />

Zu § 1 AsylbLG:<br />

Aufgrund des deutlichen Rückgangs der leistungsberechtigten Personen nach § 1 AsylbLG reduzieren sich die Ansätze<br />

für die Planjahre gegenüber den Ansätzen 2008 erheblich.<br />

Erläuterungen zu den Ausgaben, soweit inhaltliche Veränderungen vorgenommen wurden:<br />

681.12 Neuer Leertitel. Leistungsempfänger nach §§ 1 und 2 AsylbLG können bei Nachweis ihrer Leistungsberechtigung<br />

(Sozialkarte) einen Preisnachlass von 18 € auf vom HVV angebotenen Zeitkarten erhalten. Die Regelung<br />

soll zum 1. Januar 2009 eingeführt werden. Der Veranschlagung zugrunde gelegt wurde eine monatliche in Anspruchnahme<br />

in rund 35.000 Fällen (einschließlich SGB II/XII). Die Prognose basiert auf der prozentualen Nutzungsrate<br />

des früheren Sozialtickets und berücksichtigt darüber hinaus den inzwischen wesentlich höheren Anteil<br />

an leistungsberechtigten Erwerbstätigen bzw. 1 Euro-Jobbern, bei denen von einem höheren Bedarf an<br />

Zeitkarten und Jobtickets auszugehen ist. Die Veranschlagung der Mittel erfolgte für alle Anspruchsberechtigten<br />

gemeinsam im Titel 4610.681.12.<br />

681.19 Neuer Titel für Kosten der Unterkunft nach § 3 AsylbLG (bisher mit enthalten in 681.20).<br />

681.20 Veranschlagt sind die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, die zum Lebensunterhalt gewährt werden -<br />

ohne Kosten der Unterkunft.<br />

681.37 Weggefallener Ansatz<br />

Zu § 2 AsylbLG:<br />

Erläuterungen zu den Ausgaben, soweit inhaltliche Veränderungen vorgenommen wurden:<br />

681.18 Neuer Titel für Kosten der Unterkunft nach § 2 AsylbLG (bisher mit enthalten in 681.21)<br />

681.22 Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt analog zum SGB XII - ohne Kosten der Unterkunft<br />

681.44 Ergänzende Darlehen in analoger Anwendung von § 37 SGB XII (bisher Leertitel).<br />

863.05 Neuer Titel, gesonderte Veranschlagung von Darlehen für Wohnungsbeschaffungskosten und Mietschulden, die<br />

analog dem SGB XII gewährt werden (korrespondierender Einnahmetitel siehe 4700.182.05).<br />

Der Mittelbedarf berechnet sich ausgehend von der Anzahl der durchschnittlichen Leistungsberechtigten in 2007.<br />

Für 2008 wird gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2007 von einem Fallzahlrückgang von rd. 24,5% für Leistungsberechtigte<br />

gemäß § 1 AsylbLG und von einer Fallzahlsteigerung von rd. 6,7% für alle Personen gemäß § 2 AsylbLG ausgegangen.<br />

Diese Empfängerzahl wird für die Jahre 2009 und 2010 unverändert beibehalten.<br />

Personenzahlen und Fallkosten<br />

AsylbLG nach .. Personenzahl (jahresdurchschnittl.) rechner. Fallkosten/Person/EUR/Jahr<br />

Ergebnis<br />

2007<br />

Plan<br />

2008<br />

Plan<br />

2009<br />

42<br />

Plan<br />

2010<br />

Ergebnis<br />

2007<br />

Plan<br />

2008<br />

Plan<br />

2009<br />

Plan<br />

2010<br />

§ 1 6.566 8.822 4.956 4.956 5.329 5.799 5.135 5.135<br />

§ 2 2.878 1.736 3.067 3.067 4.338 3.251 4.785 4.785<br />

§ 1 ohne Krankenhilfe<br />

§ 2 ohne Krankenhilfe<br />

§ 1 nur Krankenhilfe<br />

§ 2 nur Krankenhilfe<br />

3.855 4.325 3.881 3.881<br />

3.264 1.407 3.308 3.308<br />

1.490 1.835 1.499 1.499<br />

1.075 853 1.082 1.082

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